Seite 3 von 4 ErsteErste 1234 LetzteLetzte
Ergebnis 21 bis 30 von 32
  1. #21
    Admin Avatar von hg_filder
    Registriert seit
    13.02.2010
    Ort
    Filderstadt
    Beiträge
    29.467

    AW: Gesetzeslage Lenkerenden-Blinker Schweiz

    Zitat Zitat von swiss_custom_cafe Beitrag anzeigen
    Genau, das ist doch das was ich sage. Solange der vordere- und der hintere Blinker derselben Seite gleichzeitig blinken und nicht im Gegentakt, sind die Lenkerendblinker erlaubt.
    Aber zugegebenermassen ist der Gesetzestext schon grenzwertig geschrieben ...

    Hans
    Geändert von hg_filder (12.06.2019 um 20:42 Uhr) Grund: .
    R 100 GS '92 Nur eine, aber meine.

  2. #22
    Avatar von boxerliebe
    Registriert seit
    07.07.2012
    Ort
    Boffesburium (HX) in Ost-Weserfalen
    Beiträge
    5.514

    AW: Gesetzeslage Lenkerenden-Blinker Schweiz

    Ich habe anno Zopf (09) für meinen Cafe' hier beim Prolo in SG auch die oginool Ochsen Hella's erstanden !
    Aber schon dabei sagte mir der Verkäufer--könne schwierig sein -da ist Glöck gefragt !!
    Einige Clubkollegen : ist hier nicht so gern gesehen...-könnte.....
    Ich dachte , kommt cool an den Doumolin-Stummeln!?!?

    Lange Geschichte-kurzes Ende : die liegen immer noch im Chuchechästli und ich blinke weiter mit den Handschuhen !!!
    DAS IST HIER ERLAUBT
    -auch mit 75er Erstinverkehrssetzung !
    jörg
    Elektro-Töff???
    Erst , wenn man den Strom durch ein Loch nachfüllen kann !

    2-ventiler PINS:https://forum.2-ventiler.de/vbboard/...-ANSTECKER-2-0

  3. #23
    gesperrt
    Registriert seit
    03.07.2018
    Ort
    Meck-Pom
    Beiträge
    1.077

    AW: Gesetzeslage Lenkerenden-Blinker Schweiz

    Zitat Zitat von swiss_custom_cafe Beitrag anzeigen
    Genau, das ist doch das was ich sage. Solange der vordere- und der hintere Blinker derselben Seite gleichzeitig blinken und nicht im Gegentakt, sind die Lenkerendblinker erlaubt.
    He, das ist doch der Normalfall (solange gelbes Blinklicht leuchtet und nicht rauchschwarz oder rot), worüber reden wir denn hier? Du selbst hast in #1 mit dem Wort "wechselseitig", welches du wohl falsch ausgelegt hast, für Verwirrung gesorgt. Eine Seite eines Bikes ist entweder links oder rechts in Fahrtrichtung. Du meintest wohl mit "wechselseitig" vorn und hinten ... das soll erstmal einer von uns nachvollziehen. Edit: Das war ja auch angesprochen, nur für alte Wechselstromanlagen (Wer kennt sowas am Bike??)
    Grüße
    Geändert von dscheto (12.06.2019 um 21:23 Uhr)

  4. #24
    Fahrer und Schrauber Avatar von Elmar
    Registriert seit
    15.10.2009
    Ort
    Donauwörth
    Beiträge
    4.753

    AW: Gesetzeslage Lenkerenden-Blinker Schweiz

    Das ganze Kuddelmuddel hab ich jetzt nicht gelesen.
    Jedenfalls sind Lenkerendblinker in Deutschland für vorn und hinten bis Bj. 83 zugelassen.
    Da rechts und links jeweils nur ein Leuchtmittel vorhanden ist, blinkt auch jeweils der vordere und hintere Blinker gleichzeitig

    Anmerkung:
    Mit Belehrungen ist trotzdem bei jeder Hauptuntersuchung oder Polizeikontrolle zu rechnen.
    Diese Belehrungen sind auch berechtigt, bei der heutigen Verkehrsdichte kann man nicht mehr davon ausgehen, dass jeder Verkehrsteilnehmer die alten Regelungen kennt und besonders von hinten diese Blinker bemerkt.
    Ich lese nicht Motorrad.
    Manchmal rede ich Motorrad.
    Aber am Liebsten fahre ich Motorrad!

