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Thema: Verkleidung austragen nötig?
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20.09.2019, 17:41 #11
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AW: Verkleidung austragen nötig?
Das die in den Brief ziemlich viel Müll eintragen ist ja Standart , eine Weile hatte ich auch 2 Lenker eingetragen und wenn man viel , viel Glück hat kriegt man Verkleidungen sogar Wahlweise eingetragen , hatte ich auch mal geschafft.
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20.09.2019, 17:42 #12
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21.09.2019, 08:25 #13
AW: Verkleidung austragen nötig?
Bis eben noch "minimi", nun nenne ich mich "ABT"!
Gruß Christian
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21.09.2019, 10:04 #14
AW: Verkleidung austragen nötig?
Das austragen der Leitung ist ganz einfach. Eine Rückrüstung in den originalzustand. Der Passus aus dem Fahrzeugschein wird dann einfach gelöscht und fertig ist.
Was aber im Fahrzeugschein drin steht muss eigentlich auch verbaut sein.
Ich hatte aber auch schon mal ein Auto in dem 3 Fahrwerke eingetragen waren. Absolut bescheuert. Da hat aber das Straßenverkehrsamt auch übersehen, dass sie das aus dem Fahrzeugschein streichen sollten.Grüße
Qchn
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21.09.2019, 10:29 #15
AW: Verkleidung austragen nötig?
Deshalb versuche ich mir alles wahlweise eintragen zu lassen. Geht nicht immer.
Mahlzeit
Thomas
Das Leben ist zu wichtig, um es ernst zu nehmen.
Nichts ist so wichtig, daß man es ernstnehmen muß.
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21.09.2019, 21:04 #16
AW: Verkleidung austragen nötig?
Bei den /7-Typen sind die ab Werk erhältlichen Verkleidungen S / RS / RT Bestandteil der Fahrzeug-ABE und müssen nicht ein- oder ausgetragen werden.
Alle anderen müssen nach Abbau aus den Papieren wieder gestrichen werden, falls nicht "wahlweise" drinsteht.Gruß
Michael
Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.
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22.09.2019, 07:17 #17
AW: Verkleidung austragen nötig?
Bei meiner R65 steht nur drin das bei Ausstattung mit Vollverkleidung Begrenzungsleuchten sein müssen. Wollte die Pichler austragen. TÜV sagt braucht nicht, weil - siehe Eingangs erwähnt - das Wörtchen " bei Ausstattung " steht. War mal etwas anderes.
Grüße Peter
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22.09.2019, 08:59 #18
AW: Verkleidung austragen nötig?
Hallo,
wie verhält sich das bei den R100GS. Wenn man eine "Wasserrohr"-GS in eine "Nackte" umbaut, oder in eine PD. Im alten Fahrzeugbrief steht steht nichts zu Verkleidung und Tankgrößen.
Bei der ABE im Fahrzeugbrief steht:
- Bei der Wasserrohr GS und PD völlig identisch
"BMW 247 E Ausf. B Betriebserlaubnis Nr. B791/2"
Bei neueren Baujahren ist noch ein "Nachtrag" erwähnt.
- Der 1989er R100GS mit lenkerfester Verkleidung:
"BMW 247 E Betriebserlaubtnis Nr. B791/1"
Die Ausführung fehlt hier vermutlich weil bei meiner mal der Brief neu ausgestellt wurde.
Das bedeutet, man kann ohne Änderungseintrag aus einer Wasserrohr GS eine PD bauen? Aber kann man auch aus einer Wasserrohr GS eine "Nackte" (Model bis 90) bauen ohne irgendwas eintragen zu müssen?
Grüße
MarcusGeändert von mk66 (22.09.2019 um 09:00 Uhr)
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24.09.2019, 12:55 #19
AW: Verkleidung austragen nötig?
Gibt es denn hier schon neue Erkenntnisse? Ich habe mir vor einigen Jahren einen M-Lenker eintragen lassen, hab' aber aktuell auf Original zurückgebaut, möchte aber den Lenker evtl. wieder montieren. Muss ich jetzt austragen oder nicht?
Ich verstehe dass man andere Teile neu eintragen muss. Aber wenn ich rückrüste auf Original?
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24.09.2019, 13:37 #20
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AW: Verkleidung austragen nötig?
Ich kenne die Eintragungen bei mir lediglich als "auch"-Eitragungen.
ffritzle.
R80ST Öl-Filter
27.04.2024, 17:31 in Mechanik