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  1. #61
    Avatar von Vix_Noelopan
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    AW: LED-Leuchten auf dem Sturzbügeln

    Zitat Zitat von Luggi Beitrag anzeigen
    Die hier mehrmals schriftlich der Weltöffentlichkeit kundgetane absichtliche Blendung um eine vermeintliche passive Sicherheit für einen selbst zu erzeugen, erfüllt den Tatbestand des gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.
    Nein. Es ist eine Ordnungswidrigkeit, wie in dem von Dir selbst weiter vorne verlinkten Dokument expressis verbis zu lesen ist.

    Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr erfolgt stets von außen, indem z.B. jemand ein Hindernis in einer schlecht einzusehenden Kurve aufstellt oder, wie leider immer wieder zu lesen, ölgefüllte Glasflaschen auf die Fahrbahn wirft, um den stets zu lauten und zu schnellen Motorradfahrern einen Denkzettel zu verpassen uvm.

    Beste Grüße, Uwe
    Mein Motorrad ist nicht kaputt. Es fährt bloß nicht.

  2. #62
    Avatar von Manitoba
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    AW: LED-Leuchten auf dem Sturzbügeln

    Zitat Zitat von Luggi Beitrag anzeigen
    Die hier mehrmals schriftlich der Weltöffentlichkeit kundgetane absichtliche Blendung um eine vermeintliche passive Sicherheit für einen selbst zu erzeugen, erfüllt den Tatbestand des gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Das hat mit dem Bußgeldkatalog nichts mehr zu tun und es ist kein Kavaliersdelikt. Es werden wohl die Konsequenzen dieses Tuns nicht nur falsch eingeschätzt, sondern wohl auch geflissentlich ignoriert.

    Mit legalen Mitteln für eine bessere Sichtbarkeit zu sorgen ist durchaus möglich und wurde ja bereits hinreichend beschrieben.

    Hallo,

    Nochmals zur Erinnerung: Bei der hier durch mich ins Rollen gebrachte Diskussion geht es NUR und AUSSCHLIEßLICH um Fahren mit Fernlicht bei TAG. NICHT BEI NACHT!!!!!

    Ich bin mit jedem, der mir widerspricht, eins, dass Fahren mit Dauerfernlicht bei Dunkelheit und Gegenverkehr wg. Blendung abzulehnen ist.

    Ich habe zur Diskussion gegeben, dass ich mit Fernlicht bei Tag fahre und dies damit begründet, dass ich keine Lust habe bei der heutigen Lichtverschutzung durch sehr helles (Auto)Tagfahrlicht übersehen zu werden.

    Auch ich lebe nicht auf dem Mond und auch mir sind schon Motorräder mit Fernlicht am Tag entgegengekommen. Ich bin dadurch nicht erblindet und es hat mich auch nicht beim Fahren beinflusst, da ich eben nicht in den Scheinwerfer schaue (hab dies übrigens mal vor ziemlich genau 40 Jahre bei der Führerscheinprüfung so gelernt).

    Das mir hier vorgehalten Fehlverhalten in die Nähe eines Straftatdeliktes zu bringen ist gediegenes Halbwissen und (ich schreibs nochmal) absoluter BLÖDSINN.

    Straftat=Strafgesetzbuch. Wir bewegen uns hier nicht im Bereich "Mord und Totschlag" sondern hier geht es im besten Fall um eine Ordnungswidrigkeit.

    Fahren mit Fernlicht ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Ordnungsgeld von 10-15€ bestraft. Bezahlen musste ich bisher noch nie was, und dies obwohl ich in Rhein-Main mit entsprechendem Fahrzeugaufkommen und Polizeiaufkommen wohne.


    Viele Grüße,

    Volker

    BMW R80 Monolever, Modelljahr 1991, Zulassung 03/1992.
    100% original, nicht verbastelt und seit August 1992 in meinem Besitz.

  3. #63
    Admin Avatar von Detlev
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    AW: LED-Leuchten auf dem Sturzbügeln

    Und was machst Du dann wenn Dir ein entgegenkommender LKW Fahrer seine volle Fernlichtbefeuerung aus mindestens 6x 60 Watt Halogen zurück schickt? Freust Du Dich dann, dass Du ihn gesehen hast?
    Grüße,
    Detlev

    „Verzweifle nicht, wenn Du kein Profi bist. Ein Amateur hat die Arche gebaut, Profis die Titanic.“

  4. #64
    Avatar von hansolo
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    AW: LED-Leuchten auf dem Sturzbügeln

    Hallo aufwachen.
    Was wenn 1er wegen Deiner Blendung einen Fussgänger oder Radfahrer am Strassenrand
    übersieht ? Was ist es dann ne Owi ? Und das wir übersehen werden ist in meinen Augen sowieso eine Schutzbehauptung .Gruß Hans

  5. #65

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    AW: LED-Leuchten auf dem Sturzbügeln

    Zitat Zitat von Luggi Beitrag anzeigen
    An allen unseren Motorrädern kommen diese zum Einsatz

    Anhang 240600

    Anhang 240602

    Anhang 240603

    Die machen ein sehr weißes/buntes Licht und fallen daher sehr gut auf, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu blenden.

    An der PD zusätzlich TFL und korrekt geschaltet. Meine PD ist ja keine Lokomotive. Diese habe ich auf die Sturzbügel montiert. Somit ist die notwendige Höhe von 35 cm erfüllt.

    Hierbei habe ich bei den runden TFL schon erhebliche Unterschiede in der Helligkeit und damit der Wahrnehmung feststellen können. Und das hatte mit dem Preis nichts zu tun. Die hellsten waren die preisgünstigsten.