    Elmar

  5. #25
    Avatar von boxerliebe
    Registriert seit
    07.07.2012
    Ort
    Boffesburium (HX) in Ost-Weserfalen
    Beiträge
    5.514

    AW: Gesetzeslage Lenkerenden-Blinker Schweiz

    Aber seien wir doch alle mal ehrlich :

    Der Fahrrichtungsanzeiger kommt ja wieso kaum noch zu Einsatz-

    dieser Arbeitsaufwand der linken Extremität wird doch als Workoutsesssion in die Mukkibude verlagert-viel effektiver und gleichmässiger im Abstand wie von Verkehrskreisel zu Verkehrskreisel !
    Aber alle Hochgeistigen stehen bis zur M-bude im Stau-stoppen am kreisel -weil kein gelbes Licht aufflammt--
    nicht wie beim roten Achteck-Roll-Stoppschild durchkullern !!!
    Jörg
    Geändert von boxerliebe (12.06.2019 um 22:42 Uhr)
    Elektro-Töff???
    Erst , wenn man den Strom durch ein Loch nachfüllen kann !

    2-ventiler PINS:https://forum.2-ventiler.de/vbboard/...-ANSTECKER-2-0

  6. #26
    Gewerbetreibender Avatar von Joerg_H
    Registriert seit
    30.01.2009
    Ort
    St-George, CH
    Beiträge
    3.118

    Eicon03 AW: Gesetzeslage Lenkerenden-Blinker Schweiz

    Moin,
    Zitat Zitat von swiss_custom_cafe Beitrag anzeigen
    VTS, Art. 140, Abs. 2:

    "Bei Fahrzeugen mit Wechselstromanlagen dürfen die Richtungsblinker je Seite vorn/hinten wechselweise aufleuchten."

    VTS, Anhang Ziffer 5:

    ".... Bei Fahrzeugen, bei denen die Richtungsblinker auf derselben Fahrzeugseite vorn/hinten wechselseitig aufleuchten (Art. 140 Abs. 2), darf die sichtbare leuchtende Fläche der vorderen Richtungsblinker nicht von hinten und die sichtbare leuchtende Fläche der hinteren Richtungsblinker nicht von vorne sichtbar sein."

    Wie immer bei Gesetzestexten sind diese etwas schwammig geschrieben. Was ist mit wechselseitig gemeint? Sind sie nun erlaubt oder nicht?
    Mit "wechselseitig" ist "wechselweise" gemeint - das wird auch daraus ersichtlich, dass sich der von Dir zitierte 2. Text (Anhang 10 Ziffer 5) direkt auf Art. 140, Abs. 2 (1. Text) bezieht.

    Dass dort "wechselseitig" statt "wechselweise" steht, ist klar ein Druckfehler, denn in der französischen Fassung (OETV)
    steht an beiden Stellen korrekt "les clignoteurs de direction avant/arrière s'allument alternativement sur le même côté".

    Davon abgesehen: Eine R100 ist kein Fahrzeug mit Wechselstromanlage und die ganze Diskussion wird damit hinfällig: Die Blinker vorn/hinten müssen pro Seite gleichzeitig aufleuchten.
    Geändert von Joerg_H (13.06.2019 um 07:14 Uhr)
    Gruss aus dem Westen der Schweiz,
    - Joerg

    --
    SchweizerSchrauber.ch | 1990er R80GS und K100LT | Moto-Chalet.ch
    LED-Voltmeter, Heizgriff-Steuerung, Tachogeber-Adapter, LED-Rücklichteinsätze und mehr
    Technische Fragen? Bitte ins Forum stellen - kein PN - Wissen ist für alle da! Danke fürs Verständnis

