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  1. #21
    Admin Avatar von Schiller
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    AW: Nachrüstung Doppelbremsscheibe: TÜV-Eintragung notwendig?

    Zitat Zitat von boxerhans Beitrag anzeigen
    ich nix verstehn....

    Bei negativem Bescheid: "Dieses A.. hat mir den Tag versaut."
    In heiklen Situationen hilft die Sicherheitsagentur SB Jagellovsk.

  2. #22

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    AW: Nachrüstung Doppelbremsscheibe: TÜV-Eintragung notwendig?

    Ne, das eine wird auch schon mal als TÜV Ing. bezeichnet, der darf alles Mögliche eintragen. Der andere ist qwasi der Geselle. Der macht die normale HU ect.. Der darf deine Änderungen Papiermässig und so erfassen, muß es dann aber vom Insch. unterschreiben lassen. . .


    Stephan
    Immer unterwegs, aber nie am Ziel. . .

  3. #23
    № 121 Avatar von mk66
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    AW: Nachrüstung Doppelbremsscheibe: TÜV-Eintragung notwendig?

    Zitat Zitat von Martin aus Mannheim Beitrag anzeigen
    aaS = amtlich anerkannter Sachverständiger, korrekt?
    Wie ist im Unterschied zum aaS die Bezeichnung für einen "normalen" TÜV-Prüfer?
    Hallo Martin,

    die Unterschiede sind hier unter Befugnisse beschrieben. Bei unseren Umbaubasteleien gibt es vereinfacht zwei Fälle:
    1. Man hat ein gültiges Gutachten für eine Änderungsabnahme. Der Prüfer prüft den korrekten Anbau und die Identität der angebauten Teile und erstellt die Unterlage für den Eintrag/Änderung der Fahrzeugpapiere. Der Fahrzeughalter muss dann je nach Art des Umbaus die Änderung entweder unverzüglich von der Zulassungsstelle/KFZ Zulassungsbehörde in die Fahrzeugdaten übernehmen lassen oder kann das tun "wenn sich die Zulassungsstelle das nächste Mal mit den Fahrzeugpapieren befasst". Im zweiten Fall muss er den Abnahmebericht bis zur Änderung der Fahrzeugpapiere mitführen. Die Änderungsabnahme kann von allen KFZ Prüforganisationen durchgeführt werden.
    2. Man hat kein gültiges Gutachten für eine Änderungsabnahme. Oder das Fahrzeug entspricht in weiteren Punkten nicht den Serienstand, so dass eine Gesamtbeurteilung aller Änderungen erforderlich ist. Dann muss eine Einzelabnahme erfolgen. Dazu brauchst Du einen entsprechend befugten Sachverständigen. Die Einzelabnahme dürfen grundsätzlich nur Technische Prüfstellen des TÜV (alte Bundesländer) und der DEKRA (neue Bundesländer) durchführen, in Berlin beide Organisationen. Dort wird dann aufgrund der Prüfung ein Beleg zur Eintragung in die Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle erstellt.
    3. Im Bundesland Hessen reicht das dann immer noch nicht. Dort gibt es zentrale "Bündelungsbehörden" in denen vor dem Eintrag in die Fahrzeugpapiere nochmal genau geprüft wird, ob der Sachverständige alles richtig gemacht hat. Deshalb gilt Hessen für Einzelabnahmen als schwierig.


    Grüße
    Marcus

  4. #24

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    AW: Nachrüstung Doppelbremsscheibe: TÜV-Eintragung notwendig?

    Hallo,
    da kann ich nur sagen "Vorsicht die Hessen kommen"

    Im Bundesland Hessen reicht das dann immer noch nicht. Dort gibt es zentrale "Bündelungsbehörden" in denen vor dem Eintrag in die Fahrzeugpapiere nochmal genau geprüft wird, ob der Sachverständige alles richtig gemacht hat. Deshalb gilt Hessen für Einzelabnahmen als schwierig.

    Gruß Klaus
    aus NRW

  5. #25
    Admin Avatar von MM
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    AW: Nachrüstung Doppelbremsscheibe: TÜV-Eintragung notwendig?

