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  1. #71
    Avatar von foa
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    AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr

    Könnte es sein, möglich dass das schon einer geschrieben hat, dass Motorräder die vor dem 30.6.1992 zugelassen sind, gar nicht betroffen sind ?!

    Laut der Veröffentlichung Nr.90 aus dem Verkehrsblatt 15/2019 (S.530) vom 28.06.2019 dürfen zukünftig auf Motorrädern mit EU-Typgenehmigung alle passenden,bauartgenehmigten Motorrad-reifen gefahren werden,wennfolgende Voraussetzungen erfüllt sind:
    hier zum nachlesen:
    https://www.adac.de/-/media/pdf/motorrad/reifenfreigaben-motorraeder.pdf


    Eben diese EU-Typengenehmigung gab es ja erst nach dem Juni 1992

    alle vor diesem Zeitraum zugelassenen Motorräder sind/wären davon nicht betroffen...

    Frank...



    ….eigentlich ist es ja egal aber egal…

  2. #72
    343 Avatar von Luggi
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    AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr

    Abweichende Größen sind zukünftig nicht mehr über eine Freigabe des Reifenherstellers zu legalisieren. Das geht nur über Eintragung!
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

  3. #73

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    AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr

    Hab eben für meine Maschinen mal nach den Möglichkeiten für meinen Lieblingsreifen - dem BT45 geschaut.
    Der wird im kommenden Jahr wohl durch den BT46 ersetzt werden - und den gibt es dann auch in zölligen Abmessungen die in den Zulassungsbescheinungen vermerkt sind.

    Bernd

  4. #74
    Admin Avatar von MM
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    AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr

    Habt ihr den Eintrag eigentlich mal wahrgenommen?

    Bis auf den Punkt "abweichende Reifengrößen" ist das alles weiter gültig.
    Gruß
    Michael




    Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

  5. #75
    343 Avatar von Luggi
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    AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr

    Ich versuche mal was positives.....

    Es müßte dann ja auch möglich sein, eine /6 mit Radialreifen vorzuführen und entsprechend eintragen zu lassen unabhängig von einer Unbenklichkeitsbescheinigung oder „Freigabe“ eines Reifenherstellers.

    Was muß der Ingenör neben der Freigängigkeit prüfen?
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

  6. #76

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    AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr

    Aufgeschreckt durch diesen Fred habe ich mal in den (zweiten) Brief
    der R100RT Mono geguckt, welche Reifen da eingetragen sind:

    Gar keine.

    Im Original- bzw. ersten Brief sind bzw. waren sie noch drin.

    Schlamperei der Kfz-Zulassungsstelle oder Behördenlistigkeit?

    Bei der letzten HU war das jedenfalls (noch) kein Thema.
    Das kann ja heiter werden.
    Ggfls. Amtshaftung?

    ffritzle
    .

  7. #77
    GS-Fahrer Avatar von Wolfgang H.
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    AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr

    Meine Erfahrung:
    Der TÜV-Prüfer recherchierte neben der Freigängigkeit den Abrollumfang der Reifen. Der Umfang des 130er CR3 (für meine Monolever) ist etwas kleiner als der Umfang des 120er BT45 oder 120er CR2. Das war für den Prüfer ok.
    Der Tacho eilte mit BT 45 und CR2 4% vor und mit CR3 6%.
    100er CR3 vorne und 130er CR3 hinten wurden eingetragen.
    Geändert von Wolfgang H. (28.12.2019 um 10:52 Uhr) Grund: Ergänzt
    Gruß
    Wolfgang

    ehemals im Fuhrpark: BMW R80 RT, Honda XBR 500, Yamaha XT 550, Honda Dax St 70, Kreidler Florett k54/0M, Piaggio Boxer 2, Mars 712 b
    aktuell: BMW F 750 GS

  8. #78
    № 121 Avatar von mk66
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    AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr

    Zitat Zitat von ffritzle Beitrag anzeigen
    Aufgeschreckt durch diesen Fred habe ich mal in den (zweiten) Brief
    der R100RT Mono geguckt, welche Reifen da eingetragen sind:

    Gar keine.

    Im Original- bzw. ersten Brief sind bzw. waren sie noch drin.

