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  1. #1

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    HU und Reifenfreigabe

    Hallo an alle Kenner der Zulassungs-Vorschriften.
    Ich habe vor, mir ein Möppi anzulachen, auf dem Heidenaus der richtigen Größe mit Blockprofil (rechteckige Stollen mit mäßig Negativ-Profil) montiert sind. Zuhause suche ich auf Heidenau die Reifenfreigaben für dieses Möppi und ---- nix wars. Jetzt will der Verkäufer (Händler) mir neue HU machen.
    Meine Frage: Müssen die Reifen eine Freigabe für das Möppi haben?
    Größe, Speedindex, Lastindex soweit ok.
    Gruß aus S
    Wolfgang

  2. #2
    Admin Avatar von dl6dx
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    AW: HU und Reifenfreigabe

    Thema an die passende Stelle verschoben.
    ### Bitte keine Themen in der DB eröffnen ###

    Viele Grüße

    Stefan
    Viele Grüße

    Stefan

    Die blaue Q:
    R75/6 (1976) mit
    Doppelscheibenbremse
    und S-Cockpit
    Streckensperrungen betreffen uns alle!
    Hilf mit und werde BVDM-Mitglied!

  3. #3
    Admin Avatar von Detlev
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    AW: HU und Reifenfreigabe

    Was für ein Motorrad und welche Reifengrößen sind denn aufgezogen?
    Grüße,
    Detlev

    „Verzweifle nicht, wenn Du kein Profi bist. Ein Amateur hat die Arche gebaut, Profis die Titanic.“

  4. #4

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    AW: HU und Reifenfreigabe

    Hi Detlev,
    G650Xcountry mit Heidenau (ich weiß nicht welchen Typ, aber rechteckige Stollen zum Dreckeln mit etlich Negativ-Profil) 100-90-19 und 130-80-17 (meine Para-Kuh wird mir alters-und gesundheitsbedingt zu schwer und meine modifizierte / erleichterte ST mit 7-rock ist noch nicht fertg),
    also typisches Luxusproblem.
    Gruß in den hohen Norden
    Wolfgang

  5. #5
    Avatar von Kairei
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    AW: HU und Reifenfreigabe

    Was steht denn im Schein bzw. der Zulassungsbescheinigung 1?
    Wenn die Größe gleich ist und keine Marke eingetragen ist...Kein Problem.

    Gruß

    Kai
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    Momentane Pflegefälle: Yamaha xt 660x, Ducati 750 ss (92), Kawasaki 125 Ninja


  6. #6

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    AW: HU und Reifenfreigabe

    Zitat Zitat von Kairei Beitrag anzeigen
    Was steht denn im Schein bzw. der Zulassungsbescheinigung 1?
    Zitat Zitat von clapton Beitrag anzeigen
    Größe, Speedindex, Lastindex soweit ok.
    Frage beantwortet, würde ich sagen.

    Werner

  7. #7

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    AW: HU und Reifenfreigabe

    Selber schuld, hab mir in der Begeisterung bei der Probefahrt nicht die Zula zeigen lassen, war ja beim Händler, ist auch ein paar Kilometer weg. Hab jetzt den Händler angemailt, dass er mir ein Bild davon schickt.
    (Gibt es das bei einem "modernen" Möppi Bj. 2007, dass keine Fabrikatsbindung eingetragen ist?)
    Bei nächsten Mal (falls es das gibt) pass ich besser auf, versprochen.
    Schönen Abend noch
    Wolfgang

  8. #8

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    AW: HU und Reifenfreigabe

    Zitat Zitat von clapton Beitrag anzeigen
    Gibt es das bei einem "modernen" Möppi Bj. 2007, dass keine Fabrikatsbindung eingetragen ist?
    JA

  9. #9

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    AW: HU und Reifenfreigabe

    Hallo,
    ich habe jetzt ein pic der bisherigen Zulassung erhalten. Da steht natürlich
    der Unfug "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" drin.
    Oben steht nur Reifengröße, speed-index und Traglast drin, aber keine
    Marke, Type o.ä.
    Jetzt bin ich so schlau wie vorher.
    morgen soll sie HU kriegen, mal sehen, was der Fachmann sagt.
    Solang er nicht fragt, halt ich meine Gosch.
    Sonnigen Abend noch
    Wolfgang

  10. #10
    Avatar von Kairei
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    AW: HU und Reifenfreigabe

    Wo nix steht, kann man nichts binden!!!
    Das wird wohl keine Probleme geben.

    Gruß

    Kai
    G/S Treiber,
    verflossene Liebschaften:Zündapp GTS 50, RD 350, XT 500, Laverda 10003C, Yamaha XV 550, Yamaha TR1, BMW R80/7
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