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Hybrid-Darstellung

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  1. #1

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    Verkleidung austragen nötig?

    HI,
    wegen angenehmerer Windgeräusche habe ich die eingetragene Wüdo-Cockpitverkleidung abgebaut und will das auch so belassen (R100R).
    Muss ich die nun wieder austragen lassen beim TÜV?
    Danke und Servus!
    R100 R von 1992, Wüdo-Cockpit

  2. #2

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    AW: Verkleidung austragen nötig?

    War vorgestern auch bei der HU - /5 mit eingetragener Gläserverkleidung. Die Verkleidung hatte ich vorher abgebaut.
    HU ohne Änderung der Papiere bestanden

    Bernd

  3. #3
    Avatar von Kairei
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    AW: Verkleidung austragen nötig?

    Nein!

    Gruß

    Kai
    G/S Treiber,
    verflossene Liebschaften:Zündapp GTS 50, RD 350, XT 500, Laverda 10003C, Yamaha XV 550, Yamaha TR1, BMW R80/7
    Momentane Pflegefälle: Yamaha xt 660x, Ducati 750 ss (92), Kawasaki 125 Ninja


  4. #4
    Postbeutel Avatar von Kimi
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    5.116

    AW: Verkleidung austragen nötig?

    Nein, habe bei meiner Monolever sogar 2 Verkleidungen eingetragen!

    Grüße kimi
    Grüße kimi

  5. #5
    gesperrt
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    AW: Verkleidung austragen nötig?

    Oh ja , was eingetragen ist muss auch dran sein. Die selbe Nummer mit eben jener Verkleidung an der R100R habe ich hinter mir. Vor allem was das für ein Unsinn ist.
    Sollte ich jemals wieder auf die Idee kommen Verkleidungsteile dran zu bauen lasse ich die nicht eintagen sondern fahre nur mit dem Tüv-Prüfbericht rum. Bin ich dann eben nicht zu gekommen beim Strassenverkehrsamt vorbei zu fahren.

  6. #6
    Avatar von Kairei
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    7.301

    AW: Verkleidung austragen nötig?

    Jetzt wird es spannend!
    Dann hätte eine serienmäßige Q keine Zulassung.
    TÜV Ingenieure inkognito vor!

    Gruß

    Kai
    G/S Treiber,
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