Guten Abend liebe 2V-Freunde

Ich bin aktuell an der weiteren Planung meiner R100 und diesbezüglich will ich Lenkerenden-Blinker verbauen.

Der Gesetzesartikel lautet wie folgt:

VTS, Art. 140, Abs. 2:

"Bei Fahrzeugen mit Wechselstromanlagen dürfen die Richtungsblinker je Seite vorn/hinten wechselweise aufleuchten."

VTS, Anhang Ziffer 5:

".... Bei Fahrzeugen, bei denen die Richtungsblinker auf derselben Fahrzeugseite vorn/hinten wechselseitig aufleuchten (Art. 140 Abs. 2), darf die sichtbare leuchtende Fläche der vorderen Richtungsblinker nicht von hinten und die sichtbare leuchtende Fläche der hinteren Richtungsblinker nicht von vorne sichtbar sein."


Wie immer bei Gesetzestexten sind diese etwas schwammig geschrieben. Was ist mit wechselseitig gemeint? Sind sie nun erlaubt oder nicht?

Danke für eure Mithilfe ;-)