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  1. #161
    № 121 Avatar von mk66
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    AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr

    Hallo,

    ich habe da mal eine Verständnisfrage:

    bisher bin ich davon ausgegangen, dass die früheren UB - Bescheinigungen der Reifenhersteller nicht mehr möglich sind, wenn Reifen eine abweichende Größe und/oder eine abweichende Bauart der Karkasse haben.

    Hier wird dann ja insbesondere für die R100R schwierig, weil hinten aber ein VB, dieser komische Bias Belted Serie ist und weil viele mit den UB Bescheinigungen den 130er statt des Serien 140er gefahren sind, teilweise sogar dann mit Speed Index H.

    Nachdem ich bei meinen drei R100R weder Zeit noch Lust habe mich mit Eintragungen zu beschäftigen, hab ich mal gesucht ob es nicht doch was mit Freigabe gibt. Vor einigen Monaten sah es da noch schlecht aus . Doch jetzt siehe da: Auf einmal gibts welche. Natürlich in in 140/80 17 V Seriengröße.

    Was mich jetzt aber wundert: Abgesehen vom Pirelli Sport Demon, den ich nicht möchte, gibt es da noch andere z.B. den Conti Go oder Michelin Pilot Active Das sind aber keine VB, sondern nur Diagonalreifen. Wie geht denn das auf einmal? Kennt sich da jemand aus? Und wenn man statt Bias Belted Diagonal fahren darf, warum nicht auch Radialreifen?

    Grüße
    Marcus
    Geändert von mk66 (05.04.2021 um 18:28 Uhr)

  2. #162
    Avatar von Schwupp
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    AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr

    Warum sollten die UB-Bescheinigungen nicht mehr möglich sein? Davon habe ich noch nie gelesen. Sie haben einen neuen Namen, aber die Reifenhersteller empfehlen doch auch weiterhin genau ihre getesteten Reifenkombinationen. Nur halt nicht mehr direkt für den Privatanwender, sondern indirekt für den aaS.

    Zuerst hat BMW die Reifen vorgegeben, dann die Reifenhersteller und jetzt ist halt der aaS dran. Der wiederum bedient sich schon zur eigenen Sicherheit der Service-Informationen.

    Unlängst habe ich für eine F einen neuen Hinterreifen gebraucht. BMW schreibt hinten einen Radialreifen vor, Conti gab später dann einen Diagonalreifen an, jetzt ist 2019 vorbei und ich müsste entweder den Conti eintragen lassen oder wieder den Radial fahren. Möglich sind m.W. beide Varianten. So sehe ich das auch beim Bias-Belted.

    Oder kürzer: Welcher Staat würde sicherheitstechnisch eine 30 Jahre alte Technologie vorschreiben?

    Gruß Bernhard
    "In der Nacht sind alle Kühe schwarz, auch die blonden." (Karl Kraus)

  3. #163
    № 121 Avatar von mk66
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    AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr

    Das geht an meiner Frage vorbei. Zum aaS möchte ich nicht wg. Zeit und Kosten und aus Prinzip (dann hätte der TüV Nord der die Änderung angestoßen hat sein Ziel erreicht und Einnahmen für die Prüforganisation generiert).

    Hier geht es darum, warum Reifenhersteller bei einem Fahrzeug mit VB - Reifen jetzt doch wieder eintragungsfreie Bescheinigungen für Reifen mit abweichender Karkassenbauart (für Diagonalreifen) ausstellen können und warum das nicht auch für Reifen in Radialbauweise geht. Das verstehe ich gerade nicht.

    Grüße
    Marcus
    Geändert von mk66 (05.04.2021 um 22:06 Uhr)

  4. #164
    Admin Avatar von MM
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    AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr

    Beim PKW hat sich der Radialreifen längst durchgesetzt, vor allem wegen der größeren Stabilität bei hohen Geschwindigkeiten. Da auch bei aktuellen Motorrädern die möglichen Geschwindigkeiten seit den 60er Jahren massiv höher sind, sehe ich dort den gleichen Trend.
    Unsere 2V liegen da so auf halbem Weg der Entwicklung und haben bei weitem nicht das Potenzial z. B. einer S 1000 RR. Auf diesem Entwicklungsweg entstand auch die Bias Belted Bauform, quasi ein halber Schritt zur Gürtelbauart.
    Wer die Chance hat, auf Radialreifen umzusteigen, dem sei das empfohlen -eine spürbare Verbesserung des Fahrverhaltens.
    Gruß
    Michael




    Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

  5. #165
    Leben und leben lassen Avatar von boxerhans
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    AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr

    Zitat Zitat von mk66 Beitrag anzeigen
    Das geht an meiner Frage vorbei. Zum aaS möchte ich nicht wg. Zeit und Kosten und aus Prinzip (dann hätte der TüV Nord der die Änderung angestoßen hat sein Ziel erreicht und Einnahmen für die Prüforganisation generiert).

    Hier geht es darum, warum Reifenhersteller bei einem Fahrzeug mit VB - Reifen jetzt doch wieder eintragungsfreie Bescheinigungen für Reifen mit abweichender Karkassenbauart (für Diagonalreifen) ausstellen können und warum das nicht auch für Reifen in Radialbauweise geht. Das verstehe ich gerade nicht.