    Anhang 240601
    Vielen Dank Matthias

    Ich werde an meiner K75 ex Behörde im Winter mal diese anbauen

    http://www.ebay.de/itm/LED-Zusatzsch...gAAOSwhQhY0mTz

    sind Zusatzscheinwerfer mit E-Nummer

    Wenn es mir "nur" um die Sicherheit im hellen ging, würde ich mir TFL dran schrauben und wäre auf der sicheren Seite.

    Viele Grüsse
    Ralf
    Viele Grüße an alle, Ralf

    rechtsschreibefehler mache ich nur zur allgemeinen belüstigung !
    Ein Mensch definiert sich nicht durch Geschlecht, Herkunft, Religion, etc., sondern NUR durch sein Tun und Handeln

  6. #66
    --- Kurvenzuparker --- Avatar von Tyler
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    AW: LED-Leuchten auf dem Sturzbügeln

    Zitat Zitat von kurzhub Beitrag anzeigen
    Vielen Dank Matthias

    Ich werde an meiner K75 ex Behörde im Winter mal diese anbauen

    www.ebay.de/itm/LED-Zusatzscheinwerfer-Montagekit-fur-BMW-Scheinwerfer-GS-1200-1250-schwarz/252825195395?hash=item3add8e5383:g:VCgAAOSwhQhY0mT z

    sind Zusatzscheinwerfer mit E-Nummer

    Wenn es mir "nur" um die Sicherheit im hellen ging, würde ich mir TFL dran schrauben und wäre auf der sicheren Seite.

    Viele Grüsse
    Ralf
    Sind das Abblend-, Fernlicht- oder Nebel Leuchten?
    http://www.zettrich.de/Sig2V3.gif** R 100R, R 100GS PD, Honda XL185, XL50, F650ST in Pflege **
    In Schemmern un Gehai litt der Mann bie der Frei un der Junge biem Mäjen, so esses allerwäjen.

  7. #67

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    AW: LED-Leuchten auf dem Sturzbügeln

    Zitat Zitat von Luggi Beitrag anzeigen
    Warum ist es sicherer diese mit Fernlicht zu blenden?
    nur um dem Urheber das Urheberrecht am >> BLENDEN<< zu erhalten. und dies für die nachwelt zu dokumentieren.

    Luiggi aus Stormarn, das >Blenden < hast du in die Welt gesetzt. niemand anderer. und meine replik mit dem Vorschlag, du solltest es mal versuchen mit ner alten Q, nun, der war eben eine replik auf deine Vorlage.








    PS: ich hab noch zwei grablichter über.

    PPS:vergesst es. die sind ja rot. und von daher nur als Rücklicht zu gebrauchen.
    I. Fremd ist der Fremde nur in der Fremde. (Karl Valentin)

    II. L.K:"Was ist ein Fremder?"
    "Fleisch, Gemüse,Obst, Mehlspeisen"Karl Valentin

  8. #68

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    AW: LED-Leuchten auf dem Sturzbügeln

    Zitat Zitat von Tyler Beitrag anzeigen
    Sind das Abblend-, Fernlicht- oder Nebel Leuchten?
    das sind meines Wissens nach Nebelleuchten.
    Hersteller Hella für BMW.
    Geändert von monopod (27.09.2019 um 18:01 Uhr)
    I. Fremd ist der Fremde nur in der Fremde. (Karl Valentin)

    II. L.K:"Was ist ein Fremder?"
    "Fleisch, Gemüse,Obst, Mehlspeisen"Karl Valentin

  9. #69
    343 Avatar von Luggi
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    AW: LED-Leuchten auf dem Sturzbügeln

    Zitat Zitat von Manitoba Beitrag anzeigen
    ............

    Das mir hier vorgehalten Fehlverhalten in die Nähe eines Straftatdeliktes zu bringen ist gediegenes Halbwissen und (ich schreibs nochmal) absoluter BLÖDSINN.

    Straftat=Strafgesetzbuch. Wir bewegen uns hier nicht im Bereich "Mord und Totschlag" sondern hier geht es im besten Fall um eine Ordnungswidrigkeit.

    Fahren mit Fernlicht ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Ordnungsgeld von 10-15€ bestraft. Bezahlen musste ich bisher noch nie was, und dies obwohl ich in Rhein-Main mit entsprechendem Fahrzeugaufkommen und Polizeiaufkommen wohne.
    Dieser Paragraph (Abs.1 3.) mag für jemanden mit gediegenem Halbwissen überraschend sein:

    https://dejure.org/gesetze/StGB/315b.html

    Da es sich um Vorsatz handelt, entfällt eine Geldstrafe. Es geht in den Knast.

    Wie bringt man einem Fahrschüler bei sich von Fernlicht eines Entgegenkommenden nicht blenden zu lassen ohne den Blick von der Strasse zu nehmen? Selten so was unsinniges gelesen.
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

  10. #70
    343 Avatar von Luggi
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    AW: LED-Leuchten auf dem Sturzbügeln

    Zitat Zitat von kurzhub Beitrag anzeigen
    Vielen Dank Matthias

    Ich werde an meiner K75 ex Behörde im Winter mal diese anbauen

    http://www.ebay.de/itm/LED-Zusatzsch...gAAOSwhQhY0mTz

    sind Zusatzscheinwerfer mit E-Nummer

    Wenn es mir "nur" um die Sicherheit im hellen ging, würde ich mir TFL dran schrauben und wäre auf der sicheren Seite.

    Viele Grüsse
    Ralf
    Prüfe aber ruhig mal anhand dieser Liste.

    Kosten ja auch die Dinger.
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

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