Gott sei Dank habe ich über die Jahre den jeweils aktuellen Stand der Reifentechnik eintragen lassen, wenn ich ohnehin wegen Eintragungen beim TÜV war. In Berlin ging/geht das erfreulicherweise recht stressfrei, wenn man vorher mit dem Prüfer spricht und ggfs. die gewünschten Unterlage mitbringt (z.B. Freigaben, Unbedenklichkeitsbescheinigungen).

Reifeneintragungen R100R, meine endliche Geschichte – 20 Jahre:

1) 10/1997: Mit der in der Datenbank hinterlegten Unbedenklichkeitsbescheinigung von BMW zusätzlich zum 140er wahlweise den 130er Metzeler ME55A Hinterreifen eintragen lassen.

2) 11/2008: Austragung Typ-/Markenbindung, jetzt nur noch Dimension, Traglast- und Geschwindigkeitsindex eingetragen: 110/80-18 58H und 130/80-17 65H, 140er Hinterreifen entfällt.

3) 3/2017: Zusätzlich wahlweise Radialreifen eingetragen: 110/80R18 58H und 130/80R17 65H

Die Floskel „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten” blieb mir erspart, wohl wegen der dezidierten Austragung der Typ-/Markenbindung 2008.

Gruß,
Florian

Edith sagt: z.T. Eigenzitat.