Ergebnis 21 bis 30 von 33
Thema: Verkleidung austragen nötig?
-
24.09.2019, 15:45 #21
AW: Verkleidung austragen nötig?
Dafür braucht es keine neuen Erkenntnisse. Wenn du den Lenker von Zubehör auf Original umbaust, dann musst du das austragen lassen. Das ist der richtige Weg.
Damit KANNST du in einer Kontrolle oder einem Unfall Ärger bekommen und bei der Hauptuntersuchung durchfallen. OB das passiert ist eine andere Frage. WENN es aber passiert darfst du nicht mäckern.Geändert von Qchn (24.09.2019 um 15:47 Uhr)
Grüße
Qchn
-
24.09.2019, 15:49 #22
AW: Verkleidung austragen nötig?
So sieht es aus.
Die Einträge sind der"Istzustand" des Krades.
Gruß berndSchweissen verbindet
-
24.09.2019, 19:25 #23
AW: Verkleidung austragen nötig?
Ich würde aus sagen das mit der Ein-oder Austragung auch die korrekte Montage des Bauteils bestätigt wird!
Bis eben noch "minimi", nun nenne ich mich "ABT"!
Gruß Christian
-
29.09.2019, 16:05 #24
AW: Verkleidung austragen nötig?
Die Einträge sind der"Istzustand" des Krades.
das stimmt nicht ganz so, ich hab seit ca. 30 Jahren immer noch die HOSKE Tüten in den Papieren stehen. Als ich auf Rost, und vor allem -Laut- keine Lust mehr hatte kamen KEIHAN VA Tüten dran. Der Prüfer fragte mich ob er die HOSKE austragen soll. Er könne sie auch stehen lassen, dann hätte ich die Möglichkeit beide zu fahren, z.B. wenn mir die KEIHAN Tüten geklaut würden. Daran hatte ich gar nicht gedacht, und so lagen die HOSKE viele Jahre als Reserve im im Regal.
gruss peterSolange es nichts dunkleres gibt bleibt meine Q schwarz (unbekannt)
Baureihe 247 von 1976 mit Stahlgürtelreifen von 2016. Ein Fahrerlebnis das man fast nicht mit Worten beschreiben kann (von mir)
-
29.09.2019, 16:32 #25
AW: Verkleidung austragen nötig?
Bei meiner z1000 hatte ich auch einige
nicht verbauten Teile eingetragen (ohne wahlweise ).
Jahre lang hat es niemand gestört.
Eines Tages war es soweit und der Tüvman,
der sich daran gestört hat,hat mir nicht
verbaute Teile ausgetragen.
Mit der Begründung auf den Istzustand.
Gruß berndSchweissen verbindet
-
29.09.2019, 19:23 #26
AW: Verkleidung austragen nötig?
Eines Tages war es soweit und der Tüvman, der sich daran gestört hat,hat mir nicht verbaute Teile ausgetragen.
gruss peterGeändert von R 110 ES Peter (29.09.2019 um 19:25 Uhr)
Solange es nichts dunkleres gibt bleibt meine Q schwarz (unbekannt)
Baureihe 247 von 1976 mit Stahlgürtelreifen von 2016. Ein Fahrerlebnis das man fast nicht mit Worten beschreiben kann (von mir)
-
30.09.2019, 08:39 #27Boxerfahrer_ESWGast
AW: Verkleidung austragen nötig?
Moin!
Was ist wenn du mehrere Reifengrößen drin hast, mußt du die dann auch alle fahren....
Bei einer Verkleidung könnte es auf Grund des Gewichtes sein, das du zB andere Federn fahren mußt, auch Original.....wenn du die abbaust, mußt du umrüsten.....und solche Teile mußt du Abnehmen lassen....oder hast eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, das es oHne Probleme möglich ist.
Frag bei deiner Prüfstelle einfach mal nach!
-
30.09.2019, 09:46 #28
AW: Verkleidung austragen nötig?
Thema Verkleidung, meine R50/5 war ein Eskorte Fahrzeug und hatte eine Gläser-Verkleidung verbaut, im Brief (war noch der Orig. Pappbrief) stand davon aber nichts drin?
Wenn ich bauliche Veränderungen am Fahrzeug hab Eintragen lassen, z.B den Lenker, dann wurde der alte Ausgetragen, was ich auch logisch fand. Anders herum, wenn ich Konis Eingetragen habe, kann ich auch nicht mit Originalen beim TÜV oder sonst wem vorfahren, also hier in der Gegend zumindest nicht!
Bis eben noch "minimi", nun nenne ich mich "ABT"!
Gruß Christian
-
30.09.2019, 09:52 #29
-
02.02.2022, 18:36 #30
- Registriert seit
- 14.02.2021
- Ort
- 34346 Hann. Münden
- Beiträge
- 6
AW: Verkleidung austragen nötig?
Sorry falscher Chat.
Geändert von Europa127 (02.02.2022 um 18:38 Uhr)
BMW-80-GS-1000 Umbau
23.04.2024, 18:31 in Umbauten