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  1. #11

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    AW: Gesetzeslage Lenkerenden-Blinker Schweiz

    Ich hab es verständlichkeitshalber korrigiert:

    ABER:


    Blinken jedoch der linke vordere- sowie der linke hintere Blinker (und der rechte vordere- sowie der rechte hintere Blinker) gleichzeitig beim Betätigen des entsprechenden Knopfes, sind vordere Blinker, die ebenfalls von hinten sichtbar sind (Lenkerendblinker) bei meinem Fahrzeug mit Drehstromanlage erlaubt.

  2. #12
    Avatar von torhah
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    AW: Gesetzeslage Lenkerenden-Blinker Schweiz

    Zitat Zitat von swiss_custom_cafe Beitrag anzeigen
    Zum zweiten Fall:

    Doch, sofern Blinker links (vorne und hinten) sowie Blinker rechts (vorne und hinten) beim jeweiligen Betätigen des Knopfes gleichzeitig blinken, ECE-Zeichen für vorne vorhanden (was beim Kellermann BL 2000 der Fall i st)und der Mindestabstand (24 cm bei uns in der CH) eingehalten sind.

    Die ASA-Richtlinien kenne ich mittlerweile mehr als auswändig

    Aber dann ist doch alles klar?
    torhah heißt Torsten :-)

  3. #13

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    AW: Gesetzeslage Lenkerenden-Blinker Schweiz

    ... Leider nicht - der Experte, welcher mein Fahrzeug für die Zulassung überprüfen wird ist der Meinung, dass die Lenkerendblinker in meinem Fall nicht erlaubt sind (wo ich eben anderer Meinung anhand des Gesetzes bin).

  4. #14
    Avatar von torhah
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    AW: Gesetzeslage Lenkerenden-Blinker Schweiz

    Zitat Zitat von swiss_custom_cafe Beitrag anzeigen
    ... Leider nicht - der Experte, welcher mein Fahrzeug für die Zulassung überprüfen wird ist der Meinung, dass die Lenkerendblinker in meinem Fall nicht erlaubt sind (wo ich eben anderer Meinung anhand des Gesetzes bin).
    Aber dann ist doch erst recht alles klar!
    Frag doch den zuständigen Menschen nach der Rechtsgrundlage für diese Einschätzung. Das ist sicher zielführender.

    PS: Es Wäre im Übrigen auch keine sinnlose Überinformation gewesen, im Eingangspost zu erwähnen, dass da der zuständige Beamte (?) schon "nein" zur Eintragung gesagt hat.

    Beste Grüße aus dem Sauerland
    Torsten
    torhah heißt Torsten :-)

  5. #15
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    AW: Gesetzeslage Lenkerenden-Blinker Schweiz

    Was hat der Kellermann BL 2000 für eine Kappe, dark?? Dann kommt es immer auf die Laune und Ausbildung des Prüfers an ...

  6. #16
    Avatar von boxerliebe
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    AW: Gesetzeslage Lenkerenden-Blinker Schweiz

    da sind aber wie bei meinen Trööten auch
    jedesmal andere oder neue Hürden--und was dem einen recht -muss der nächste nicht --und was beim letzten Mal- spielt keine Rolle--
    wurde ich belehrt !!!

    AUF jeden Falle in den F-Ausweis eintragen lassen--
    dann ist fertich mit bibbern vorn neuen MFK Termin ! jörg
    Elektro-Töff???
    Erst , wenn man den Strom durch ein Loch nachfüllen kann !

    2-ventiler PINS:https://forum.2-ventiler.de/vbboard/...-ANSTECKER-2-0

  7. #17
    Admin Avatar von hg_filder
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    AW: Gesetzeslage Lenkerenden-Blinker Schweiz

    Bei Fahrzeugen mit Wechselstromanlagen
    Seid ihr sicher, dass es sich um Motorräder handelt oder vielleicht doch um Strassenbahnen?

