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  1. #31
    Gewerbetreibender Avatar von Euklid55
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    AW: 60/5 auf 800 ccm umrüsten mit Tüv?

    Zitat Zitat von Roland Beitrag anzeigen
    Nur mal als Frage:

    Wenn ich in die 60/5 einen kompletten 80/7-Motor einbaue, den vom TÜV abnehmen lasse (800ccm, 50PS) und danach wieder die 600er Köpfe und Vergaser anbaue, ist das dann ein Problem? Es sind ja nur leistungsreduzierende Bauteile eingebaut worden...

    Und: Wenn ich in den R60/5-Motor die 800er Zylinder, die 800er Köpfe und die 32er Vergaser einbaue. Ginge das dann beim TÜV als kompletter 80/7er-Motor durch, der ja in der BMW-Umbauliste drinsteht?

    Grüße
    Roland
    Hallo,

    nach dem Umrüstkatalog muß alles, incl. HAG, Tacho, mit umgerüstet werden und das macht die Sache teuer. Eine R60/5 habe ich umgerüstet nach R75/5 mit allen Teilen und die TÜV Abnahme incl. H Kennzeichen war kein Problem.

    Gruß
    Walter
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    Gebt alle Hoffnung auf, die ihr hier eintretet! (Dante Inferno (Alighieri, 1265-1321))

  2. #32
    Avatar von Nichtraucher
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    AW: 60/5 auf 800 ccm umrüsten mit Tüv?

    Zitat Zitat von Roland Beitrag anzeigen
    Nur mal als Frage:

    Wenn ich in die 60/5 einen kompletten 80/7-Motor einbaue, den vom TÜV abnehmen lasse (800ccm, 50PS) und danach wieder die 600er Köpfe und Vergaser anbaue, ist das dann ein Problem? Es sind ja nur leistungsreduzierende Bauteile eingebaut worden...

    Und: Wenn ich in den R60/5-Motor die 800er Zylinder, die 800er Köpfe und die 32er Vergaser einbaue. Ginge das dann beim TÜV als kompletter 80/7er-Motor durch, der ja in der BMW-Umbauliste drinsteht?

    Grüße
    Roland
    Es kommt immer auf die Prüfstelle und den Prüfer an.

    Ich habe es in 8 Anfahrten zu drei verschiedenen Prüfstellen nicht geschafft, beim vorletzten Versuch waren wir nahe dran aber plötzlich fiel auf dass die Messung auf der Rolle statt fand, darauf sollte eine Leistungsverlustberechnung her.

    Den ursprünglichen Prüfer, der gemeint hat es sei alles kein Problem, habe ich nie wieder zu Gesicht bekommen.

    Inzwischen ist die Prüfstelle Planland für Reihenhäuser.

    Willy

  3. #33
    343 Avatar von Luggi
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    AW: 60/5 auf 800 ccm umrüsten mit Tüv?

    Zitat Zitat von Manitoba Beitrag anzeigen
    Hallo,

    der Nachweis einer sog. Kausalität zwischen Veränderung am Fahrzeug und Grund für einen möglichen Unfall ist nicht relevant, da das Fahrzeuig keine ABE und damit keinen Versicherungsschutz mehr hat. Die Versicherung muß in erster Instanz zahlen, wird aber unmittelbar Regress am Versicherungsnehmer nehmen.

    Wenn dabei Personen zu Schaden kommen und die finanziellen Barmittel nicht ausreichen die geschädigten Parteien zu befriedigen, dann sind alle Vermögensteile im Focus, auch Immobilien. Es ist ein Irrglaube, dass selbstbewohntes Wohneigentum nicht angreifbar ist.
    Zitat Zitat von Luggi Beitrag anzeigen
    Lies die entsprechenden Versicherungsbedingungen. Die Regreßansprüche der Versicherer im Rahmen des Versicherungsvertrages sind stark begrenzt und nur in sehr wenigen, besonderen Fällen unbegrenzt.

    Das „neue“ VVG setzt da Grenzen.

    Der Versicherer ist zur Leistung verpflichtet, soweit die Gefahrerhöhung nicht ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles oder den Umfang der Leistungspflicht war (§ 26 Abs. 3 Nr. 1 VVG ).

    In der Haftpflichtversicherung ist der Versicherer dem Geschädigten leistungspflichtig, er kann bei dem Versicherungsnehmer jedoch bis zu der Summe von EUR 5.000,- Regress nehmen.


    Ergänzend noch der BGH zum Erlöschen der Betriebserlaubnis:

    http://juris.bundesgerichtshof.de/cg...os=195&anz=487
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

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