    Grüße
    Marcus
    Nach der geltenden Verordnung in dieser Sache kannst Du bei einer Straßenkontrolle soviele Bescheinigungen vorlegen wie Du willst.
    Das wird den Freund und Helfer nicht interessieren.
    Der schaut in den Fahrzeugschein (und vielleicht noch in seinen Computer) und auf den Reifen - und wenns nicht zusammenpasst hast Du ein Problem.

    PS: Wenn Du derzeit Reifen eintragen lässt, wird nur noch die Größe und Bauart/Geschwindigkeitsindex eingetragen und nicht mehr der Reifenhersteller oder die Verkaufsbezeichnung. Somit kann man damit evt. bestehende Markenbindungen elegant austragen lassen.
    Beste Grüße
    Hans

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  6. #166
    Avatar von Nichtraucher
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    AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr

    Zitat Zitat von MM Beitrag anzeigen
    Beim PKW hat sich der Radialreifen längst durchgesetzt, vor allem wegen der größeren Stabilität bei hohen Geschwindigkeiten. Da auch bei aktuellen Motorrädern die möglichen Geschwindigkeiten seit den 60er Jahren massiv höher sind, sehe ich dort den gleichen Trend.
    Moin,

    beim Auto finde ich dass die Unterschiede im Fahrverhalten größer sind weil die Reifen anders beansprucht werden, vor allem bei Kurvenfahrt.
    Was Stabilität angeht mag ja sein dass sie größer ist, ich empfinde die modernen Reifen einfach nur als unkomfortabel. Bei meinem alten Auto, (EZ1980) bin ich wieder bei der Serienbereifung von 205/70 14. Vorher hatte ich einiges ausprobiert, bei 225/60 16 fuhr er jeder Spurrinne nach und polterte, mit 235/45 17 - 255/40 17 war der Wagen schlicht unfahrbar.

    Meine alte 100RS habe ich mal mit modernen Reifen gefahren, die Größe weiß ich nicht mehr, bin aber recht schnell wieder zur Normalgröße 3.25 19 und 4.00 18 zurück gekehrt.

    Gruß
    Willy

  7. #167

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    AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr

    Ich wiederhole mich:

    Seitenweise Beschwerden / mögliche Lösungen / Beschwichtigungen;

    jeder versucht diese unsägliche aktuelle Lösung für unsere alten Mopeds für sich selbst und seinen Problemfall zu lösen; anscheinend hat niemand Interesse daran, dass wir uns gemeinsam darum bemühen, diese Lösung zu kippen!

    Andreas

  8. #168

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    AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr

    Doch. Ich mache mit
    Manfred

  9. #169
    Avatar von caddytischer
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    AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr

    Moin,
    zu Angreas H: warum soll die jetztige Lösung gekippt werden?
    Ich weiss, "die alte Lösung" war für Motorradfahrer luxuriös. Herstellerbescheinigung zu den "Papieren" und gut. Hat kein Geld gekostet.

    Nun ist es wie bei den KFZ, andere Reifengröße, Eintragung vom aaS, Wenn nicht vom KFZhersteller schon in den Papieren aufgeführt.

    Warum wurde in der Vergangenheit mit zweierlei Maß messen? Das habe ich, ehrlich gesagt nie verstanden.

    Wenn ich in meine Papiere für die R50 mit dem 800er Motor schaue, dann sind die "neuen Reifen" eingetragen UND die alten Eintragungen bleiben erhalten.
    Demnach kann im Solobetrieb vorne 3.50-18, hinten 4.00-18 oder vorne 10/90-19, hinten 110/90-18 montiert werden und ich kann immer noch einen Seitenwagen anbauen. Bedingung: Steib S250, Motorrad hinten dann Reifen 4.00-18 (ohne Herstellerbindung) Seitenwagenrad 125R15.

    Ich glaube, die Reifenhersteller sind ganz froh über die jetztige Regelung, sind sie doch letztendlich die Verantwortung los. Der aaS übernimmt, egal, ob er sich auf die Reifenherstellerangaben verlässt.
    Das war/ist bei ABGs, ABEs doch nicht anders, auch hier "übernimmt" der aaS und trägt darauf bezogen in die "Papiere" ein.
    Die Prügorganisationen tragen sicherlich auch Reifengrößen ein, die keine Reifenherstellerfreigabe haben, dann ist der Prüfaufwand wahrscheinlich deutlich größer. Da ist dann, wie bei allen anderen Umbauten, vorher mit einem aaS den (Reifen)Umbau besprechen.

    Ob die Prüforganisationen nun damit das "dicke" Geld verdienen, das sei mal dahin gestellt.

    caddytischer, Claus
    caddytischer, Claus

    BMW R50, mit R80 Gleitlagermotor, ganze 50 PS, /5 Gabel


  10. #170

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    AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr

    @ Claus

    aber das ist es doch gerade; es wird mit zweierlei Maß gemessen!

    Neuere Mopeds mit EU Genehmigung dürfen Reifen (mit vorgeschriebener / eingetragener Größe ) fahren, egal welche Profilierung, welcher Hersteller!

    Und wir müssen - auch wenn Größe, Bauart, Last, Geschwindigkeit, .. den Eintragungen entsprechen - für einige unserer Mopeds jedes mal, wenn ein anderer Reifen als gerade eben (gleiche Größe, Bauart, Last, Geschwindigkeit, .. ) aufgezogen wird, zum Grukittel und aufs Amt!

    Bevorzugung neu gegen alt!

    Andreas
    Geändert von AndreasH (06.04.2021 um 11:54 Uhr)

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