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  1. #15
    Admin Avatar von hg_filder
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    AW: Gesetzeslage Lenkerenden-Blinker Schweiz

    Zitat Zitat von swiss_custom_cafe Beitrag anzeigen
    Genau, das ist doch das was ich sage. Solange der vordere- und der hintere Blinker derselben Seite gleichzeitig blinken und nicht im Gegentakt, sind die Lenkerendblinker erlaubt.
    Aber zugegebenermassen ist der Gesetzestext schon grenzwertig geschrieben ...

    Hans
    Geändert von hg_filder (12.06.2019 um 20:42 Uhr) Grund: .
    R 100 GS '92 Nur eine, aber meine.

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