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Thema: HAG und TÜV

  1. #1
    Avatar von linuxlinden
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    HAG und TÜV

    Hallo allerseits,

    für meine R45 habe ich sowohl den Siebenrock-Satz 860 CC als auch ein länger übersetzten HAG. Beides möchte ich vor dem ersten TÜV nach 20 Jahren Standzeit montieren.

    Was muss ich in Punkto HAG beim TÜV beachten? Ist das eintragungspflichtig?
    Das der Tacho stimmen muss ist klar, aber sonst?

    Danke für eure Hinweise?
    Mit freundlichem Gruß aus dem Allgäu

    Michael

    BMW R65 LS (mit 7R PowerKit), Bj. 1983
    Royal Enfield Classic 500 EFI, Bj. 2012

  2. #2
    Avatar von ABT
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    AW: HAG und TÜV

    Wenn keine Übersetzung im Brief eingetragen ist, und auch nicht im Gutachten zu den Zylindern, würde ich es auch bei der Abnahme nicht ansprechen
    Welches HAG hast du den, die R65 hatte glaube ich 31/9.
    Geändert von ABT (09.10.2019 um 06:10 Uhr)


    Bis eben noch "minimi", nun nenne ich mich "ABT"!

    Gruß Christian

  3. #3
    Avatar von Qchn
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    AW: HAG und TÜV

    Ja, du musst das eintragen lassen. Warum? Mit der anderen Übersetzung veränderst du die Höchstgeschwindigkeit.

    Fällt das bei der Hauptuntersuchung auf? Wahrscheinlich nicht, solltest du dennoch machen. Nur damit hast du es sauber.
    Geändert von Qchn (09.10.2019 um 06:26 Uhr) Grund: erst lesen, dann schreiben.
    Grüße
    Qchn

  4. #4
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    AW: HAG und TÜV

    Dann wird aber vermutlich auch eine zweite Bremsscheibe fällig. Nur mit dem SR Satz ändert sich die höchst Geschwindigkeit nicht, .mit dem Antrieb schon
    Mit besten Grüßen

    Patrick

    Die Werkstatt rund um klassische 2-Rad-Technik

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  5. #5
    Avatar von desertracer
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    AW: HAG und TÜV

    Zitat Zitat von linuxlinden Beitrag anzeigen
    Hallo allerseits,

    für meine R45 habe ich sowohl den Siebenrock-Satz 860 CC als auch ein länger übersetzten HAG. Beides möchte ich vor dem ersten TÜV nach 20 Jahren Standzeit montieren.

    Was muss ich in Punkto HAG beim TÜV beachten? Ist das eintragungspflichtig?
    Das der Tacho stimmen muss ist klar, aber sonst?

    Danke für eure Hinweise?
    Hallo Michael,

    auch wenn noch so "pefekt" und "korrekt" anmutende Gutachten bei den Umbauteilen beiligen, kann ich Dir aus eigener Erfahrung nur folgendes Vorgehen empfehlen:

    VOR DEM UMBAU ZUM SACHVERSTÄNDIGEN !

    Ob eine zweite Bremsscheibe dran muß, wird der gute Mann Dir dann auch schon sagen. Wobei die R 65 (248er) m.W. auch in der offenen Version nur eine Scheibe vorne hatte.
    Und in dem Umrüstungskatalog von BMW steht bei Umbau einer R 45 auf R 65 Motor auch nur die Änderung des HAG, des Tachos und der Geschwindigkeitsbezeichung der Reifen drin (Seite 2.3.1)



    Gruß,
    Andreas
    Das Durchbrechen der Lichtmauer ist nur eine Frage des Tunings ...

  6. #6

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    AW: HAG und TÜV

    Zitat Zitat von desertracer Beitrag anzeigen
    Hallo Michael, ....
    VOR DEM UMBAU ZUM SACHVERSTÄNDIGEN !
    Schon allein, weil das Gutachten nur für ansonsten unveränderte Motorräder gilt. Eine andere Endübersetzung ist keine geringfügige Änderung.

