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05.03.2019, 19:26 #1
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Eintragung/Übernahme der Messpegel db(a) in die neuen EU-Papiere (Zulassungsb. Teil1)
Moinsen zusammen,
ich habe heute meine BMW zugelassen, die noch einen alten Brief hatte.
Da hatte ich schon wieder den ersten Tanz, da die Sachbearbeiterin im alten Brief eingetragenen alternativen Reifen (3.25-19 Gel.Ber. und 4.00-18R Trial) nicht mit reingenommen hat. Wäre mit der neuen "Reifenfabrikatsbindung gem. BE beachten" Eintragung nicht mehr notwendig. Habe Ihr dann erklärt, dass Reifendimensionen und Geschwindigkeitsindex nix mit "Fabrikat" zu tun hat! Ich solle doch einfach eine Kopie vom alten Brief mitführen. Da ist mir die Geduldsschnur gerissen, und ich habe Ihr gesagt, dass die Rennleitung bei einer Kontrolle irgendeine Kopie wohl kaum interessieren dürfte! Und ich wohl einen Anspruch auf Rechtssicherheit bei Ausstellung neuer Papiere haben will!
Hat dann die Alternative in die Zeile 22 (Bemerkungen) übernommen.
SO!! Jetzt aber zur Sache! Ich habe mir jetzt die neuen Papiere nochmals genau angesehen. Und bei der Zeile U1 (Standgeräusch) steht 82, aber nicht mehr die Messmethode N. Bei der Zeile U3 (Fahrgeräusch) ebenfalls nur noch 82 ohne N. Komme ich in eine Kontrolle mit unseren mittlerweile fahrenden teschnischen Kulturgütern hebt der Polizist seine Messsonde einen halben Meter hinter den Auspuff und hat keine Ahnung von 21&5 Phon, die er auf die 82 zu addieren hat, und schon fange ich mit der Rennleitung an zu diskutieren!
Deswegen mal 2 Fragen.
1. Wer hat ebenfalls neue EU Papiere bekommen, bei denen die Messmethode N im Orkus der Bequemmlichkeit des Mitarbeiters der Zulassungsbehörde runtergespült wurde?
2. Gibt es eine halbwegs vernünftige Abhandlung über die Änderung der Messmethoden bei Kraftfahrzeugen, welche man bei unseren alten Mopeds mal besser mitführt, um es den ~23 jährigen Polizist bei der Phonmessung in die Hand zu drücken, damit er die 21&5Phon hinzurechnung versteht?
Ich werde mich wohl nochmals bei der Zulassungsbehörde beliebt machen, und eine Nachtragung der Messmethode "N" verlangen.
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05.03.2019, 19:52 #2
AW: Eintragung/Übernahme der Messpegel db(a) in die neuen EU-Papiere (Zulassungsb. Te
Schau' mal hier.
Gruß,
Florian
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05.03.2019, 20:18 #3
AW: Eintragung/Übernahme der Messpegel db(a) in die neuen EU-Papiere (Zulassungsb. Te
Gerade im Schein nachgesehen...
Standgeräuch 88E
Fahrgeräusch 84N
wurde 2017 so eingetragen.
Das Motorrad war vorher 20 Jahre abgemeldet, also hatte noch den alten Brief.
Meiner Meinung nach, muss das in den neuen Brief rein, was vorher drinstand!
Ich würde das reklamieren.
ob der Schrieb von Oldtimermarkt bei einer Kontrolle hilft, ist fraglich.
Ich würde bei einer eventuellen Kontrolle, falls es der Rennaufsicht zu laut ist, darauf bestehen, dass das von einem Sachverständigen gemessen wird. Die haben die richtigen Geräte und wissen wie das bei einem 40 Jahre alten Motorrad zu machen ist.
Grüße Mario
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05.03.2019, 20:42 #4
AW: Eintragung/Übernahme der Messpegel db(a) in die neuen EU-Papiere (Zulassungsb. Te
Bei meiner 90S EZ.74 stehen drin
Standgeräusch 77N
Fahrgeräusch 83N
Da die 22 Jahre abgemeldet war, hatte die auch nur die alten Papiere.
Bei der Zulassung wurde dann natülich auch das N vergessen und dieser beklopte Satz Reifen gemäß usw. reingeschrieben.
Mit viel Überzeugungsarbeit und unter androhung zum Amtsleiter zu wollen, wurde der Reifenquatsch entfernt und das N ergänzt.Es wurde also ein neuer Schein ausgestellt,Kostenlos.
Daheim habe ich dann noch bemerkt das die die 67PS vom alten Brief 1zu1 im neuen als 67KW reingetackert hatten.Ich hatte aber so die Nase voll von dem Verein das ich das gelassen habe.Klaus
Nur Tote Fische schwimmen mit dem Strom!
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05.03.2019, 20:52 #5
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AW: Eintragung/Übernahme der Messpegel db(a) in die neuen EU-Papiere (Zulassungsb. Te
Bei meiner 90S EZ.74 stehen drin
Standgeräusch 77N
Fahrgeräusch 83N
Standgeräusch 81 N
Fahrgeräusch: 83 N
Manfred
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05.03.2019, 20:54 #6
AW: Eintragung/Übernahme der Messpegel db(a) in die neuen EU-Papiere (Zulassungsb. Te
Aus 60 PS haben die auch erst 60 KW gemacht, das hab ich noch rechtzeitig bemerkt und einen neuen Schein bekommen. Nun darf ich tatsächlich auch nochmal wegen dem fehlenden N dort hin
Bis eben noch "minimi", nun nenne ich mich "ABT"!
Gruß Christian
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05.03.2019, 21:01 #7
AW: Eintragung/Übernahme der Messpegel db(a) in die neuen EU-Papiere (Zulassungsb. Te
Bis eben noch "minimi", nun nenne ich mich "ABT"!
Gruß Christian
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05.03.2019, 22:04 #8
AW: Eintragung/Übernahme der Messpegel db(a) in die neuen EU-Papiere (Zulassungsb. Te
Neuer Schein nach 23 Jahren Pause ausgestellt Mitte 2018: Eingetragen sind NUR die Zahlenwerte.
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06.03.2019, 08:23 #9
AW: Eintragung/Übernahme der Messpegel db(a) in die neuen EU-Papiere (Zulassungsb. Te
Immerhin hat das mal auf Anhieb geklappt. Bin gerade bei der Zulassungsstelle gewesen und durfte mit meinem Anliegen direkt durchgehen. Da es ein Fehler der Behörde war, musste ich auch nichts bezahlen und hab jetzt wieder ein N im Schein!
Bis eben noch "minimi", nun nenne ich mich "ABT"!
Gruß Christian
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06.03.2019, 11:15 #10
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AW: Eintragung/Übernahme der Messpegel db(a) in die neuen EU-Papiere (Zulassungsb. Te
Heute morgen geändert worden.
Musste nicht mal den "Leitfaden zur Ausfülling der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II" vom Kraftfahrtbundesamt zeigen. Steht auf Seite 21.
Habe den Link mal eingefügt. Sollte man sich sicherheitshalber mal runterladen.
R80ST Öl-Filter
27.04.2024, 17:31 in Mechanik