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  1. #41
    Vorsicht garstige OranGSe Avatar von mfro
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    AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr

    Zitat Zitat von JIMCAT Beitrag anzeigen
    Die Fahrzeughersteller haben wohl kein Interesse für alte Fahrzeuge noch Reifen zu testen.
    Von denen ist nicht viel zu erwarten, die möchten wohl lieber Neufahrzeuge verkaufen.

    Wer aber will heute noch Reifen mit der Technologie der 80er oder früher fahren?
    ... dass das sinnvoll ist (war) ist keine Frage - mir geht's eher darum, wie in einem sooo korrekten Land wie D ein Zettelchen vom Reifenhersteller den eigentlich erforderlichen §22 bzw. die EG Typgenehmigung ersetzen konnte.
    Gruß,
    Markus

    --- jetzt wollte ich mir gerade einen frisch gepressten Orangensaft zubereiten und hab' mir doch tatsächlich versehentlich ein Bier aufgemacht. Ich Schussel.

  2. #42

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    AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr

    Dieser Tage war ich bei einer Prüforganisation,
    um den BT45 120er für die 90S abnehmen zu lassen
    aus Furcht vor dem Erlöschen der BE.
    (Dauerte etwas, der Prüfer sehr entgegenkommend.)
    Auf die Frage, was mit den Unbedenklichkeits-
    bescheinigungen ist (110er) sagte er,
    die UB gälten generell nicht mehr.

    grüße
    ffritzle
    .

  3. #43
    343 Avatar von Luggi
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    AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr

    Zitat Zitat von ffritzle Beitrag anzeigen
    Dieser Tage war ich bei einer Prüforganisation,
    um den BT45 120er für die 90S abnehmen zu lassen
    aus Furcht vor dem Erlöschen der BE.
    (Dauerte etwas, der Prüfer sehr entgegenkommend.)
    Auf die Frage, was mit den Unbedenklichkeits-
    bescheinigungen ist (110er) sagte er,
    die UB gälten generell nicht mehr.

    grüße
    ffritzle
    Das bezweifle ich zunächst einmal, abgesehen von geänderten Größen.

    Anbei mal die Reifenbindung von BMW die ja nur die RXXXR und R XXX GS Modelle betrifft (Seite 85-87).

    Reifenbindung BMW R -Modelle.pdf

    Alle anderen haben keine Reifenbindung.

    Sollten die UB nicht mehr gelten, kann ich ein ganz normale Eintragung vornehmen und mir Reifen eintragen lassen, die vom Reifenhersteller eventuell nicht freigegeben sind. Das muss dann der Prüfer prüfen

    Also z.B. Conti Classic Attack als Radialreifen auf die /6 Modelle.
    Geändert von Luggi (11.09.2019 um 12:19 Uhr)
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

  4. #44
    Boxerfahrer_ESW
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    AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr

    Moin!

    War im September mit der 12er K RS bei der HU, eingetragen ist ein 170er Reifen, auf der 5,5" Felge ist ein 180er erlaubt, mit Unbedenklichkeitsbescheinigung.
    Gab keine Probleme....

  5. #45
    Avatar von Konrad48159
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    AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr

    Letztendlich bin ich beim TÜV Nord in Ibbenbüren gescheitert. Der TÜV hat es fertig gebracht einen 110er Bridgestone Battlax hinten mit seiner Prüfung gemäß §19.2 auch noch abzulasten und dies in die Papiere einzutragen! Alles gegen Geld natürlich. Die vorgelegte Unbedenklichkeitsbescheinigung / Freigabe von Bridgestone für die verwendeten Battlaxreifenpaarungen für eine BMW R90S hat man so nicht akzeptiert und mich ordentlich zur Kasse gebeten. Auch meine Einsprüche wurden bisher abgelehnt ...klare Rechnungsklärung (was kostet was) blieb bisher aus und man hält die interne Arbeitsanweisung für die Prüfung als hinreichende Begründung in die Höhe.
    Insgesamt sehr enttäuschend der Verein! An mir werden sie nichts mehr verdienen.

    Auch Bridgestone hatte leider keine Lösung mehr parat gehabt, da die Prüfung ja bereits gelaufen war. Das Problem war bei mir, das auch Veränderungen am Motorrad vorhanden waren (Anderer Lenker, Bremszylinder am Lenker) und im Kleingedruckten der Reifenfreigabe der Hinweis auf "unveränderten Zustand" zu lesen ist. Bei Bridgestone war man allerdings noch sehr bemüht Kontakt zu vernünftigen TÜV Prüfern zu vermitteln. Diese Bemühungen muss ich hier neben den guten Fahreigenschaften ihrer Reifen doch lobend erwähnen!

