Ergebnis 1 bis 10 von 28
Thema: Rahmentausch
-
04.12.2012, 14:19 #1
- Registriert seit
- 15.12.2009
- Beiträge
- 75
Rahmentausch
Guten Tag allerseits,
meine Frage bezieht sich auf einen Rahmentausch. Wäre es grundsätzlich möglich, aus welchem Grund auch immer, einen Rahmen GS oder R mit EZ nach 1988 zulässigerweise zu verbauen und weiterhin mit den Papieren der 88er GS unterwegs zu sein, oder gilt hierbei dann das EZ Datum des Spenderfahrzeugs, bzw. muß ganze zusätzlich eingetragen bzw. im Rahmen eingeschlagen werden? Muß der Originalrahmen unter TÜV Aufsicht zerstört werden?
Gruß
WalterGeändert von Walter (04.12.2012 um 14:33 Uhr)
-
04.12.2012, 14:31 #2
-
04.12.2012, 14:44 #3
AW: Rahmentausch
Moin Moin,
m. W. gibt es nur eine Möglichkeit und die heißt Austauschrahmen. Wenn z. B. dein alter Rahmen defekt ist kann dieser durch einen anderen (neueren) ersetzt werden. Hierbei wird m. W. ein Eintrag in die Papiere vorgenommen in der Art "mit Austauschrahmen, Rahmennummer xxxxx". Wenn man einen Rahmen ohne Nummer bekommt, so wird dort die alte oder ggf. eine neue Nummer eingeschlagen. Manchmal wird hierzu ein Nachweis verlangt, dass der alte Rahmen zerstört ist. Wie es dein örtlicher TÜV handhaben würde musst du da erfragen.
Gruß
Jogi
-
04.12.2012, 16:00 #4
AW: Rahmentausch
Da gibt die StVZO klare Regeln vor (auch wenn manche Zulassungsbehörden die nicht zu kennen scheinen):
Zitat von StVZO, §59
Eins ist allerdings sicher: bekommt der "neue" Rahmen die Nummer des "alten", muß der zerstört werden. Der Prüfer will da normalerweise einen abgesägten Lenkkopf sehen...Gruß,
Markus
--- jetzt wollte ich mir gerade einen frisch gepressten Orangensaft zubereiten und hab' mir doch tatsächlich versehentlich ein Bier aufgemacht. Ich Schussel.
-
04.12.2012, 16:56 #5alsterboxerGast
AW: Rahmentausch
Eins ist allerdings sicher: bekommt der "neue" Rahmen die Nummer des "alten", muß der zerstört werden. Der Prüfer will da normalerweise einen abgesägten Lenkkopf sehen...
Muss nicht zerstört werden, durchixxen reicht. Das geixxte mußt Du vorzeigen.
Absägen verlangt nur Harley, sonst bekommst Du keinen neuen Rahmen
gruß
-
04.12.2012, 17:20 #6
AW: Rahmentausch
Drum schrob ich ja oben jenes:
(auch wenn manche Zulassungsbehörden die nicht zu kennen scheinen):Gruß,
Markus
--- jetzt wollte ich mir gerade einen frisch gepressten Orangensaft zubereiten und hab' mir doch tatsächlich versehentlich ein Bier aufgemacht. Ich Schussel.
-
04.12.2012, 21:34 #7
AW: Rahmentausch
Hallo Gemeinde,
habe einen R 80/7 Rahmen in einer 75/5. Rahmentausch war kein Problem, wurde mir in der Form sogar vom TÜV vorgeschlagen, weil das billiger wäre, als alle Eintragungen vom /5-Rahmen auf den /7-Rahmen zu übertragen. Fahre nun weiter mit 71er EZ und darf jetzt in der /5 trotz der Kurzschwinge den 1000er Motor mit 70PS fahren.
Den alten Rahmen wollte der TÜV nicht sehen, musste ich auch nicht vernichten. Er steht also noch auf dem Dachboden.
Viele Grüße
Martin
-
04.12.2012, 22:24 #8alsterboxerGast
AW: Rahmentausch
wollte mein Sachverständiger den alten (Honda, nicht BMW, aber auch nicht Harley) unbedingt zersägt sehen.
Es kommt die Zeit (teilweise ist sie schon angebrochen) wo Teile des XX-Rahmens zum fachgerechten Restaurieren eines anderen gebraucht werden.
Ich denke da z.B. an die Gussteile, hier z.B. die stark belasteten Hauptständerhalter. Die gibts zwar für die 50/60/69S schon als Nachfertigung, aber Original ist Original.
Ansonsten wie immer und überall: Jeder macht was er will, keiner macht was er soll, aber alle machen mit!!
-
05.12.2012, 09:58 #9
AW: Rahmentausch
Hier mal die Vorschrift, § 59 StVZO, so geht das:
Gruß
Lars
-
05.12.2012, 10:02 #10
AW: Rahmentausch
Sammelthema: 2V Gespann-Treibgut...
24.04.2024, 08:32 in Gespanntechnik