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  1. #41
    343 Avatar von Luggi
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    AW: LED-Leuchten auf dem Sturzbügeln

    Zitat Zitat von Vix_Noelopan Beitrag anzeigen
    ........

    Hierzu teile ich die Meinung, dass nichts über passive Sicherheit geht und es einem Krattfahrer nur Recht sein kann, frühzeitig vom Gegenverkehr wahrgenommen zu werden, aber auch von Vorausfahrenden, die man überholen möchte.

    Beste Grüße, Uwe
    Die eigene passive Sicherheit durch absichtliche Blendung anderer erreichen? Da muss man sich die Frage stellen, ob es an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges fehlt.

    Es geht um Blendung und nicht um Wahrnehmung!
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

  2. #42
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    AW: LED-Leuchten auf dem Sturzbügeln

    Das ist ja hier wie Eulen nach Athen tragen...

    Egal, ob als Ordnungswidrigkeit oder sich daraus ergebenden Straftatbestand: Die StVO schreibt vor, wann und wie das Fernlicht einzusetzen ist.

    Alle weitere eigenständige Auslegung erinnert mich an die Schweine in Orwells "Farm der Tiere": Alle Tiere sind gleich - einige jedoch gleicher.
    Viele Grüße
    Bernd

    R 100 RT (Bj. 1982)
    R 100 GS Paris-Dakar _________________________________________
    Die Maschine ist die souveräne Beherrscherin unseres gegenwärtigen Lebens.
    Arthur Schopenhauer (1788 - 1860), deutscher Philosoph

  3. #43

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    AW: LED-Leuchten auf dem Sturzbügeln

    Nachdem ich gerade in der Zeitung gelesen hab, daß so ein Depp morgens einen LKW auf der Landstr. überholt hat und bei der Gelegenheit einen 17 jährigen Leichtkraftradfahrer übersehen hat (was leider für diesen tödlich endete...) denke ich gerade wieder mal anders über sehen und gesehen werden. Was noddelt mich, ob da einer (bei Tag!!!) möglicherweise etwas grell angeleuchtet wird... der hat mich dann gesehen! Die mögliche Verkehrsgefährdung durch eine eventuelle Blendung bei vollem Tageslicht scheint mir dann doch nicht ganz so erheblich zu sein.

    Es kommen einem Nachts (wo es wirklich blendet und gefährlich ist) genügend Halb- und Ganzblinde mit vollem Lichteinsatz entgegen, die den Abblendehebel sehr schlecht finden, vom freizügigen Einsatz von Nebelschlussleuchten bei jeder sich bietenden Gelegenheit mal ganz zu schweigen. Blinker dagegen werden immer mehr geschont.

    Martin

  4. #44
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    AW: LED-Leuchten auf dem Sturzbügeln

    Zitat Zitat von BlueThunder Beitrag anzeigen
    Das ist ja hier wie Eulen nach Athen tragen...

    Egal, ob als Ordnungswidrigkeit oder sich daraus ergebenden Straftatbestand: Die StVO schreibt vor, wann und wie das Fernlicht einzusetzen ist.

    Alle weitere eigenständige Auslegung erinnert mich an die Schweine in Orwells "Farm der Tiere": Alle Tiere sind gleich - einige jedoch gleicher.
    da hast du aber recht hier.
    denke ich mir immer öfter hier.

  5. #45
    Avatar von GS92
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    AW: LED-Leuchten auf dem Sturzbügeln

    In Ergänzung zu #7 noch Bilder zum Vergleich.
    Das Fernlicht der betagten Dame ist weniger blendend, als manche moderne Konstruktion, finde ich.
    Die Farbe des Helms erhöht deutlich die Sichtbarkeit und ich erfreue mich daran, bisweilen von der Polizei im Stau gegrüßt zu werden
    Miniaturansichten angehängter Grafiken Miniaturansichten angehängter Grafiken 08B5F875-B1C9-4BBD-8FDE-26ECAF4B9FAB.jpg   DED38972-3288-44E6-A8E5-52CFC21A2ABB.jpg  
    Gruß aus dem Ruhrgebiet,
    Olaf

    mit 100 RT, 80 GS

  6. #46
    343 Avatar von Luggi
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    AW: LED-Leuchten auf dem Sturzbügeln

    Zitat Zitat von kurzhub Beitrag anzeigen
    Moin Matthias,

    hast Du mehr Info über die H4 ? hört sich interessant an

    Ich habe das Gefühl hier wird über unterschiedliche Lampen gesprochen

    TFL, Nebellampe und Zusatzscheinwerfer haben unterschiedliche Eigenschaften und Einsatzgebiete

    Viele Grüsse
    Ralf
    An allen unseren Motorrädern kommen diese zum Einsatz

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    Die machen ein sehr weißes/buntes Licht und fallen daher sehr gut auf, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu blenden.

