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  1. #51

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    AW: Herstellerbescheinigung Dunlop Trialmax für 100GS jetzt verfügbar

    Zitat Zitat von Qtreiber66 Beitrag anzeigen
    ..Deshalb wüsste ich es gerne verbindlich,
    Verbindlich ist, was im Fz-Schein bzw. der ZB Teil 1 steht. Über das hinaus kann man Dich nicht verantwortlich machen. Andernfalls müsste das KBA eine Rückrufaktion (Änderung der Papiere) veranlassen oder gar die gesamte ABE widerrufen.
    _______________________
    Grüße, Frank

    R80GS, 3/88

  2. #52
    Avatar von Qtreiber66
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    Zitat Zitat von FrankR80GS Beitrag anzeigen
    Verbindlich ist, was im Fz-Schein bzw. der ZB Teil 1 steht. Über das hinaus kann man Dich nicht verantwortlich machen. Andernfalls müsste das KBA eine Rückrufaktion (Änderung der Papiere) veranlassen oder gar die gesamte ABE widerrufen.
    Genau Frank!
    Und wie ich bereits schrieb, steht bei mir genau derselbe Text, wie bei Dir.
    Nämlich niGS!

    Falls ich Zeit und Lust habe, fahre ich nächste Woche auf einen Kaffee zur Prüfstelle.
    Da ist ein guter, alter Freund in grauer Jacke geschäftlich unterwegs.
    Ich werde seinen Worten lauschen.

    Gruß
    Guido
    "Keep on Rockin in a free world" (Neil Young)

  3. #53
    Avatar von GSGS
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    Guten Morgen in die Runde!
    War gestern mit der R100GS bei der DEKRA zur Hauptuntersuchung.
    Hab das Reifenthema direkt angesprochen:

    Frage:
    "Muss ich den Heidenau K60 Scout eintragen lassen? Es steht der ominöse Satz Reifenfabrikationsbindung beachten in meiner ZB1" ?

    Antwort:
    "Nein, da alle Dimensionen gleich sind mit dem Eintrag in deinen Papieren."

    Habe dann auch noch im alten, entwerteten KFZ- Brief nachgesehen. Da steht außer den Reifendimensionen auch nichts weiter drin.

    Habe also nur die HU gemacht und bin wieder gefahren.

    Viele Grüße,
    Gerd

  4. #54
    Avatar von ISDT79
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    Aus 2017 stammt ein Beitrag von MM in unserer Datenbank zum Thema Reifenfabrikatsbindung:

    https://forum.2-ventiler.de/vbboard/...brikatsbindung

    Ich zitiere mal den dort im PDF hinterlegten Text (falls die "Veröffentlichung" des Textes nicht erwünscht ist, nehme ich den auch gerne wieder raus!):

    Mit Einführung der neuen Fahrzeugpapiere (ZB I und ZB II) anstelle des früheren
    Fahrzeugscheins und –briefs im Jahr 2005 entfiel die Möglichkeit, mehrere
    Reifengrößen in den dafür vorgesehenen Feldern einzutragen; diese können (ggf. mit
    Auflagen) nur noch im Zusatzfeld 22 der ZB I stehen.

    ...

    Da es bei der Übertragung aus den alten Papieren auf die neuen (bei Halterwechsel,
    Adressänderung usw.) häufiger vorkam, dass solche Infos verlorengingen, wurde
    verfügt, dass bei allen Krafträdern in Feld 22 der pauschale Satz erschien
    „Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten“ – ungeachtet der Frage, ob
    diese überhaupt existiert.

    Da dieser Satz immer wieder zu Verunsicherungen führt, hier die wichtigen Fakten für
    unsere 2-Ventiler:

    Für alle BMW-2V-Boxer bis einschließlich Modelljahr 1990 gibt es keine
    Reifenfabrikatsbindung! Bei diesen dürfen alle Reifen montiert werden, die der
    Spezifikation in den Feldern 15.1 und 15.2 entsprechen oder besser sind.

    Für die 2V-Modelle RxxGS ab 91 dürfen ebenso beliebige Diagonalreifen gemäß
    vorgegebener Spezifikation gefahren werden; lediglich die Kombi aus Diagonal- und
    Radialreifen ist mit Fabrikatsbindungen belegt.

    Einzig bei den Modellen RxxR ist man grundsätzlich an Fabrikate gebunden.