    Fazit: Hier hat sich der TÜV eine tolle Einnahmequelle erschlossen und es ist wirklich zu überlegen, ob man bei seinem Motorrad die Sonderausgaben für eine §19.2 Abnahme bei einem Reifenquerschnittswechsel tätigen will. Zu mehr Sicherheit beim Fahren hat die Abzocke des TÜV jedenfalls nicht beigetragen. Eher im Gegenteil: die alten Metzler fuhren sich deutlich unsicherer. Auf meiner zweiten BMW fahre ich seit längerem auch Bridgestone Battlax ohne den Firlefanz einer §19.2 Abnahme zu meiner vollen Zufriedenheit. HUs hatte sie beim TÜV SÜD und GTÜ in den letzten Jahren ohne Probleme. Meine Beschwerdebriefe werde ich noch eine Instanz weiter reichen und hier ggf. nochmal berichten falls sich etwas Neues ergibt.
    Konrad
    Geändert von Konrad48159 (30.09.2019 um 14:18 Uhr)

  6. #46
    Avatar von Qtreiber66
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    AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr

    Zitat Zitat von Luggi Beitrag anzeigen
    Das bezweifle ich zunächst einmal, abgesehen von geänderten Größen.

    Anbei mal die Reifenbindung von BMW die ja nur die RXXXR und R XXX GS Modelle betrifft (Seite 85-87).

    Reifenbindung BMW R -Modelle.pdf

    Alle anderen haben keine Reifenbindung.
    Hallo Luggi,
    wie.....waaaaaas?
    R100 GS?

    Soll das etwa bedeuten, dass ich zukünftig einen bisher vom Reifenhersteller freigegebenen Pneu wie z. Bsp. den Heidenau K60 Scout eintragen lassen muss?
    Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

    In meinem "alten" Schein steht nur die Dimension, aber keine Reifenbindung mit Hersteller drin.
    Daran halte ich mich!

    Mit den von BMW freigegebenen Pneus legt man sich ja bereits im Falle einer nassen Wiese aufs "Ohr".
    Wie soll das denn demnächst in punkto Verkehrskontrollen gehandhabt werden?

    Hatte früher viel mit den Graukitteln vom TÜV zu tun und kenne die Zeiten, als jeder Pups eingetragen werden musste oder "sollte", leider noch zu gut!
    Irgendwie kommt momentan viel, längst überwunden geglaubtes, zurück.
    Leider nicht nur beim TÜV!

    Gruß
    Guido
    Geändert von Qtreiber66 (30.09.2019 um 17:12 Uhr)
    "Keep on Rockin in a free world" (Neil Young)

  7. #47
    343 Avatar von Luggi
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    AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr

    Zitat Zitat von Qtreiber66 Beitrag anzeigen
    Hallo Luggi,
    wie.....waaaaaas?
    R100 GS?

    Soll das etwa bedeuten, dass ich zukünftig einen bisher vom Reifenhersteller freigegebenen Pneu wie z. Bsp. den Heidenau K60 Scout eintragen lassen muss?
    .......
    Worauf du einen lassen kannst. Schließlich haben die mit ihrer Lobbyarbeit die jetzige Regelung erzwungen.


    Es droht sogar die sofortige Stilllegung, wenn Du den Reifen nicht vor Ort gegen Gebühr eintragen lässt. (Konkreter Fall ist bekannt)
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

  8. #48
    Avatar von Qtreiber66
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    AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr

    Zitat Zitat von Luggi Beitrag anzeigen
    Worauf du einen lassen kannst. Schließlich haben die mit ihrer Lobbyarbeit die jetzige Regelung erzwungen.


    Es droht sogar die sofortige Stilllegung, wenn Du den Reifen nicht vor Ort gegen Gebühr eintragen lässt. (Konkreter Fall ist bekannt)
    Hallo Luggi,

    in meinem aktuellen Schein steht nur die Dimension und kein Hersteller drin.
    Was gilt denn nun?

    Edit: Meine GS ist EZ 04/90 und hat keine Reifenbindung im Schein (alte Ausführung). Die Dimension passt und daher kann mir die Sache egal sein.

    Dokument vs. KFZ-Schein:
    Falls der Gesetzgeber für meine R100 GS (ohne Reifenbindung im Schein) den Grundsatz aufhebt, dass das im Fahrzeugschein eingetragene bzw. nicht eingetragene nicht mehr gültig ist, muss imho BMW mich schriftlich in Kenntnis setzen.
    Ich glaube noch nicht daran, dass irgendein Dokument, wie das von Dir dankenswerterweise verlinkte PDF, von dessen Existenz so gut wie niemand Kenntnis hat, Eintragungen des KFZ-Scheins außer Kraft setzt.

    Für meine GS trifft das alles aufgrund Baujahr- + KFZ-Schein nicht zu!

    Ich habe es erst geschnallt, nachdem ich folgenden Text studiert habe, der hoffentlich inhaltlich korrekt ist

    https://www.mopedreifen.de/News/KEINE-ABWEICHENDE-REIFENGR%C3%96SSE-MEHR-AB-2020-!!!.html?id=41


    • Es betrifft nur Reifen ab Produktionsdatum 2020.
    • Es gilt nur für geänderte Reifengrößen.


