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28.08.2019, 18:25 #1
Eintrag: Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten
Ich hätte nicht gedacht, daß es mich mit meinem Alteisen treffen könnte, aber…..der Teufel ist wohl doch ein Eichhörnchen, oder…….Schilda ist überall
Das war passiert: Ich war gestern mit meiner ollen /7 bei der Zulassungsstelle, und habe für das Krad nach siebeneinhalb Jahren der Stillegung wieder eine Zulassung erwirkt. So weit - so gut.
Da ich aber manchmal zur Pedanterie neige, habe ich mir noch in der Zulassungsstelle die zurückerhaltenen Dokumente Buchstabe für Buchstabe und Ziffer für Ziffer angesehen, und Siehe, Da steht es: “Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“
Ja, wollen Die mich jetzt verschaukeln??? Außer der Radgrößen, die auch nie geändert wurden, stand da niemals sowas drin.
Ich sofort wieder ins Büro der Sachbearbeiter und eine Diskussion angestoßen, da ich einen solchen Text die letzten vierzig Jahre in meinen Papieren zu diesem Motorrad nicht bemerkt habe. Argument der Sachbearbeitung: Dieser Text wird bei der Neuausstellung von Fahrzeugdokumenten auf Grund von dem Fahrzeugtyp zugeordneten “Schlüsselnummern“ automatisch und ohne Zutun des Sachbearbeiters reingezogen (FIN-bezogene Fahrzeugdatensätze werden bei Stillegung nach einigen Jahren aus den Datenbanken der Zulassungsstellen gelöscht). Konnte ich natürlich so nur schwer, also eigentlich überhaupt nicht, akzeptieren. Nach weiterer Diskussion über Sinn und Unsinn eines solchen Vermerks (ich bin mir fast sicher, daß es vor vierzig Jahren noch keine Reifenfabrikatsbindung in der Betriebserlaubnis gab, lasse mich hier aber jederzeit eines Besseren belehren) wurde Der Entscheid des Dienststellenleiters abgefragt.
Ende des Behördenganges ist nun, dieser unselige Satz, der mir mit Sicherheit bei irgend einer zukünftigen Verkehrskontrolle durch einen unwissenden Kontrolleur Probleme bereitet hätte, ist aus meinen Fahrzeugpapieren getilgt
Gruß aus der niedersächsischen Elbtalaue,
Jörg
Und wenn mir der Geduldsfaden gerissen ist... dann mache ich mit Langmut weiter.
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28.08.2019, 18:59 #2
AW: Eintrag: Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten
Hallo Jörg,
Glückwunsch zu Deiner Hartnäckigkeit, die dann ja auch zum Erfolg führte!
Bei meiner R100R, die ja von Anfang an eine Reifenfabrikatsbindung in den Papieren hatte (Metzeler ME33/ME55), ist es mir um 2005 gelungen, diese austragen zu lassen, zugunsten der reinen Dimension/Geschwindigkeits–/Traglastindex.
Wohl aufgrund dessen ist der von Dir beanstandete Satz bei allen folgenden Eintragungen nie zufällig mit in die Papiere gerutscht – worauf ich auch mit Argusaugen geachtet habe…
Gruß,
Florian
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28.08.2019, 19:19 #3
AW: Eintrag: Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten
Auch mein Glückwunsch zum Erfolg und auch zum Wiederbeben des schönen Mopeds!
Mir hatte die Hartnäckigkeit leider nichts genützt. Die ursprünglich nicht vorhandene Reifenfabrikatsbindung kam rein in die Papiere und bleibt drin. Ist mir mittlerweile aber egal.Gruß
Wolfgang
ehemals im Fuhrpark: BMW R80 RT, Honda XBR 500, Yamaha XT 550, Honda Dax St 70, Kreidler Florett k54/0M, Piaggio Boxer 2, Mars 712 b
aktuell: BMW F 750 GS
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28.08.2019, 19:20 #4
AW: Eintrag: Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten
Hallo zusammen,
bei meiner GS 92 ist noch der selige T 66 eingetragen. Allerdings haben die Herren bei der HU immer nur nach Profil, Dimension und Geschwindigkeitsindex geschaut.
Was kostet eigentlich das Austragen der Reifenbindung?