  7. #27
    Avatar von Reinhard
    Registriert seit
    24.10.2007
    Ort
    Ellerbek bei HH
    Beiträge
    8.779

    AW: Gesetzeslage Lenkerenden-Blinker Schweiz


    Reden wir hier über Vorschriften in CH oder in D?
    Oder unterscheiden die sich nicht?
    Gefragt wurde doch nach CH.
    Geändert von Reinhard (13.06.2019 um 07:58 Uhr)
    Der eigene Hund macht keinen Lärm - er bellt nur. Kurt Tucholsky.
    .
    🇺🇦

  8. #28
    Avatar von Q-Schweizer
    Registriert seit
    24.06.2013
    Ort
    Basel / Marktheidenfeld
    Beiträge
    19

    AW: Gesetzeslage Lenkerenden-Blinker Schweiz

    Ich war vor 2 Wochen mit meiner R80 (BJ. 88) bei der MFK (BS) zum Vorführen. Ich habe Ochsenaugen und hinten zusätzlich noch Blinker verbaut.

    Der Prüfer meinte, ich muss die Ochsenaugen nach hinten mit dunkler Folie abkleben. Hoch und Heilig versprochen () und wieder zwei Jahre Ruhe.

    Alternativ Methode wäre die Blinker vor der MFK demontieren und danach wieder dran stecken (Tipp vom Harley Händler).

  9. #29

    Registriert seit
    21.03.2019
    Ort
    Schweiz
    Beiträge
    161

    AW: Gesetzeslage Lenkerenden-Blinker Schweiz

    Zitat Zitat von Q-Schweizer Beitrag anzeigen
    Ich war vor 2 Wochen mit meiner R80 (BJ. 88) bei der MFK (BS) zum Vorführen. Ich habe Ochsenaugen und hinten zusätzlich noch Blinker verbaut.

    Der Prüfer meinte, ich muss die Ochsenaugen nach hinten mit dunkler Folie abkleben. Hoch und Heilig versprochen () und wieder zwei Jahre Ruhe.

    Alternativ Methode wäre die Blinker vor der MFK demontieren und danach wieder dran stecken (Tipp vom Harley Händler).
    Das habe ich natürlich auch vorgeschlagen. Aber angeblich erlischt nachher die Genehmigung gemäss Experte.

    Nun ja, es gibt auch Lenkerenden-Blinker von Highsider, die von hinten nicht sichtbar sind. Sonst gibts dann die :-)

  10. #30

    Registriert seit
    21.03.2019
    Ort
    Schweiz
    Beiträge
    161

    AW: Gesetzeslage Lenkerenden-Blinker Schweiz

    Zitat Zitat von Joerg_H Beitrag anzeigen
    Moin,

    Mit "wechselseitig" ist "wechselweise" gemeint - das wird auch daraus ersichtlich, dass sich der von Dir zitierte 2. Text (Anhang 10 Ziffer 5) direkt auf Art. 140, Abs. 2 (1. Text) bezieht.

    Dass dort "wechselseitig" statt "wechselweise" steht, ist klar ein Druckfehler, denn in der französischen Fassung (OETV)
    steht an beiden Stellen korrekt "les clignoteurs de direction avant/arrière s'allument alternativement sur le même côté".

    Davon abgesehen: Eine R100 ist kein Fahrzeug mit Wechselstromanlage und die ganze Diskussion wird damit hinfällig: Die Blinker vorn/hinten müssen pro Seite gleichzeitig aufleuchten.
    Okey, das ist mir klar. Aber WO steht, dass Lenkerendblinker, die von hinten sichtbar sind, nicht zugelassen sind?

Seite 3 von 4 ErsteErste 1234 LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
OK, verstanden

Diese Website verwendet Cookies. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden. Falls Sie nicht einverstanden sind, können Sie die Browsereinstellungen ändern oder diese Seite verlassen. Weitere Information hier