    Wenn Motorrad, dann wie folgt: Pro Seite (d.h. nicht gleichzeitig links und rechts, sondern links oder rechts) dürfen die Blinker im Gegentakt vorne und hinten blinken, wenn diese von der jeweils anderen Seite (vorne/hinten) nicht sichtbar sind, d.h. so dass wirklich ein Blinken und kein ständiges gelbes Leuchten entsteht. Oder anders gesagt: Ochsenaugen und Blinker hinten schliessen sich bei gegenseitigem Blinken aus, da Ochsenaugen vorne nach vorne und hinten leuchten.

    Bsp. Blinken links

    links: blinken vorne und hinten links OK; mitte und rechts: abwechselnd blinken links vorne und hinten OK

    Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht 

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    links: blinken vorne und hinten links OK; mitte und rechts: abwechselnd blinken links vorne und hinten nicht OK, da von hinten kein blinken erkannt werden kann

    Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht 

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    Hans
    Geändert von hg_filder (12.06.2019 um 15:22 Uhr) Grund: ..
    R 100 GS '92 Nur eine, aber meine.

  8. #18

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    AW: Gesetzeslage Lenkerenden-Blinker Schweiz

    Jetzt bin ich vollends verwirrt. . .

    Es ist doch egal ob der vordere und hintere Blinker abwechselnd blinken. Kann ich doch von Hinten eh immer nur den einen Blinker sehen. Ich weiß also von der Blinkfrequenz des nicht sichtbaren Blinkers niGS. . .



    Stephan
    Geändert von der niederrheiner (12.06.2019 um 20:36 Uhr)
    Immer unterwegs, aber nie am Ziel. . .

  9. #19

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    AW: Gesetzeslage Lenkerenden-Blinker Schweiz

    Zitat Zitat von hg_filder Beitrag anzeigen
    Seid ihr sicher, dass es sich um Motorräder handelt oder vielleicht doch um Strassenbahnen?

    Wenn Motorrad, dann wie folgt: Pro Seite (d.h. nicht gleichzeitig links und rechts, sondern links oder rechts) dürfen die Blinker im Gegentakt vorne und hinten blinken, wenn diese von der jeweils anderen Seite (vorne/hinten) nicht sichtbar sind, d.h. so dass wirklich ein Blinken und kein ständiges gelbes Leuchten entsteht. Oder anders gesagt: Ochsenaugen und Blinker hinten schliessen sich bei gegenseitigem Blinken aus, da Ochsenaugen vorne nach vorne und hinten leuchten.

    Bsp. Blinken links

    links: blinken vorne und hinten links OK; mitte und rechts: abwechselnd blinken links vorne und hinten OK

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    links: blinken vorne und hinten links OK; mitte und rechts: abwechselnd blinken links vorne und hinten nicht OK, da von hinten kein blinken erkannt werden kann

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    Hans

    Genau, das ist doch das was ich sage. Solange der vordere- und der hintere Blinker derselben Seite gleichzeitig blinken und nicht im Gegentakt, sind die Lenkerendblinker erlaubt.

  10. #20
    Admin Avatar von hg_filder
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    AW: Gesetzeslage Lenkerenden-Blinker Schweiz

    Zitat Zitat von der niederrheiner Beitrag anzeigen
    Jetzt bin ich vollends verwirrt. . .

    Es ist doch egal ob der vordere und hintere Blinker abwechselnd blinken. Kann ich doch von Hinten eh immer nur den einen Blinker sehen. Ich weiß also von der Blinkfrequenz des nicht sichtbaren Blinkers niGS. . .



    Stephan
    Also, stell dir mal vor, du fährst hinter hinter der Kiste her und die beiden Leuchten sind NICHT auf einer Höhe, sondern minimal Unterschiedlich - dann könntest du den Eindruck erwirken, dass da gar kein Blinken passiert.

    Immer wie ein Amtschimmel (oder Jurist) denken - immer den schlimmsten Fall versuchen, abzuwenden ...

    Hans
    R 100 GS '92 Nur eine, aber meine.

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