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  1. #31
    Avatar von hansolo
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    AW: LED-Leuchten auf dem Sturzbügeln

    Zitat Zitat von Similaun Beitrag anzeigen
    Zugunsten meiner Sicherheit nehme ich eine Belästigung des Gegenverkehrs in Kauf.
    VG Heinz
    Hallo Heinz .
    das ist keine Belästigung sondern eine Gefährdung. Siehe Paragraph 1 der STVO.
    Grüße Hans aus Homberg.

  2. #32
    343 Avatar von Luggi
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    AW: LED-Leuchten auf dem Sturzbügeln

    Zitat Zitat von hansolo Beitrag anzeigen
    Hallo Heinz .
    das ist keine Belästigung sondern eine Gefährdung. Siehe Paragraph 1 der STVO.
    Grüße Hans aus Homberg.


    Viel schlimmer, es ist ein Straftatbestand.
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

  3. #33
    Avatar von Manitoba
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    AW: LED-Leuchten auf dem Sturzbügeln

    Hallo,

    ich kann gerade nicht so richt nachvollziehen über was wir diskutieren.

    Wir reden über LED Tagfahrlicht irgendwo am Fahrzeug. Blendung ist hier gewollt, weil sonst die Sache nichts bringt.

    Wir reden an anderer Stelle über LED-Birne im H4-Scheinwerfer, weil der original verbaute H4-Scheinwerfer anscheinend zu schwach. Hier akzeptieren wir, dass der Gegenverkehr immer geblendet wird. Und dies sogar nachts, was ja wohl deutlich schlimmer ist als wenn am Tag eine gewisse Blendwirkung auftritt.

    Wir diskutieren, dass einige hier, incl. mir auch bei Tag aufgeblendet fahren. Dies mit einem H4-Scheinwerfer an dem beim Fahren müde 12,5-12,7V anliegen. Nachts fahre ich NATÜRLICH abgeblendet.

    Verkleicht mal den aufgeblendeten originalen 2V-Scheinwerfer mit einem heute modernen LED Scheinwerfer im Auto oder gar LED Tagfahrlich beim Auto. Dann relativiert sich hier einiges.

    Also wir sollten mal ein wenig die Kirche im Dorf lassen. Der Hinweis auf gefährlichen Hinweis im Straßenverkehr in diesem Zusammenhang ist Blödsinn.
    Geändert von Manitoba (26.09.2019 um 08:17 Uhr)


    Viele Grüße,

    Volker

    BMW R80 Monolever, Modelljahr 1991, Zulassung 03/1992.
    100% original, nicht verbastelt und seit August 1992 in meinem Besitz.

  4. #34
    343 Avatar von Luggi
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    AW: LED-Leuchten auf dem Sturzbügeln

    Zitat Zitat von Manitoba Beitrag anzeigen
    ...... Der Hinweis auf gefährlichen Hinweis im Straßenverkehr in diesem Zusammenhang ist Blödsinn.
    Nein, ist er nicht!

    Ich fahre desöfteren in Gruppe. Wenn da einer seine vermeintliche Funzel auf Fernlicht stellt ist das eine erhebliche Blendung!

    Denjenigen, die mit Fernlicht am Tage fahren spreche ich ab zu erkennen, welche Blendwirkung sie am Tage verursachen. Wie auch? Sie sehen das selbst ja nicht.

    TFL oder LED im Scheinwerfer soll gesehen werden, aber nicht blenden. Bei LED Licht ist die korrekte Einstellung des/der Scheinwerfer von höherer Bedeutung als bei H4 Licht. Die Werkstätten, auch für Motorräder, haben ihre Lichtprüfstände deshalb „aufrüsten“ müssen.

    Ich verwende, neben TFL, inzwischen zugelassene H4 Birnen mit einem speziellen Farbspektrum (Regenbogen) , die auffällig sind, aber nicht blenden.
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

  5. #35

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    AW: LED-Leuchten auf dem Sturzbügeln

    Zitat Zitat von Luggi Beitrag anzeigen
    Ich verwende, neben TFL, inzwischen zugelassene H4 Birnen mit einem speziellen Farbspektrum (Regenbogen) , die auffällig sind, aber nicht blenden.
    Moin Matthias,

    hast Du mehr Info über die H4 ? hört sich interessant an

    Ich habe das Gefühl hier wird über unterschiedliche Lampen gesprochen

    TFL, Nebellampe und Zusatzscheinwerfer haben unterschiedliche Eigenschaften und Einsatzgebiete

    Viele Grüsse
    Ralf
    Viele Grüße an alle, Ralf

    rechtsschreibefehler mache ich nur zur allgemeinen belüstigung !
    Ein Mensch definiert sich nicht durch Geschlecht, Herkunft, Religion, etc., sondern NUR durch sein Tun und Handeln

  6. #36
    343 Avatar von Luggi
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    AW: LED-Leuchten auf dem Sturzbügeln

    Ich Fummel die Verpackung nachher mal raus....
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

  7. #37
    Avatar von hansolo
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    AW: LED-Leuchten auf dem Sturzbügeln

    Zitat Zitat von Manitoba Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich kann gerade nicht so richt nachvollziehen über was wir diskutieren.