    ABER was passiert dann im Falle einer GS mit Reifenbindung im Schein?
    -Werden 2020 alle Freigaben der Hersteller (Heidenau nennt es beim K60 Scout tatsächlich Freigabe) für ungültig erklärt?
    -Was, wenn man 2020/21 mit einem 2019er-Reifenmodell zum TÜV fährt?

    Weiter gedacht:
    -Was passiert versicherungstechnisch bei einem Unfall ab 2020, wenn ein 2019er-Schlappen aufgezogen ist?
    -Bewegt man 2020 eventuell ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis?
    -Oder wird das erst beim nächsten TÜV-Termin relevant?
    -Was passiert bei einer Verkehrskontrolle?
    -Blickt die Straßenwacht da überhaupt noch durch?

    Entweder ist etwas nach StVO zulässig oder nicht.

    Habe einen Prüfer im Freundeskreis. Dem halte ich bei nächster Gelegenheit meinen KFZ-Schein unter die Nase, um für meine GS in punkto zulässige Reifen, Klarheit zu bekommen.
    Hoffentlich erschlägt er mich nicht gleich bei dem Thema.
    Der ist aber ein gutmütiger Geselle und begeisterter 2-Zylinder-Oldie-Fahrer. (Guzzi V7 & HD Flathead)

    Gruß
    Guido
    Geändert von Qtreiber66 (01.10.2019 um 17:30 Uhr)
    "Keep on Rockin in a free world" (Neil Young)

  9. #49
    Avatar von Qtreiber66
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    Eicon02 AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr

    Entschuldigung!

    Hatte letzte N8 wenig Schlaf.
    Deshalb war meine Auffassungsgabe beim Thema gestört und mein vorhergehender Beitrag anfänglich komplett in die falsche Richtung.
    Strukturiert ist er nach wie vor nicht!
    Lasse morgen früh die Edit(h) den Text nochmals redigieren.

    Gruß
    Guido

    Nachtrag: Edit(h) hat es pronto erledigt!
    Geändert von Qtreiber66 (01.10.2019 um 17:31 Uhr)
    "Keep on Rockin in a free world" (Neil Young)

  10. #50
    № 121 Avatar von mk66
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    AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr

    Hallo,

    bei der R100GS gibt es baujahrabhängig zwei Fälle:
    • Die R100GS aus der ersten Serie (bis 1990) hatten in der Fahrzeug Betriebserlaubnis keine Typbindung für die Reifen.
    • Die R100GS aus der zweite Serie hatten in den Fahrzeug-Betriebserlaubnis eine Typbindung eingetragen.


    Das oben genannte war im Forum schon mal ausführlicher diskutiert worden.

    In den neuen Zulassungsbescheinigungen tragen die Zulassungsstellen häufig Pauschal den Satz "Reifenfabrikatbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" ein (so z.B. bei uns, wurde auch nach Gespräch mit dem Behördenleiter nicht geändert). Für die HU ist das aber nicht schlimm. Die Prüfer kann die Betriebserlaubnisse anschauen. Normalerweise steht die für das Fahrzeug zutreffenende ABE Nummer im Fahrzeugschein (ZB1) unter Buchstabe K (z.B. "B791/2" oder "B791/1"). Falls die Nr dort nicht angedurckt wurde: In der ZBII sollte sie aufgeführt sein.

    Ansonsten, bezüglich der Heidenaus auf der R100GS: Derzeit dreht sich der Aufstand des TÜV Nords meines Wissens um UB der Reifenhersteller für abweichenden Reifengrößen. Also der 130er statt den Serien 140er auf der R100R hinten, metrische Größen für alte Fahreuge, bei denen zöllige Größen eingetragen sind. Allein dass es ein anderer Hersteller ist, ist nach meinem Kenntnisstand (noch) nicht Ziel des Vorgehens des TüV Nord. Die Heidenau in 90/90-21 54T und 130/80-17 65T (Load und Speed-Index ggf. höher) müssten also unbeanstandet durchgehen durchgehen. Seriengröße und Serienbauart.

    Aber:
    • Es gibt hier natürlich immer ein Risiko, wenn das Fahrzeug nicht dem Serienstand entspricht und andere Änderungen aufweist. Dann greifen die Reifen UB´s nicht.
    • Wenn die "Bauart" des Reifens eine andere ist, als in der Betriebserlaubnis eingetragen ist. Moderne Continental sind Radial Reifen, erkennbar an dem "R" in der Bezeichnung. Serie sind bei der R100GS Diagonalreifen, bei der RxxxR hinten ein Bias Belted, erkennbar am "B" in der Reifenbezeichnung.


    Ich hab derzeit 7 Motorräder zugelassen und bin bei denen im Regelfall bei "meiner" GTÜ Prüfstelle oder beim TÜV SÜD. darunter drei R100R mit 130er Hinterrad, also abweichende Größe und Bauart (kein B). Die UB vom Reifenhersteller hat immer gereicht (zuletzt vor einer Woche). Der vom TÜV Nord angezettelte Aufstand ist hier bisher gottseidank (noch?) nicht angekommen. Also vielleicht einfach mal eine andere Prüforganisation aufsuchen

    Grüße
    Marcus

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