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18.05.2020, 15:06 #1
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R100R Reifenfabrikatsbindung - wie wird man diese los?
Hallo Forist,
ich schaue mir die Tage eine R100R BJ ´92 an;
Diese hat explizit Reifen (ME33 und ME 55A ) im Fahrzeugscheín (Zulassung II ? ) eingetragen; Meine GS hat so eine reifenbindung nicht; auf diese Luxus würde ich ungerne verzichten;
Meine Frage nun;
So lange das eingetragen ist, bin ich an die Eintragung gebunden - auch wenn es reifenfreigaben verschiedener Hersteller gibt?
Wie einfach - oder schwer ist es, diese Reifenbindung los zu werden?
Zudem: 140er Schlappen hinten; Ich glaube mich zu erinnern, dass mal 130er vorgezogen wurden?!
Besteht eine einfache (günstige) Möglichkeit, dies als "oder" eingetragen zu bekommen?
Grüße
Andreas
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18.05.2020, 16:07 #2
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AW: R100R Reifenfabrikatsbindung - wie wird man diese los?
Lass Dir von BMW selbst bescheinigen, dass es damals für diese Maschine keine Reifenfabrikatsbindung gab; ebenso den 130er als Alternative.
So bin ich vor ca. 6 Jahren die Reifenfabrikatsbindung an meiner 88er R 65 Mono, die sich auf magische, aber unberechtigte Weise in die Papiere bei der Vorbesitzerin eingeschlichen haben muss, wieder los geworden.
Und damit dann ab zur nächsten abnahmeberechtigten Prüfstelle. Die stellen dann die Unterlagen aus mit denen Du beim Straßenverkehrsamt die Zulassungsbescheinigung Teil I ändern lassen kannst bzw. musst.
Um zwei kostenpflichte "Behördengänge" kommst Du nicht herum.
Ach ja: VORHER alles mit dem Prüfer Deines Vertrauens absprechen.
Werner
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18.05.2020, 16:26 #3
AW: R100R Reifenfabrikatsbindung - wie wird man diese los?
Die R100R hat leider von Anfang an die Fabrikatsbindung Metzeler i.V.m. dem 140er Hinterreifen eingetragen.
Wie ich sie losgeworden bin, habe ich neulich hier beschrieben.
Gruß,
Florian
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18.05.2020, 16:58 #4
AW: R100R Reifenfabrikatsbindung - wie wird man diese los?
Hallo,
ich habe das vor etlichen Jahren mal erfolglos in mehreren Anläufen beim TÜV SÜD versucht. Dann habe ich es nicht weiter verfolgt, weil es die praktischen, eintragungsfreien Reifenfreigaben von den Reifenherstellern gab. Nachdem diese das letztes Jahr auf Betreiben des freundlichen TÜV Nord gekippt wurde, muss man die Reifen wieder "kostenpflichtig" eintragen, wenn die Restbestände aus der noch geschützen alten Produktion aufgebraucht sind.
Ein reines "Austragen" der Fabrikats-/Herstellerbindung, wie es hier im Forum von anderen TüV - Organisationen berichtet wurde, bringt bei der R100R meiner Meinung nach wenig. Der Hinterreifen steht mit einer VB (Bias Belted) Bauweise in den Papieren. Dazu gibt es meines Wissens kein Reifenangebot mehr. Wenn man den gegen einen modernen R (Radial) oder einen Diagonalreifen tauscht, hat man eine andere Reifenbauweise montiert als in den Papieren steht. Bei den 130er Hinterreifen ändert sich zusätzlich meistens noch der Speed Index (von V auf H).
Bleibt also nur der Weg zurück zu den frühen 90ern: Reifen eintragen lassen (auch den 130er). Und dann hoffen dass der Reifenhersteller nicht alle Nase lang die Bezeichnung ändert (hatte damals Metzeler gemacht (ME33/ME55 -> ME330/ME550 -> ME33A/ME55A). Tolle Wurst, jedesmal neu eintragen
Grüße
MarcusGeändert von mk66 (18.05.2020 um 17:00 Uhr)
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18.06.2020, 14:54 #5
AW: R100R Reifenfabrikatsbindung - wie wird man diese los?