    Zitat Zitat von Martin aus Mannheim Beitrag anzeigen
    aaS = amtlich anerkannter Sachverständiger, korrekt?
    Wie ist im Unterschied zum aaS die Bezeichnung für einen "normalen" TÜV-Prüfer?
    Ergänzend zu der hilfreichen Erläuterung von Marcus:

    aaS = amtlich anerkannter Sachverständiger *
    aaP = amtlich anerkannter Prüfer
    PI = Prüfingenieur
    * die gibt es noch mit Teilbefugnissen (aaSmT) oder eben mit allen Befugnissen.

    Was Marcus unter 1. listet, sind Abnahmen nach §19.3 StVZO; die darf der aaS und der PI machen.
    Die Fälle unter 2. (die den Umfang des vorliegenden Gutachtens überschreiten), unterliegen dem §19.2 StVZO; darf nur der aaS.

    Gutachten/ABE/EBE:
    Alle Teile, die seriös in den Handel kommen, bringen ein Gutachten mit.
    Auf Basis dieses Gutachtens erstellt das KBA auf Antrag des Herstellers eine ABE, wenn es nicht für nötig erachtet wird, dass der Anbau / Umbau angeschaut wird. EBE (europäische Betriebserlaubnis) funktioniert ähnlich.

    In der Praxis wirds dann oft noch komplizierter; z. B:
    Jemand baut auf Basis vorliegender ABEs andere Räder und andere Fahrwerksfedern mit Tieferlegung ein. Da die beiden Maßnahmen sich gegenseitig negativ beeinflussen können, ist dann doch eine Prüfung nach 19.2 nötig. Solche Details stehen aber in den Gutachten...
    Gruß
    Michael




    Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

  6. #26
    Avatar von Vix_Noelopan
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    AW: Nachrüstung Doppelbremsscheibe: TÜV-Eintragung notwendig?

    Zitat Zitat von mk66 Beitrag anzeigen
    Im Bundesland Hessen reicht das dann immer noch nicht. Dort gibt es zentrale "Bündelungsbehörden" in denen vor dem Eintrag in die Fahrzeugpapiere nochmal genau geprüft wird, ob der Sachverständige alles richtig gemacht hat. Deshalb gilt Hessen für Einzelabnahmen als schwierig.
    Vielleicht hilft es ja, mit einem Bembel voll Äbbelwoi am TÜV aufzukreuzen ?

    Beste Grüße, Uwe
    Mein Motorrad ist nicht kaputt. Es fährt bloß nicht.

  7. #27
    Avatar von mic
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    AW: Nachrüstung Doppelbremsscheibe: TÜV-Eintragung notwendig?

    Anscheinend genießen die diese Plärre schon zum Frühstück sonst würde es ja dort nicht so verkommpleziert sein


    Gruß Micha
    Geändert von mic (18.01.2019 um 07:23 Uhr)

  8. #28
    Avatar von desertracer
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    AW: Nachrüstung Doppelbremsscheibe: TÜV-Eintragung notwendig?

    Zitat Zitat von Vix_Noelopan Beitrag anzeigen
    Vielleicht hilft es ja, mit einem Bembel voll Äbbelwoi am TÜV aufzukreuzen ?

    Beste Grüße, Uwe
    Wird nicht unbedingt helfen, denn Marburg ist so weit von der Stöffsche-Grenze entfernt, als daß die das leckere Zeuch nicht kennen ...


    Zitat Zitat von mic Beitrag anzeigen
    Anscheinend genießen die diese Plärre schon zum Frühstück sonst würde es ja dort nicht so verkommpleziert sein


    Gruß Micha
    Uffbasse mein Froind

    Plärre kannst Du zu Wein oder einem schlechten Bier sagen.

    Wir sagen dazu liebevoll: Brieh

    Oder in Sportlerkreisen: Hessisch Gatorade

    Und die Kasper, die die Zulassungsbestimmungen so "verkompliziert" haben, haben ihr Lebtag niemals nie vom Stöffsche genibbt ...


    Gude !
    Das Durchbrechen der Lichtmauer ist nur eine Frage des Tunings ...

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