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  1. #81
    --- Kurvenzuparker --- Avatar von Tyler
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    AW: LED-Leuchten auf dem Sturzbügeln

    Aha, again what learned.
    http://www.zettrich.de/Sig2V3.gif** R 100R, R 100GS PD, Honda XL185, XL50, F650ST in Pflege **
    In Schemmern un Gehai litt der Mann bie der Frei un der Junge biem Mäjen, so esses allerwäjen.

  2. #82

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    AW: LED-Leuchten auf dem Sturzbügeln

    Zitat Zitat von MM Beitrag anzeigen
    Dass es neben "B" auch "F3" gibt, war mir nicht bekannt -aber es stimmt.



    Ein einklagbares Recht auf Anwendung der neueren EG-Regeln gibt es nicht. Aber es wird allgemein akzeptiert, auch das neuere Recht anzuwenden.
    Hintergrund ist, dass in der Übergangszeit von ABE nach EGBE mehr oder weniger baugleiche Fahrzeuge einerseits mit nationaler, andererseits mit EG-Genehmigung ausgeliefert wurden. Dem einen hätte man Dinge verbieten müssen, die dem anderen zu erlauben sind. Das ist in der Praxis nicht vermittelbar; daher hat man sich auf die tolerante Auslegung geeinigt.
    Die genaue Handhabung habe ich nicht gewusst, vielen Dank
    Viele Grüße an alle, Ralf

    rechtsschreibefehler mache ich nur zur allgemeinen belüstigung !
    Ein Mensch definiert sich nicht durch Geschlecht, Herkunft, Religion, etc., sondern NUR durch sein Tun und Handeln

  3. #83

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    AW: LED-Leuchten auf dem Sturzbügeln

    @Tyler

    Nach StVZO darf ich auch an der Honda nur je einen Zusatzscheinwerfer montieren. Der TÜv hat damit aber scho drei Mal kein Problem gehabt, wenn ich die Zusatzscheinwerfer Paarweise montiere.
    Viele Grüße

    Andreas

  4. #84

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    AW: LED-Leuchten auf dem Sturzbügeln

    Wo es so langsam Weihnachten wird, muß ich mir das mit den LED's auf den Sturzbügeln nochmal überlegen. . .


    Stephan
    Immer unterwegs, aber nie am Ziel. . .

  5. #85

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    AW: LED-Leuchten auf dem Sturzbügeln

    Zitat Zitat von Luggi Beitrag anzeigen
    Die hier mehrmals schriftlich der Weltöffentlichkeit kundgetane absichtliche Blendung um eine vermeintliche passive Sicherheit für einen selbst zu erzeugen, erfüllt den Tatbestand des gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Das hat mit dem Bußgeldkatalog nichts mehr zu tun und es ist kein Kavaliersdelikt. Es werden wohl die Konsequenzen dieses Tuns nicht nur falsch eingeschätzt, sondern wohl auch geflissentlich ignoriert.

    Mit legalen Mitteln für eine bessere Sichtbarkeit zu sorgen ist durchaus möglich und wurde ja bereits hinreichend beschrieben.
    Man sollte denke ich die Kirche im Dorf lassen.
    Juristisch ist die Verwendung des Fernlichts grundsätzlich immer eine Ordnungswidrigkeit und nicht mehr.
    Die zitierte "absichtliche Blendung" würde ich mal als juristische Theorie bezeichnen. Sie setzt voraus, dass der Delinqent die Absicht hat und dies gegenüber Polizei, Staatsanwalt oder Richter auch so äußert, andere zu blenden und sich der damit verbundenen Gefahr bewußt ist. Nur der Umstand auf sich aufmerksam zu machen dürfte dafür kaum ausreichen. Mir sind auch keine entsprechenden Urteile bekannt (was zugegebenermaßen nicht zwangsläufig bedeutet dass es diese nicht gibt).
    Jedenfalls handelt es sich bei der absichtlichen Blendwirkung um ein subjektives Tatbestandsmerkmal, wovon sich ein Richter ggfs. durch entsprechende Äußerung o.ä. überzeugen muss. Das wäre aber Voraussetzung für den Tatbestand des Gefährlichen Eingriffs. Ein eher theoretisches Konstrukt.
    Anders sähe die Sache aus, wenn einer mit einem Laser an der Straße steht und damit Autofahrer blendet. Der hat offensichtlich die Absicht eben dies zu tun. Hier läge der Straftatbestand des Gefährlichen Einngriffs nahe. Beweisführung aber s.o.

    Selbst im Falle eines Unfalls oder wie auch immer gearteten Gefährung, bei der die Blendwirkung des Fernlichts Ursache war wird es schwierig sein dem "Fernlichtfahrer" Absicht zu unterstellen, s.o.

    Damit soll die Verwendung von Fernlicht bei Tag oder anderer mehr oder weniger blendender Scheinwerfer nicht bewertet werden. Jeder macht eben seine eigenen Erfahrungen und jeder wird feststellen wenn er mal nur ein wenig in sich geht, daß keiner frei von Fehlern ist

    Gruß, Werner

  6. #86
    343 Avatar von Luggi
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    AW: LED-Leuchten auf dem Sturzbügeln

    Und noch ein belehrender...

    Die „Fernlichtfahrer“ haben ihr absichtliches Verhalten hier im Forum kundgetan! Und darauf habe ich mich bezogen.
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

  7. #87

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    AW: LED-Leuchten auf dem Sturzbügeln

    Ich glaube dass man sich deswegen wegen belehrt fühlen noch rechtfertigen muss.

  8. #88
    343 Avatar von Luggi
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    AW: LED-Leuchten auf dem Sturzbügeln

    Und noch einmal:

    Belehrungen darüber was ich fühle kannst Du Dir schenken!
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

  9. #89

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    AW: LED-Leuchten auf dem Sturzbügeln

    Schade,
    so war es nicht gemeint.
    Aber wer selbst andere belehrt (s. deine Beiträge zu diesem Thema) und jede andere Meinung als Belehrung abtut, mit dem kann man in der Tat nicht diskutieren.
    Gegen deine Meinung habe ich nämlich gar nichts, das ist schließlich jedem seine eigene Sache, aber deine Ausführungen zur Strafbarkeit und Knast sind einfach daneben. Dieser Meinung muss man sich nicht anschließen, aber wer andere Meinungen nur als Belehrung betrachtet und selbst belehrt, mit dem ist Diskussion sinnlos.

  10. #90
    Avatar von Harold
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    AW: LED-Leuchten auf dem Sturzbügeln

    Einen Verkehrsteilnehmer behindern und wissen, dass Sie das tun ..... Was passiert dort in diesem Gehirn, wenn überhaupt vorhanden

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