Guten Morgen Miteinander,

ich hätte mal eine Frage zur Sport/Höckersitzbank. In meinem Fahrzeugschein (R60/5 Langschw.) ist eine wie folgt eingetragen mit Bezug auf die Sitzplätze (S.1: 002)

zu S.1:M.HÖCKERSITZBANK*M.ABE AUSN.GEN.:FGST.-NR.M.KONTROLLSTEMPEL GESICHERT*

Nun in ich etwas verwirrt. Bislang ging ich davon aus, dass diese nur für eine Person zugelassen sind? Es steht aber nicht konkret dass nur eine Person erlaubt sei.

Nach Recherche konnte ich nun herausfinden dass:
Sitzbanklänge
Einzelsitz.: mind. 30 cm, max. 45 cm
Doppelsitz.: mind. 60 cm bei Haltegriff, 65 cm bei Halteschlaufe.

Die Sitzbank wurde mir vom Vorbesitzer nicht mitgegeben, es war jedoch eine Standard BMW Sportsitzbank mit 50-55 cm Sitzfläche. Für 1 Person zu lang und 2 zu kurz?

Schonmal dankeschön

Grüße Jonny