Hallo Reifenvernichter,
ab 01.01.2020 ist die Sache mit der Reifenbindung eh hinfällig. Wenn man andere Reifen fahren will als die, die in der Betriebserlaubnis eingetragen sind, ist zwingend eine Eintragung notwendig. Für Reifen Herstellungsjahr 2019 gilt noch eine Übergangsfrist bis 2025 und die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller. Da viele Moppeds hier 30 Jahre und älter sind, wird wohl keiner mehr mit der originalen Bereifung fahren wollen, so man sie denn noch bekommt.
DOT 0120 und danach => Eintragung notwendig!
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18.06.2020, 15:21 #6
AW: R100R Reifenfabrikatsbindung - wie wird man diese los?
Aber doch nicht wenn es nur um ein anderes Modell/Hersteller geht. Diese Regelung betrifft Dimensionen die nicht im Schein eingetragen sind, aber zuvor vom Reifenhersteller freigegeben wurden.
Zum Thema: Bei meiner GS hat bei der letzten Eintragung von etwas anderem der Prüfer die Bindung für den Radialhinterreifen einfach rausgestrichen, mit der Begründung Reifenbindung wäre ja eh abgeschafft worden.
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18.06.2020, 15:49 #7
AW: R100R Reifenfabrikatsbindung - wie wird man diese los?
Hai,
dann lese dir mal die Bestimmungen genau durch. Was du sagst gilt nur für Eurozulassungen, nicht aber für unsere alten Möppies.
Ich habe bei Michelin angerufen. Wenn ich den Pilot Active in 3.25/19 und 4.00/18 fahren will, muss ich den eintragen lassen. Habe jetzt noch einen Satz von Ende 2019 erwischt, also Galgenfrist.
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18.06.2020, 15:59 #8
AW: R100R Reifenfabrikatsbindung - wie wird man diese los?
Vorgestern war ich mit der R zur HU, bin weder auf die montierten CRA noch auf den 130er hinten angesprochen worden. Ohne Mängel.
Gruß
Kurt
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19.06.2020, 10:17 #9
AW: R100R Reifenfabrikatsbindung - wie wird man diese los?
Hallo Kurt,
glaube ich dir gerne, weil viele die neue Regelung nicht kennen oder einfach ignorieren. Oder hast du den Reifen in den Papieren eingetragen?
Selbst mein Reifenmensch, der selber Mopped fährt, hat erst nach genauestem Lesen der neuen Bestimmungen begriffen, warum ich den Pilot Active unbedingt noch aus dem Herstellungsjahr 2019 haben wollte.
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19.06.2020, 11:04 #10
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AW: R100R Reifenfabrikatsbindung - wie wird man diese los?
Ich bin kein Jurist und schreibe hier nur mein persönliches Verständnis der Situation, wenn ich falsch liege, mag das bitte jemand vom Fach korrigieren:
Die allgemeine Betriebserlaubnis liegt beim KBA in Flensburg und ist für den Fahrzeughalter nicht zugänglich. Betriebserlaubnis für den Fahrzeughalter ist die Zulassungsbescheinigung Teil I, bei neueren Fahrzeugen ggf. durch das CoC erweitert.
Wenn von der ZB Teil I abweichende Reifengrößen gefahren werden sollen, sind die eintragungspflichtig, das betrifft auch die Bauart, also die Kennungen B (Bias Belted) oder R (Radial). Das war vor dem Aufkommen der Reifenhersteller-Freigaben nach meiner dunklen Erinnerung auch so.
Wenn in der ZB Teil I keine Fabrikatsbindung drin steht, muß der Fahrzeughalter auch keine beachten.
Setze bitte einen Link auf diese Bestimmungen, damit der Wortlaut nachgelesen werden kann.
Die Größen waren Erstausrüstung bei /6. Wenn in deiner ZB Teil I dazu kein Fabrikat angegeben ist, sind die nach meinem Verständnis nicht eintragungspflichtig.
Das Netz ist voll von Beiträgen zu diesem Reifenzirkus, zwei Beispiele:
https://www.mopedreifen.de/News/KEIN...%21.html?id=41
https://fragdenstaat.de/anfrage/anfr...ngen-kraftrad/
Grüße
HansGeändert von hansen_reloaded (19.06.2020 um 11:05 Uhr)
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