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  1. #21
    Avatar von AM52
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    AW: Nachweis für Zusatz-Scheinwerfer

    Zitat Zitat von boxerliebe Beitrag anzeigen
    Die Frage ist einfach zu beantworten,Axel :


    so oft man VORGELADEN wird !!!
    Jörg
    Also quasi „ Geh nicht zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst“?
    Glück Auf! Axel



    R 100 RS aus 08/1992
    R 1200 GS LC aus 06/2014

  2. #22
    Avatar von boxerliebe
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    AW: Nachweis für Zusatz-Scheinwerfer


    Das kann , muss nicht dauern !
    Offiziell alle 2 j wie hier , kann auch mal 4 oder fast 8 Jahre wie bei meiner RT sein !
    Wenn die nicht nachkommen mit dem anschei...n !!!
    Geändert von boxerliebe (10.12.2021 um 14:40 Uhr)
    Elektro-Töff???
    Erst , wenn man den Strom durch ein Loch nachfüllen kann !

    2-ventiler PINS:https://forum.2-ventiler.de/vbboard/...-ANSTECKER-2-0

  3. #23

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    AW: Nachweis für Zusatz-Scheinwerfer

    Zitat Zitat von AM52 Beitrag anzeigen
    Also quasi „ Geh nicht zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst“?
    Solange du keine besonderen Anliegen hast:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Hauptuntersuchung#Schweiz

  4. #24
    Avatar von AM52
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    AW: Nachweis für Zusatz-Scheinwerfer

    Danke
    Glück Auf! Axel



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