    Zusätzlich können bei allen weitere Größen und Bauarten verwendet werden, für
    die eine gültige Freigabe des Reifenherstellers vorliegt.
    Darüber hinaus kann man sich durch die Prüfung eines aaS gem. §19.2 StVZO
    weitere Reifen genehmigen und eintragen lassen.
    Lediglich der vorletzte Satz bzgl. "... gültige Freigabe des Reifenherstellers ..." dürfte durch die aktuelle Gesetzgebung überholt sein und sollte evtl. im Dokument überarbeitet werden.

    Gruß

    Werner
    Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf'm Sonnendeck...

  5. #55
    Avatar von Qtreiber66
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    Hallo Gerd,

    eigentlich war das ja klar.
    Aber Danke, dass Du es nochmals durch den TÜV hast bestätigen lassen und die Info an uns weitergereicht hast.

    VG
    Guido
    "Keep on Rockin in a free world" (Neil Young)

  6. #56
    343 Avatar von Luggi
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    Zitat Zitat von Qtreiber66 Beitrag anzeigen
    Hallo Gerd,

    eigentlich war das ja klar.
    Aber Danke, dass Du es nochmals durch den TÜV hast bestätigen lassen und die Info an uns weitergereicht hast.

    VG
    Guido
    Hilft ihm im Falle einer qualifizierten Kontrolle mit Reifen aus 2020 oder jünger nix.

    Siehe....
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

  7. #57
    Avatar von ISDT79
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    Hallo Matthias,

    die von dir verlinkte PDF findet man unter folgender BMW-Seite:

    https://www.bmw-motorrad.de/de/servi...e-options.html

    Diese Seite ist überschrieben mit "Bereifungsmöglichkeiten" und nennt "... Informationen zu den verfügbaren Reifentypen und -dimensionen...", nicht mehr und nicht weniger.

    Dass die 3 dort für die R100GS angegebenen Reifen (Bridgestone TW 47, Metzeler Enduro 3 Sahara und Tourance/Tourance Front) in der Betriebserlaubnis stehen und daraus eine Reifenfabrikatsbindung resultiert, kann ich daraus leider nicht erkennen, sorry. Oder reden wir aneinander vorbei?

    Gruß

    Werner
    Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf'm Sonnendeck...

  8. #58

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    Zitat Zitat von ISDT79 Beitrag anzeigen
    Hallo Matthias,

    die von dir verlinkte PDF findet man unter folgender BMW-Seite:

    https://www.bmw-motorrad.de/de/servi...e-options.html

    Diese Seite ist überschrieben mit "Bereifungsmöglichkeiten" und nennt "... Informationen zu den verfügbaren Reifentypen und -dimensionen...", nicht mehr und nicht weniger.

    Dass die 3 dort für die R100GS angegebenen Reifen (Bridgestone TW 47, Metzeler Enduro 3 Sahara und Tourance/Tourance Front) in der Betriebserlaubnis stehen und daraus eine Reifenfabrikatsbindung resultiert, kann ich daraus leider nicht erkennen, sorry. Oder reden wir aneinander vorbei?

    Gruß

    Werner


    Entscheidend ist, was in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. GSGS (Gerd) hatte sogar die nachteilige Situation, des pauschalen Eintrags "Reifenfabrikationsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten", der aber weitere ohne Detaillierung in den Papieren wirkungslos ist.

    Die Ausnahmen für Reifen bestimmter Baujahre sind nur anwendbar, wenn tatsächlich Hersteller- und Profilbindungen eingetragen sind.
    _______________________
    Grüße, Frank

    R80GS, 3/88

  9. #59
    Avatar von GSGS
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    Ich hatte ja die Absicht, die Heidenaus eintragen zu lassen, aber das sei nicht nötig, meinte der Prüfer.
    Ich habe ihn auch noch eindeutig auf den ominösen Satz in der ZB1 hingewiesen: "Reifenfabrikationsbindung gemäß ......."
    Seine Antwort war:
    " Das steht fast immer drin. Macht die Zulassungsstelle automatisch. Aber da bei dir nur die Dimension drinsteht und kein Hersteller, bist du safe. Da kann dir Keiner was anhaben"
    Er meinte auch, dass diese neue Verordnung auch "Der letzte Sch... ist"
    und die Verunsicherung bei Vielen recht groß sei.

    Das deckt sich mit der Meinung von Frank und einigen Anderen hier.

    Besagter Prüfer bei unserer DEKRA am Ort ist durchaus sachkundig bei Motorradthemen. Er fährt selbst eine HP2 Sport und stürzt sich immer begierig auf Zweiräder mit zumeist anerkennenden Worten.

    Kann nur berichten, wies gelaufen ist. Ich jedenfalls glaube seinen Worten erstmal.

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