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  1. #11
    Avatar von Nichtraucher
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    AW: Ab Heute Neues Verkehrsschild

    Weil es laut Papieren ein Motorrad mit Beiwagen ist.

    Gruß
    Willy

  2. #12
    Gewerbetreibender Avatar von frankenboxer
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    AW: Ab Heute Neues Verkehrsschild

    Also in der Fahrschule habe ich noch gelernt dass beim Schild 276 (links roter PKW, rechts schwarzer PKW im roten Kreis) Motorräder (einspurig) überholt werden dürfen aber es ihnen verboten ist zu überholen.

    Mein Schluss demnach: Bei diesem, neuen, Zeichen darf auch ein Motorrad kein Motorrad (jeweils einspurig) überholen.

    Die BMW Isetta hatte serienmäßig vier Räder, es gab jedoch einige Länderausführungen (z. B. für Großbritannien) mit drei Rädern, da diese Fahrzeuge dann als Gespann zugelassen wurden.
    Mit freundlichen Grüßen aus Kützberg, Peter

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    Wer 2-Ventiler nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Joghurtbecher fahren nicht unter zwei Jahren bestraft

  3. #13
    343 Avatar von Luggi
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    AW: Ab Heute Neues Verkehrsschild

    Zitat Zitat von frankenboxer Beitrag anzeigen
    Also in der Fahrschule habe ich noch gelernt dass beim Schild 276 (links roter PKW, rechts schwarzer PKW im roten Kreis) Motorräder (einspurig) überholt werden dürfen aber es ihnen verboten ist zu überholen.

    Mein Schluss demnach: Bei diesem, neuen, Zeichen darf auch ein Motorrad kein Motorrad (jeweils einspurig) überholen.

    Die BMW Isetta hatte serienmäßig vier Räder, es gab jedoch einige Länderausführungen (z. B. für Großbritannien) mit drei Rädern, da diese Fahrzeuge dann als Gespann zugelassen wurden.
    Es ist verboten das mehrspurige Fahrzeuge einspurige überholen dürfen. Einspurige dürfen einspurige schon überholen. Es geht um den zur Verfügung stehenden Platz.
    Geändert von Luggi (28.04.2020 um 11:28 Uhr) Grund: Doppelte Verneinung gelöscht
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

  4. #14
    Avatar von desertracer
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    AW: Ab Heute Neues Verkehrsschild

    Zitat Zitat von Elefantentreiber Beitrag anzeigen
    Meines Wissens nach gilt ein Gespann immer noch als Einspurfahrzeug
    Die DIN 70010 vom April 1978 bezeichnet Krafträder als „einspurige Kraftfahrzeuge mit zwei Rädern. Durch das Mitführen eines Beiwagens wird die Eigenschaft als Kraftrad nicht berührt“.

    So hab` ich es 1985 in der Fahrschule erklärt bekommen.

    Auch, daß ich beim "klassischen" Überholverbotszeichen als Gespannfahrer von Auto überholt werden darf, da daß Gespann als Einspurfahrzeug kategorisiert ist.
    Was mich damals schon geärgert hat ! (nicht die Klassifikation als solche, sondern die Übervorteilung der Dosentreiber...)
    Geändert von desertracer (28.04.2020 um 09:11 Uhr)
    Das Durchbrechen der Lichtmauer ist nur eine Frage des Tunings ...

  5. #15
    Avatar von OXY
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    AW: Ab Heute Neues Verkehrsschild

    Zitat Zitat von Luggi Beitrag anzeigen
    Es ist verboten das mehrspurige Fahrzeuge einspurige nicht überholen dürfen. Einspurige dürfen einspurige schon überholen. Es geht um den zur Verfügung stehenden Platz.

    Spiel - Satz - Sieg!

    Ich steh wohl grad auf der Leitung.

    Vielleicht muss hier jeder jeden überholen. Nicht

    Schöne Grüße

    Stephan

  6. #16
    Gewerbetreibender Avatar von frankenboxer
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    AW: Ab Heute Neues Verkehrsschild

    Zitat Zitat von Luggi Beitrag anzeigen
    Es ist verboten das mehrspurige Fahrzeuge einspurige nicht überholen dürfen. Einspurige dürfen einspurige schon überholen. Es geht um den zur Verfügung stehenden Platz.
    Hallo Matthias,

    das "nicht" ist zu viel aber das nur am Rande.

    Der Umkehrschluß ist dann für mich, dass ich mit dem Motorrad bei VZ 276 in Zukunft überholen darf!
    Mit freundlichen Grüßen aus Kützberg, Peter

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  7. #17
    Avatar von fredde
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    AW: Ab Heute Neues Verkehrsschild

    Zitat Zitat von OXY Beitrag anzeigen
    Spiel - Satz - Sieg!

    Ich steh wohl grad auf der Leitung.

    Vielleicht muss hier jeder jeden überholen. Nicht

    Das ist eine doppelte Negation. War wohl nicht so gemeint.

  8. #18
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    AW: Ab Heute Neues Verkehrsschild

    Moin!

    Die Verordnung zu diesem Verkehrszeichen definiert Gespanne als zweispurig.
    Viele Grüße
    Bernd

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    Die Maschine ist die souveräne Beherrscherin unseres gegenwärtigen Lebens.
    Arthur Schopenhauer (1788 - 1860), deutscher Philosoph

  9. #19
    Avatar von Nichtraucher
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    AW: Ab Heute Neues Verkehrsschild

    Mal gegoogelt, in der Tat ist ein Gespann einspurig, nämlic weil die beiden hinteren Achsen nicht verbunden sind. Also darf ich mit dem Gespann ein Motorrad überholen, bei dem Schild mit zwei Autos.

    Bliebe noch zu klären was ein Gespann mit Anhänger ist, dieses hinterlässt im Schnee unter Umständen sogar vier Spuren.

    Ein Trike hingegen ist ein Auto.

    Willy

  10. #20
    Avatar von desertracer
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    AW: Ab Heute Neues Verkehrsschild

    Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen

    • Die Straßenverkehrsbehörden können - z.B. an Engstellen - ein Überholverbot von einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen (u.a. Fahrrädern) für mehrspurige Kraftfahrzeuge anordnen. Hierfür wird ein neues Verkehrszeichen eingeführt.


    Verkehrszeichen Verbot des Überholens von einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen:


    Quelle: BASt


    Dies bedeutet schlußendlich, daß man hier nur mit dem () Solomotorrad, Tretroller oder Fahrrad überholen darf.

    B.t.w.: Das Kraftrad mit Beiwagen wird gesondert aufgeführt und zählt somit nicht zu Mehrspurfahrzeugen
    Geändert von desertracer (28.04.2020 um 10:32 Uhr)
    Das Durchbrechen der Lichtmauer ist nur eine Frage des Tunings ...

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