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  1. #11
    gesperrt
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    AW: Verkleidung austragen nötig?

    Das die in den Brief ziemlich viel Müll eintragen ist ja Standart , eine Weile hatte ich auch 2 Lenker eingetragen und wenn man viel , viel Glück hat kriegt man Verkleidungen sogar Wahlweise eingetragen , hatte ich auch mal geschafft.

  2. #12
    Avatar von wigschweisser
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    AW: Verkleidung austragen nötig?

    Zitat Zitat von Kairei Beitrag anzeigen
    Aber Sie ist nicht mehr dran!
    Wenn ich ne Stahlflex eingetragen hab und die dann auf die originale Leitung wechsele, wie trag ich die originale Leitung ein???
    Schreiben die dann "Original Bremsleitung" in den Brief?

    Gruß

    Kai
    Gar nicht,
    aber die stahlflex muss dann ausgetragen werden.
    Ist ja nicht mehr dran

    Gruss bernd
    Schweissen verbindet

  3. #13
    Avatar von ABT
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    AW: Verkleidung austragen nötig?

    Zitat Zitat von wigschweisser Beitrag anzeigen
    Gar nicht,
    aber die stahlflex muss dann ausgetragen werden.
    Ist ja nicht mehr dran

    Gruss bernd
    Würde ich genau so sehen, alles was Serie ist, muss nicht eingetragen werden. Ob und wer das jetzt genau weiß was Original ist, möchte ich jetzt nicht diskutieren! Ich jedenfalls lasse alle "Extras" früher oder später eintragen.


    Bis eben noch "minimi", nun nenne ich mich "ABT"!

    Gruß Christian

  4. #14
    Avatar von Qchn
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    AW: Verkleidung austragen nötig?

    Das austragen der Leitung ist ganz einfach. Eine Rückrüstung in den originalzustand. Der Passus aus dem Fahrzeugschein wird dann einfach gelöscht und fertig ist.

    Was aber im Fahrzeugschein drin steht muss eigentlich auch verbaut sein.

    Ich hatte aber auch schon mal ein Auto in dem 3 Fahrwerke eingetragen waren. Absolut bescheuert. Da hat aber das Straßenverkehrsamt auch übersehen, dass sie das aus dem Fahrzeugschein streichen sollten.
    Grüße
    Qchn

  5. #15
    Verschleißästhet Avatar von Luse
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    AW: Verkleidung austragen nötig?

    Deshalb versuche ich mir alles wahlweise eintragen zu lassen. Geht nicht immer.
    Mahlzeit
    Thomas

    Das Leben ist zu wichtig, um es ernst zu nehmen.
    Nichts ist so wichtig, daß man es ernstnehmen muß.

  6. #16
    Admin Avatar von MM
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    AW: Verkleidung austragen nötig?

    Bei den /7-Typen sind die ab Werk erhältlichen Verkleidungen S / RS / RT Bestandteil der Fahrzeug-ABE und müssen nicht ein- oder ausgetragen werden.
    Alle anderen müssen nach Abbau aus den Papieren wieder gestrichen werden, falls nicht "wahlweise" drinsteht.
    Gruß
    Michael




    Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

  7. #17
    Avatar von El Duende
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    AW: Verkleidung austragen nötig?

    Bei meiner R65 steht nur drin das bei Ausstattung mit Vollverkleidung Begrenzungsleuchten sein müssen. Wollte die Pichler austragen. TÜV sagt braucht nicht, weil - siehe Eingangs erwähnt - das Wörtchen " bei Ausstattung " steht. War mal etwas anderes.
    Grüße Peter

  8. #18
    № 121 Avatar von mk66
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    AW: Verkleidung austragen nötig?

    Zitat Zitat von MM Beitrag anzeigen
    Alle anderen müssen nach Abbau aus den Papieren wieder gestrichen werden, falls nicht "wahlweise" drinsteht.

    Hallo,

    wie verhält sich das bei den R100GS. Wenn man eine "Wasserrohr"-GS in eine "Nackte" umbaut, oder in eine PD. Im alten Fahrzeugbrief steht steht nichts zu Verkleidung und Tankgrößen.

    Bei der ABE im Fahrzeugbrief steht:


    • Bei der Wasserrohr GS und PD völlig identisch

    "BMW 247 E Ausf. B Betriebserlaubnis Nr. B791/2"
    Bei neueren Baujahren ist noch ein "Nachtrag" erwähnt.

    • Der 1989er R100GS mit lenkerfester Verkleidung:

    "BMW 247 E Betriebserlaubtnis Nr. B791/1"
    Die Ausführung fehlt hier vermutlich weil bei meiner mal der Brief neu ausgestellt wurde.

    Das bedeutet, man kann ohne Änderungseintrag aus einer Wasserrohr GS eine PD bauen? Aber kann man auch aus einer Wasserrohr GS eine "Nackte" (Model bis 90) bauen ohne irgendwas eintragen zu müssen?

    Grüße
    Marcus
    Geändert von mk66 (22.09.2019 um 09:00 Uhr)

  9. #19
    Avatar von Snoogle
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    AW: Verkleidung austragen nötig?

    Gibt es denn hier schon neue Erkenntnisse? Ich habe mir vor einigen Jahren einen M-Lenker eintragen lassen, hab' aber aktuell auf Original zurückgebaut, möchte aber den Lenker evtl. wieder montieren. Muss ich jetzt austragen oder nicht?

    Ich verstehe dass man andere Teile neu eintragen muss. Aber wenn ich rückrüste auf Original?

  10. #20

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    AW: Verkleidung austragen nötig?

    Ich kenne die Eintragungen bei mir lediglich als "auch"-Eitragungen.
    ffritzle
    .

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