    Wir reden über LED Tagfahrlicht irgendwo am Fahrzeug. Blendung ist hier gewollt, weil sonst die Sache nichts bringt.

    Wir reden an anderer Stelle über LED-Birne im H4-Scheinwerfer, weil der original verbaute H4-Scheinwerfer anscheinend zu schwach. Hier akzeptieren wir, dass der Gegenverkehr immer geblendet wird. Und dies sogar nachts, was ja wohl deutlich schlimmer ist als wenn am Tag eine gewisse Blendwirkung auftritt.

    Wir diskutieren, dass einige hier, incl. mir auch bei Tag aufgeblendet fahren. Dies mit einem H4-Scheinwerfer an dem beim Fahren müde 12,5-12,7V anliegen. Nachts fahre ich NATÜRLICH abgeblendet.

    Verkleicht mal den aufgeblendeten originalen 2V-Scheinwerfer mit einem heute modernen LED Scheinwerfer im Auto oder gar LED Tagfahrlich beim Auto. Dann relativiert sich hier einiges.

    Also wir sollten mal ein wenig die Kirche im Dorf lassen. Der Hinweis auf gefährlichen Hinweis im Straßenverkehr in diesem Zusammenhang ist Blödsinn.
    Da muss ich Dir wiederspechen.!!! Jedwede Blendung im Straßenverkehr ist weder erwünscht noch erlaubt . Auch nicht mit irgendwelchen fadenscheinigen Sicherheitsbedenken. Wir fahren seit über 100 Jahren Kfz und haben von Anfang an Regeln eingeführt, die nicht einfach ein Jeder in seinem Willen beugen darf .lch Grüße schon keinen mehr der nach kurzer Lichthupe nicht abblendet !
    Gruß Hans aus Homberg

  8. #38
    Avatar von Vix_Noelopan
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    AW: LED-Leuchten auf dem Sturzbügeln

    @ Similaun: Habe erst kürzlich die weiter vorne gezeigten TFL von Louis (Eigenmarke Highsider) von den Bügeln meiner R 80 RT abgeschraubt, da ich den Scheinwerfer auf LED umgestellt habe. Sie sind nun übrig, zusammen mit dem passenden Kabelsatz und vier geeigneten Schellen. Besteht grundsätzliches Interesse?

    @ Luggi: Weshalb soll Fahren mit Fernlicht tagsüber ein Straftatbestand sein? Gibt es entsprechende Verurteilungen?

    Hierzu teile ich die Meinung, dass nichts über passive Sicherheit geht und es einem Krattfahrer nur Recht sein kann, frühzeitig vom Gegenverkehr wahrgenommen zu werden, aber auch von Vorausfahrenden, die man überholen möchte.

    Beste Grüße, Uwe
    Mein Motorrad ist nicht kaputt. Es fährt bloß nicht.

  9. #39
    343 Avatar von Luggi
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    AW: LED-Leuchten auf dem Sturzbügeln

    Zitat Zitat von Vix_Noelopan Beitrag anzeigen
    @ Similaun: Habe erst kürzlich die weiter vorne gezeigten TFL von Louis (Eigenmarke Highsider) von den Bügeln meiner R 80 RT abgeschraubt, da ich den Scheinwerfer auf LED umgestellt habe. Sie sind nun übrig, zusammen mit dem passenden Kabelsatz und vier geeigneten Schellen. Besteht grundsätzliches Interesse?

    @ Luggi: Weshalb soll Fahren mit Fernlicht tagsüber ein Straftatbestand sein? Gibt es entsprechende Verurteilungen?

    Hierzu teile ich die Meinung, dass nichts über passive Sicherheit geht und es einem Krattfahrer nur Recht sein kann, frühzeitig vom Gegenverkehr wahrgenommen zu werden, aber auch von Vorausfahrenden, die man überholen möchte.

    Beste Grüße, Uwe
    Letzter Satz!
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

  10. #40

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    AW: LED-Leuchten auf dem Sturzbügeln

    Zitat Zitat von Luggi Beitrag anzeigen
    Einzelmeinung.

    von Uwe war nach einschlägiger Rechtsprechung gefragt worden.
    kostenlose rechts"beratung" im internet:
    einfach greissl. ...Wann's ned soo schee war.
    schee war's, wann's ned soo schiach war.
    (Frei nach Liesl Karlstadt)

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