    Zitat Zitat von desertracer Beitrag anzeigen
    ..Wobei die R 65 (248er) m.W. auch in der offenen Version nur eine Scheibe vorne hatte. ..
    Nicht nur die. Auch R80 G/S und ST mit 50 PS hatten die kleine 260er Einzelscheibe.
    _______________________
    Grüße, Frank

    R80GS, 3/88

  7. #7
    Avatar von linuxlinden
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    AW: HAG und TÜV

    Das HAG ist ein 31/9. Also das von der R65.
    Ich werde also mal mit den Kesselprüfern sprechen.
    Mit freundlichem Gruß aus dem Allgäu

    Michael

    BMW R65 LS (mit 7R PowerKit), Bj. 1983
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  8. #8
    Avatar von ABT
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    AW: HAG und TÜV

    Welche Vergaser kommen drauf? Wenn du die der R65 bez. 32er nimmst, die NW der R65 und den Passenden Tacho, sollte das ja kein Problem sein, wäre ja Technisch ne R65! Oder ist die R45 auch im Gutachten für die Zylinder aufgeführt?


    Bis eben noch "minimi", nun nenne ich mich "ABT"!

    Gruß Christian

  9. #9
    Avatar von desertracer
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    AW: HAG und TÜV

    Zitat Zitat von minimi Beitrag anzeigen
    Welche Vergaser kommen drauf? Wenn du die der R65 bez. 32er nimmst, die NW der R65 und den Passenden Tacho, sollte das ja kein Problem sein, wäre ja Technisch ne R65! Oder ist die R45 auch im Gutachten für die Zylinder aufgeführt?
    Öhemm, 860 ccm sind aber keine 650 ccm , oder

    Ist vor allem aber auch steuertechnisch relevant

    Ansonsten Steuerdelikt

    Ich denke aber, der Michael wird das mit dem 7R Satz samt Umbau gut hinbekommen... und mit 31/9 =
    Das Durchbrechen der Lichtmauer ist nur eine Frage des Tunings ...

  10. #10
    Avatar von derthomsen
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    AW: HAG und TÜV

    Guten Abend,

    genau das habbich auch gemacht: R45 plus 860 Kubiksatz plus Endantrieb von einer R65, also 31/9. Da das Siebenrock-Gutachten von einer gleichbleibenden Endantriebsübersetzung (bei der R45 also 34/8) ausgeht, muss für eine reine Änderungsabnahme (ca. 34 EUR) der Endantrieb der originale bleiben.

    Ist natürlich sinnlos. Im Nachhinein ist es spannend zu lesen, wie sich die "860 cm³-für-R45"-Testberichte und Beschreibungen vor ein paar Jahren immer etwas um das Thema "zu kurze Übersetzung" herumgemogelt hatten.

    Wenn man einen längeren Endantrieb einbauen möchte: ich hatte das per E-Mail mit dem TÜV bzw. dem amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) nach erfolgtem Umbau, aber noch vor der Vorführung abgeklärt. Argument: Drehzahlsdenkung, Ökonomie, und mit 48 PS ist die R45 sowieso fast gleichauf mit der ehemaligen R65, also, warum nicht deren Endantrieb verwenden?

    Dieser Umbau war durch das Siebenrock-Mustergutachten nicht mehr abgedeckt. Das neue Gutachten beim TÜV kostete dann zwar gleich 75 EUR, lief aber dank guter Vorbereitung entspannt ab. Was half, waren ein paar Dokufotos vom Umbau, weil man danach auf den Zylindern keine Kennzeichnung mehr sehen konnte.

    Ich bin zufrieden und würde eine eine solche Herangehensweise empfehlen. Habe auch festgestellt, dass es hilft, genau zu sagen, was man will und warum, weil die TÜVler i.d.R. so alte Motorräder wie die unsrigen gar nicht mehr kennen. Ich habe dem aaS noch erzählt, was der Unterschied zwischen einer 248-R65 und einer R65 Monolever ist, weil das in seinen elektronischen Unterlagen irgendwie durcheinander war, daraufhin hat er mir noch Pi x Daumen eine passende Höchstgeschwindigkeit eingetragen (die zumindest ich sowieso nie austesten werde).

    Viele Grüße,
    Thomas

    (Edit: Eine oder 2 Bremsscheiben war dem begutachtenden Prüfer egal)
    Geändert von derthomsen (09.10.2019 um 22:48 Uhr)
    Wann, wenn nicht jetzt?

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