    Schlamperei der Kfz-Zulassungsstelle oder Behördenlistigkeit?
    Eine, meines Wissens leider weit verbreitete Unart bei den Zulassungsbehörden. Bei der Umschreibung auf die neuen Papiere wird nur ein allgemeiner Satz eingetragen "Reifenfabrikatbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten". Und zwar unabhängig davon, ob in der Betriebserlaubnis überhaupt eine Reifenfabrikatbindung drinsteht. Wie ich weiter oben am Beispiel der R100GS ausgeführt hatte gibt es sogar bei beim gleichen Fahrzeugtyp Baujahrabhängig Unterschiede

    Daraus ergeben sich nach meiner Meinung folgende Probleme:


    • Woher soll der Fahrzeughalter überhaupt wissen, ob und welche Reifen in der ABE stehen? Die Fahrzeug-ABEs sind meines Wissens nicht öffentlich zugänglich und "alte Fahrzeugpapiere" zum Nachschauen hat auch nicht jeder.
    • Wenn man irgendwann mal in den alten Papieren eine abweichende Reifengröße eingetragen hat, muss man beim Umschreiben der Papiere höllisch aufpassen, dass diese dann explizit in die neuen Fahrzeugpapiere übernommen werden.


    Ich hatte bei uns wegen dieser Punkte schon mehrfach Diskussionen mit den Verwaltungsangestellten. Bei der Übernahme eines früheren Reifeneintrags konnte ich mich durchsetzen, beim Verzicht auf den Satz mit der Reifenbindung bei Modellen, bei denen es keine Reifenbindung gibt, nicht.

    Ich hatte "meinen Prüfer" im Herbst auf die Thematik angesprochen. Aussage: UB-Bescheinigung des Reifenherstellers reicht ihm für die HU. Notfalls schaut er im Internet beim Reifenhersteller nach. War auch bei einer aktuellen Schulung kein Thema. War nicht beim TüV sondern bei einer freien Prüforganisation. Ob das dort so bleibt? Glaube ich eher nicht.

    Aber weil wir gerade bei den Feinheiten sind:

    • Praxis beim TüV Nord ist nachdem was hier geschrieben wurde, dass abweichende Reifengrößen trotz UB des Reifenherstellers bei der HU reklamiert werden und dann angeboten wird, diese Reifengröße (natürlich kostenpflichtig) einzutragen. Grundlage der Eintragung ist die UB des Reifenherstellers. Dabei gibt es keine tiefgreifenden Prüfungshandlungen (Testfahrt, Tachoprüfung).
    • Es stellt sich die Frage: DARF der TüV Nord das so machen (normaler Prüfer, kein "aaS" mit §21 StVZO Befugnis)? Ein Gutachten für eine Eintragung/Abbauabnahme nach §19 (3) StVZO ist die UB-Bescheinigung ja nicht.


    Grüße
    Marcus
    Geändert von mk66 (28.12.2019 um 12:40 Uhr)

  9. #79

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    AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr

    .
    Geändert von ffritzle (29.12.2019 um 02:27 Uhr)
    .

  10. #80
    Avatar von R 110 ES Peter
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    AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr

    Der TüV-Prüfer recherchierte neben der Freigängigkeit den Abrollumfang der Reifen. Der Umfang des 130er ist etwas kleiner als der Umfang des 120er...
    Hallo,

    die Dimensionen welche auf 18" Felge im HR der Q passen sind:

    4.00
    120/90
    130/80
    140/70
    150/65

    Alle haben einen Abrollumfang von etwas mehr als 2m. Sie liegen so dicht bei einander das keine Anpassung der Tacho Übersetzung nötig ist. bis auf den 140er bin ich alle in meiner 90S gefahren, selbstverständlich mit TüV Abnahme. Der 140er kommt bei mir nächstes Jahr drauf, dann hab ich sie alle durch, bin sehr gespannt. Der 150er ist ein Conti Road Attack CR, also ein Radialreifen. Genauer gesagt ein Stahlgürtelreifen.

    Ich wurde mal gefragt was das auf meinem Avatar Bild ist. Ganz einfach eine kleine Magnetfigur die sich dort fest hält. Die Eintragung war nicht schwieriger als bei allen anderen, man braucht nur einen jungen, fitten aaS, der nicht die Meinung vertritt eine Q brauche einen Reifen mit Mittelrille

    guten rutsch peter
    Geändert von R 110 ES Peter (31.12.2019 um 16:19 Uhr)
    Solange es nichts dunkleres gibt bleibt meine Q schwarz (unbekannt)

    Baureihe 247 von 1976 mit Stahlgürtelreifen von 2016. Ein Fahrerlebnis das man fast nicht mit Worten beschreiben kann (von mir)

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