Zitat Zitat von Qtreiber66 Beitrag anzeigen
..Deshalb wüsste ich es gerne verbindlich,
Verbindlich ist, was im Fz-Schein bzw. der ZB Teil 1 steht. Über das hinaus kann man Dich nicht verantwortlich machen. Andernfalls müsste das KBA eine Rückrufaktion (Änderung der Papiere) veranlassen oder gar die gesamte ABE widerrufen.