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11.06.2019, 17:50 #1
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Gesetzeslage Lenkerenden-Blinker Schweiz
Guten Abend liebe 2V-Freunde
Ich bin aktuell an der weiteren Planung meiner R100 und diesbezüglich will ich Lenkerenden-Blinker verbauen.
Der Gesetzesartikel lautet wie folgt:
VTS, Art. 140, Abs. 2:
"Bei Fahrzeugen mit Wechselstromanlagen dürfen die Richtungsblinker je Seite vorn/hinten wechselweise aufleuchten."
VTS, Anhang Ziffer 5:
".... Bei Fahrzeugen, bei denen die Richtungsblinker auf derselben Fahrzeugseite vorn/hinten wechselseitig aufleuchten (Art. 140 Abs. 2), darf die sichtbare leuchtende Fläche der vorderen Richtungsblinker nicht von hinten und die sichtbare leuchtende Fläche der hinteren Richtungsblinker nicht von vorne sichtbar sein."
Wie immer bei Gesetzestexten sind diese etwas schwammig geschrieben. Was ist mit wechselseitig gemeint? Sind sie nun erlaubt oder nicht?
Danke für eure Mithilfe ;-)
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11.06.2019, 17:54 #2
AW: Gesetzeslage Lenkerenden-Blinker Schweiz
öblicher Weise blickt ja vorn und hinten gleichzeitich -oder???
aber frage besser die Graukittel-die verstehn das auch wahrscheinlich nicht
JörgElektro-Töff???
Erst , wenn man den Strom durch ein Loch nachfüllen kann !
2-ventiler PINS:https://forum.2-ventiler.de/vbboard/...-ANSTECKER-2-0
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11.06.2019, 17:56 #3
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AW: Gesetzeslage Lenkerenden-Blinker Schweiz
So wie ich den Gesetzesartikel interpretiere:
Lenkerenden-Blinker sind erlaubt, solange vorne links und hinten links und vorne rechts und hinten rechts gleichzeitig blinken.
Wechselseitig wäre ja dann doch wenn z. B. vorne links und hinten links nicht gleichzeitig blinken.
Aber genau deshalb dieser Thread.. ;-)
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11.06.2019, 18:24 #4
AW: Gesetzeslage Lenkerenden-Blinker Schweiz
Ich vermute mal, dass mit 'Wechselstromanlage' solche Dinge wie SchwungLichtMagnetZünder gemeint sind, bei denen (wegen der meist geringen Leistung) ein abwechselndes Blinken der FahrtRichtungsAnzeiger einer Seite zulässig ist, um die Spitzenströme zu verringern.
In diesem Fall dürfen die Leuchtflächen des vorderen und des hinteren FRA von 'außen' nicht gleichzeitig sichtbar sein, um eine Verwirrung des Betrachters auszuschließen .
Die Drehstromanlage unserer Kühe dürfte aber nicht unter diese Regel fallen, auch nicht bei Ochsenaugen.Gruß,
Reinhard
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11.06.2019, 18:52 #5
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AW: Gesetzeslage Lenkerenden-Blinker Schweiz
Genau!
Ich interpretiere das Gesetz wie folgt:
Die sichtbare leuchtende Fläche der vorderen Richtungsblinker darf nicht von hinten sichtbar sein, wenn z. B. der vordere linke Blinker und der hintere linke Blinker nicht gemeinsam blinken, sondern eben wechselweise (was bei Wechselstromanlagen der Fall ist). Wäre in diesem Fall der vordere Blinker von hinten sichtbar, würde dies aufgrund der unterschiedlichen Blinkfrequenz zur Verwirrung führen --> völlig verständlich.
ABER:
Blinken jedoch der linke vordere- sowie der linke hintere Blinker (und der rechte vordere- sowie der rechte hintere Blinker) gleichzeitig beim Betätigen des entsprechenden Knopfes, sind vordere Blinker, die ebenfalls von hinten sichtbar sind (Lenkerendblinker) bei meinem Fahrzeug mit Drehstromanlage erlaubt.Geändert von swiss_custom_cafe (11.06.2019 um 19:54 Uhr)
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11.06.2019, 18:56 #6
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11.06.2019, 19:09 #7
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AW: Gesetzeslage Lenkerenden-Blinker Schweiz
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11.06.2019, 19:31 #8
AW: Gesetzeslage Lenkerenden-Blinker Schweiz
Glück auf
Ist die Frage
- dürfen die Blinker eines Motorrades abwechselnd aufleuchten,
oder
- darf ich an der R100 "Ochsenaugen" verbauen?
Im ersten Fall: Ja, aber nur wenn man jeweils nur den vorderen bzw. den hinteren sieht.
Im zweiten Fall kannst Du die Frage mit der genannten Vorschrift nicht beantworten. Zumindest nicht mit der zitierten Passage.
Edit: vllt. wirst du hier fündig: http://www.asa.ch/wp-content/uploads...ndex.html#p=24
Gruß aus dem Sauerland
TorstenGeändert von torhah (11.06.2019 um 19:45 Uhr)
torhah heißt Torsten :-)
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11.06.2019, 19:52 #9
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AW: Gesetzeslage Lenkerenden-Blinker Schweiz
Zum zweiten Fall:
Doch, sofern Blinker links (vorne und hinten) sowie Blinker rechts (vorne und hinten) beim jeweiligen Betätigen des Knopfes gleichzeitig blinken, ECE-Zeichen für vorne vorhanden (was beim Kellermann BL 2000 der Fall i st)und der Mindestabstand (24 cm bei uns in der CH) eingehalten sind.
Die ASA-Richtlinien kenne ich mittlerweile mehr als auswändig
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11.06.2019, 19:52 #10
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AW: Gesetzeslage Lenkerenden-Blinker Schweiz
?? Abwechselnd gleichzeitig?? Warnblinkanlage ??
Man kann zum Spass abwechselnd blinken, rechts oder links.
Entweder man blinkt links oder rechts, das ist eine Anzeige zur Fahrtrichtungsänderung und kein manueller Gruß, wie üblich bei den Lkw nach dem Überholvorgang. Außerdem, Satz 1 oben: "bei Fahrzeugen mit Wechselstromanlagen dürfen ..." das schließt alle anderen aus, die folgenden Anlagen beziehen sich immer darauf, was vorher geschrieben steht und nicht was irgendwer hineininterpretiert.
Grüße
erbitte Ratschläge zum Kauf einer...
18.04.2024, 12:08 in Diverses