Grüße aus dem Taubertal
Ecke
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28.08.2019, 20:34 #5
AW: Eintrag: Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten
Meine Motorräder waren bis vor zwei Jahren im Winter immer abgemeldet (wir sind lieber essen gegangen als Herrn Schäuble und seine Vorgänger zu unterstützen), die Wiederinbetriebnahme vor einigen Jahren bescherte mir auch diesen Eintrag im Schein. Auf meine Frage, was das bezwecken solle, teilte mir der Sachbearbeiter mit, dass dieser Zusatz in Zukunft bei jedem Motorrad automatisch eingetragen würde. Eine Löschung wäre nicht möglich. Ist jetzt fünf oder sechs Jahre her.
Bis jetzt ging das beim TÜV beide Male gut, da man mir in meinen Fz-schein keine eingetragene Markenbindung zeigen konnte.
Die GTÜ hat sich bisher nicht dafür interessiert.
Jörg, mit welchem Argument hast Du die Zulassungsleuts denn zur Streichung des Zusatzes bewegen können?Gruß aus der Südheide
Thomas
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28.08.2019, 20:45 #6
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AW: Eintrag: Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten
"Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten"
..steht bei meiner /6 auch im KFZschein. Aber damals gabs
keine Reifenfabrikatsbindung.....also ist alles OK !Grüße
Lothar
Es gibt Meinungen
es gibt Deinungen
und es gibt Tatsachen
Diese drei Dinge haben oft nichts miteinander zu tun
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28.08.2019, 20:54 #7
AW: Eintrag: Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten
Ich lese nicht Motorrad.
Manchmal rede ich Motorrad.
Aber am Liebsten fahre ich Motorrad!
Elmar
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28.08.2019, 21:11 #8
AW: Eintrag: Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten
Soweit ich weiß, haben die Zulassungsstellen diesen Vermerk mit Einführung der neuen Papiere 2005 kreiert.
Die früheren Dokumente Fahrzeugbrief und -schein enthielten noch Infos über alternative Bereifungsmöglichkeiten. Da dies im Zuge der EU-Vereinheitlichung entfiel, kam der ominöse Satz rein.
Bis einschl. Modelljahr 1990 gab es faktisch keine Fabrikatsbindung bei den 2V. Erst bei den Paralevermodellen gab es hier Werksvorgaben.
Leider fehlt den Mitarbeitern der Zulassungsstellen die nötige Fachkenntnis; sonst wäre es einfacher, ihnen anhand der Fahrzeugbetriebserlaubnis zu belegen, dass der Satz Unfug ist.Gruß
Michael
Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.
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28.08.2019, 21:32 #9
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AW: Eintrag: Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten
Hallo,
die Zulassungsstellen sind Behörden. Wie in jedem Amt, haben die Mitarbeiter begrenzte Befugnisse. Es interessiert überhaupt nicht die Fachkenntnis, wenn die Befugnis fehlt. Was die Sachbearbeiter in diesen Fällen eintragen müssen und dürfen, entscheidet meist die zugewiesene, verwendete Software. Das ändert sich nur, wenn die Software verändert wird durch die verantwortliche Person, die wiederum Kenntnis einer Notwendigkeit und die Bestätigung zur Änderung dafür erhält.
Ich hoffe, jeder versteht jetzt die mahlenden Mühlen des öffentlichen Dienstes seit Nutzung von Computern ...
GrüßeGeändert von dscheto (28.08.2019 um 21:33 Uhr)
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28.08.2019, 21:38 #10
AW: Eintrag: Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten
Dazu noch ein Hinweis:
Beim Übertrag der Daten aus einem alten Fahrzeugschein in die neue Zulassungsbescheinigung werden die gesondert eingetragenen Reifen oft weggelassen mit dem Hinweis auf die nun neu eingetragene Fabrikationsbindung.
Das ist natürlich Unfug.
Hier muss man tatsächlich darauf bestehen, dass die "alten" Eintragungen übernommen werden.Ich lese nicht Motorrad.
Manchmal rede ich Motorrad.
Aber am Liebsten fahre ich Motorrad!
Elmar
Nippel der Drahtspeichenräder...
23.04.2024, 22:07 in Restaurierung