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04.01.2019, 09:56 #11
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AW: Elektrik Umbau mit TÜV Abnahme
Moin,
und wenn er Öldruckkontrolle und Leerlaufschalter weglässt, muss er zum TÜV? Nur mal so als Gedankenspiel.
Gruß Egon
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04.01.2019, 10:55 #12
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04.01.2019, 11:00 #13
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AW: Elektrik Umbau mit TÜV Abnahme
Bleibt noch die Öldruckleuchte.
Es ging um die Aussage, dass nichts weggelassen werden darf.
Gruß Egon
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04.01.2019, 11:16 #14
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AW: Elektrik Umbau mit TÜV Abnahme
*seufz
Jetzt werdet ihr aber kindisch. Er hat niGS von irgendwas weglassen gesagt. Einfache Frage, simple Antwort.
Für mich, waren sich Frager und Antworter einige, das die Beleuchtungseinrichtungen aktiv bleiben. Sprich; Leuchten Vorne/Hinten und Blinker, tun weiterhin das was sie schon vorher machten. . .
StephanImmer unterwegs, aber nie am Ziel. . .
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04.01.2019, 11:27 #15
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04.01.2019, 12:12 #16
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AW: Elektrik Umbau mit TÜV Abnahme
?Autos?
Hat der TE danach gefragt?
Gruß Egon
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04.01.2019, 12:20 #17
AW: Elektrik Umbau mit TÜV Abnahme
Fernlichtkontrolle und Blinkerkontrolle sind auch nur dann Pflicht, wenn nicht anhand der Schalterstellung oder auch der Sicht auf die Blinkerlampen erkannt werden kann, was da gerade geschaltet ist.
Aber darum ging es nicht, sondern nur, ob ein Umlegen der Elektrik nach Achtern vom TÜV begutachtet werden muss.
Nein, muss es nicht, es muss halt alles den Vorschriften entsprechend funktionieren.Grüße,
Detlev
„Verzweifle nicht, wenn Du kein Profi bist. Ein Amateur hat die Arche gebaut, Profis die Titanic.“
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04.01.2019, 12:29 #18
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AW: Elektrik Umbau mit TÜV Abnahme
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04.01.2019, 12:30 #19
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AW: Elektrik Umbau mit TÜV Abnahme
Genau so sollte es sein. Jetzt fehlt nur noch jemand, der die Vorschriften in eine APP packt und in der DB ablegt
Gruß Egon
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04.01.2019, 12:51 #20
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AW: Elektrik Umbau mit TÜV Abnahme
"Fernlichtkontrolle und Blinkerkontrolle sind auch nur dann Pflicht, wenn nicht anhand der Schalterstellung oder auch der Sicht auf die Blinkerlampen erkannt werden kann, was da gerade geschaltet ist."
O.k., kleine Ergänzung wg. EU-Recht vs. STVZO:
EU sagt: Fernlichtkontrollleuchte blau ist Pflicht; STVZO sagt: kann entfallen, wenn freie Sicht auf Schalterstellung.
EU sagt: Blinker: Einschaltkontrolle Pflicht - technische Ausführung nicht näher benannt; STVZO führt aus: optisch oder akustisch oder beides.
Und optisch kann auch die freie Sicht auf die vorderen Blinker sein. Zur Erinnerung: Es gab Blinkergläser (z.B. MZ), bei denen ragte das orange Glas über den oberen Gehäuserand, so dass das Blinken von der Fahrerposition aus gut zu erkennen war.
VG Werner
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26.04.2024, 14:55 in Elektrik