    An der PD zusätzlich TFL und korrekt geschaltet. Meine PD ist ja keine Lokomotive. Diese habe ich auf die Sturzbügel montiert. Somit ist die notwendige Höhe von 35 cm erfüllt.

    Hierbei habe ich bei den runden TFL schon erhebliche Unterschiede in der Helligkeit und damit der Wahrnehmung feststellen können. Und das hatte mit dem Preis nichts zu tun. Die hellsten waren die preisgünstigsten.

    Tagfahrlicht Motorrad - Oldtimer TÜV NORD.pdf
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

  7. #47

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    AW: LED-Leuchten auf dem Sturzbügeln

    Während jahrzehntelangem biken mit eingeschalteten seitl. angebrachten Scheinwerfern meiner kürzlich weitergereichten Harley war ich mir mein hier unterstelltes "asoziale Verhalten" nicht bewußt. Auch hat mich niemand auf die Strafwürdigkeitt dieses Tuns hingewiesen. Dennoch bin ich nachdenklich geworden und denke an die Umrüstung des Hauptscheinwerfers meiner R100R auf LED. Zumindest werde ich mich kundig über deren Zulässigkeit und techn. Realisierung machen.
    Eigentlich habe ich die Zusatzbeleuchtung von Motorrädern n.n. als Störung empfunden.
    In meinem flacheren 2 Sitzer schaltet sich regelmäßig die Abblendfunktion meines Innenspiegels ein, wenn hinter mir ein SUV, und nicht nur ein solcher, mit höher angebrachter Xenon- oder LED- Frontbeleuchtung fährt oder hält. Auch als Entgegenkommender blendet mich diese Beleuchtung mitunter. Vllt. gibt es dazu Erfahrungen.
    VG Heinz

  8. #48
    Admin Avatar von Detlev
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    AW: LED-Leuchten auf dem Sturzbügeln

    Besonders nervig sind Fahrzeuge mit aufgeblendeten Scheinwerfern, wenn sie hinter einem fahren, dieser Zustand also lange anhält.

    Mein Tipp für Nichtgesehenwerdenphobikern:
    Stellt Euer Motorrad mit Fahrer im Sattel auf eine gerade und waagerechte Straße und entfernt Euch mal hundert Meter davor. Dann schaut Euch das Lichtbild bei eingeschaltetem Abblendlicht an. Jetzt an der Maschine den Scheinwerfer langsam höher verstellen. Es kommt irgendwann der Punkt, wo der Scheinwerfer sehr gut und vollflächig erkennbar ist, ohne dass man davon geblendet ist. Das ist m.E. optimal.
    Grüße,
    Detlev

    „Verzweifle nicht, wenn Du kein Profi bist. Ein Amateur hat die Arche gebaut, Profis die Titanic.“

  9. #49

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    AW: LED-Leuchten auf dem Sturzbügeln

    Die Rechtfertigung der mehr als großzügigen Auslegung von Vorschriften der StVO im Sinn der "Selbstverteidigung" erinnert mich an den Spruch:
    "loud pipes save lives"
    oder "hoppla, jetzt komm ich!"

    Leichter Fall von Anachronismus.

    Christoph

  10. #50

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    AW: LED-Leuchten auf dem Sturzbügeln

    Wo werden hier die Heiligenscheine verteilt? Die Diskussion kommt mir gerade bisschen abgehoben vor... Wer noch nie willentlich und absichtlich gegen die StVO verstossen hat, der darf sich einen Halo (windfest bis 100km/h) abholen. Dann wollen wir aber auch die 80 in der 70er Zone ehrlich bekritteln.

    Tatsache ist: die ganze Diskussion geht darum, vermeidbare Unfälle nicht geschehen zu lassen. Da es unstreitig genügend Unfälle gibt, bei denen sich brav an die StVO haltende Moppedfahrer von halbblinden bis blinden Gegner abgeschossen werden (mit häufig drastischen Auswirkungen auf den Zweiradfahrer), ist diese Diskussion wichtig und sinnvoll.

    Ob jetzt Fernlicht am Tag eine sinnvolle Lösung des Problems ist, sei mal dahingestellt. Es als strafbewehrte und untaugliche Aktion hinzustellen, ist wohl leicht überzogen. Ich fahr nicht mit Fernlicht rum, dazu stört mich die blaue Lampe am Armaturenbrett zu sehr, über Nebelscheinwerfer, die ich dann auch ohne Nebel einschalten werde, denke ich sehr wohl nach.

    Martin
    Geändert von MartinJ (27.09.2019 um 11:31 Uhr)

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