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  1. #31

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    AW: Herstellerbescheinigung Dunlop Trialmax für 100GS jetzt verfügbar

    Zitat Zitat von RachtzigR Beitrag anzeigen
    ... woran erkennt man im Schein 'nur Diagonalreifen'?

    Gruß

    Walter
    Am fehlender "R" zwischen Reifenbreite und Felgendurchmesser

    130/80 17 = Diagonalreifen

    130/80 R 17 = Radialreifen
    _______________________
    Grüße, Frank

    R80GS, 3/88

  2. #32
    Avatar von MartinA-GS
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    AW: Herstellerbescheinigung Dunlop Trialmax für 100GS jetzt verfügbar

    Zitat Zitat von RachtzigR Beitrag anzeigen
    Hallo Hans,

    woran erkennt man im Schein 'nur Diagonalreifen'?

    Gruß

    Walter
    Hallo Walter,
    man erkennt es daran, dass kein "R" im Schein steht. also: 130/80-17 TL 65T
    bei Radialreifen muss im Schein 130/80 R17 TL 65T stehen.
    Grüße MartinA-GS

    Tante Edit sagt ich war mal wieder zu langsam.......
    Wer Rechtschribbelfehler findet, darf sie bei ebay verkaufen.....

  3. #33
    343 Avatar von Luggi
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    AW: Herstellerbescheinigung Dunlop Trialmax für 100GS jetzt verfügbar

    Zitat Zitat von hg_filder Beitrag anzeigen
    Hi,
    mit dem Schein dürftest du dann aber nur Diagonalreifen fahren.

    Hans
    Den Metzeler Tourance schon, denn für den gibt es eine Freigabe.....
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

  4. #34

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    AW: Herstellerbescheinigung Dunlop Trialmax für 100GS jetzt verfügbar

    Zitat Zitat von GSGS Beitrag anzeigen
    https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Ar...aftraeder.html

    ....

    Ich entnehme daraus Folgendes:
    "Fall 2 ... wird ein Reifen verwendet, der nicht in der ZB Teil 1 genannt ist.
    Beurteilung : Dies ist nicht zulässig."
    Viel wichtiger finde ich den Verweis auf die ZB Teil 1. Ich darf mich also an den dortigen Angaben orientieren und muss nicht in Unterlagen von BMW mit fraglicher Relevanz nachschlagen.

    Wenn also dort keine Einschränkungen getroffen bzw. Vorgaben gemacht werden, darf ich alle den Abmessungen entsprechenden Reifen fahren.
    _______________________
    Grüße, Frank

    R80GS, 3/88

  5. #35
    Avatar von Woolfe
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    AW: Herstellerbescheinigung Dunlop Trialmax für 100GS jetzt verfügbar

    Hallo Frank,
    wo bitte steht in der ZB Teil 1 genau dieser Reifen? Ich lese hier nur Größen und keine Reifen. Reifen heißt klipp und klar z.B. METZELER ENDURO 3.

    WOLFGANG

  6. #36
    Avatar von Woolfe
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    https://www.adac.de/-/media/pdf/moto...otorraeder.pdf

    Auch interessant! -> Fabrikat / Dimension

    Grüße
    Woolfe

  7. #37
    343 Avatar von Luggi
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    AW: Herstellerbescheinigung Dunlop Trialmax für 100GS jetzt verfügbar

    Zitat Zitat von Woolfe Beitrag anzeigen
    https://www.adac.de/-/media/pdf/moto...otorraeder.pdf

    Auch interessant! -> Fabrikat / Dimension

    Grüße
    Woolfe
    Ist aus 10/2019!
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

  8. #38

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    Zitat Zitat von FrankR80GS Beitrag anzeigen
    Am fehlender "R" zwischen Reifenbreite und Felgendurchmesser

    130/80 17 = Diagonalreifen

    130/80 R 17 = Radialreifen
    wieder was gelernt.
    Ich dachte immer, wenn 'R' dann nur Radialreifen und ohne 'R' wäre beides möglich.

    Danke und Gruß

    Walte
    Geändert von RachtzigR (25.06.2020 um 11:09 Uhr)

  9. #39

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    Zitat Zitat von Woolfe Beitrag anzeigen
    Hallo Frank,
    wo bitte steht in der ZB Teil 1 genau dieser Reifen? Ich lese hier nur Größen und keine Reifen. Reifen heißt klipp und klar z.B. METZELER ENDURO 3.

    WOLFGANG
    Zitat Zitat von FrankR80GS Beitrag anzeigen
    ....Wenn also dort keine Einschränkungen getroffen bzw. Vorgaben gemacht werden, darf ich alle den Abmessungen entsprechenden Reifen fahren.
    Manche haben in der ZB Teil 1 den Satz " Reifenfreigabe gemäß ... beachten" stehen. Das ist ganz doof, weil dort vielleicht der Enduro 3 vermerkt ist. Wenn im FZ-Schein bzw. der ZB Teil 1 nichts steht, dann ist das eben so. Ich muss mich doch nicht selbst belasten.
    _______________________
    Grüße, Frank

    R80GS, 3/88

  10. #40
    Avatar von Qtreiber66
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    Zitat Zitat von FrankR80GS Beitrag anzeigen
    ...Wenn im FZ-Schein bzw. der ZB Teil 1 nichts steht, dann ist das eben so. Ich muss mich doch nicht selbst belasten.
    Das sehe ich prinzipiell genauso wie Du.
    Aber seit Monaten höre ich immer wieder andere Rechtsauffassungen
    .
    Ich würde mich nicht wundern, wenn ich vom TÜV, von der "Straßenwacht" und vom Reifenhändler drei verschiedene Informationen bzgl. der Legalität erhalten würde.

    Deshalb wüsste ich es gerne verbindlich, damit wenigstens ich eine klare Aussage treffen kann, falls einer der oben genannten eine andere rechtliche Auslegung zum Thema vertritt.

    Gruß
    Guido
    "Keep on Rockin in a free world" (Neil Young)

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