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  1. #1

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    90/6 mit Lenker LSL 03 eintragungspflichtig

    Hallo zusammen,

    benötige wieder einmal den Rat der Experten hier in diesem sehr großartigen Forum.

    An meiner 90/6 ist der Tourenlenker LSL 03 angebracht. Mit diesem Lenker bin ich sehr zufrieden (angenehme Sitzposition, entspanntes fahren, passt sehr schön zur 90/6), wobei ich auch ehrlicherweise sagen muss, dass mir direkte Vergleiche mit anderen Lenker fehlen. Bin nach 30 Jahren ohne Motorrad erst letztes Jahr wieder zum Motorrad gekommen

    Da dieser Lenker jedoch nicht im Fahrzeugbrief erwähnt ist, stellt sich für mich die Frage, ob dieser Lenker beim TÜV eintragen werden muss.
    Das Motorrad ist bisher mit diesem Lenker immer ohne Beanstandungen durch den TÜV gekommen.
    In der ABE des Herstellers LSL werden etliche Motorräder aufgelistet, jedoch nicht die 90/6

    Für sämtliche Infos bedanke ich mich und wünsche allen ein entspanntes Wochenende, trotz der hohen Temperaturen.

    Viele Grüße Jürgen

  2. #2
    Avatar von er90es
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    AW: 90/6 mit Lenker LSL 03 eintragungspflichtig

    Zitat Zitat von harald906 Beitrag anzeigen
    In der ABE des Herstellers LSL werden etliche Motorräder aufgelistet, jedoch nicht die 90/6
    Hallo Jürgen, es wäre argumentativ günstig, wenn in der Liste ein 2V Boxer aufgeführt wäre. So oder auch ohne den Prüfer vorab ansprechen...

    Gruß
    Gerd

  3. #3
    Avatar von Patric
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    AW: 90/6 mit Lenker LSL 03 eintragungspflichtig

    Hab ich anstandslos auf meiner RS eingetragen bekommen. Der Prüfer war der Meinung das durch die ABE für andere Motorräder die Festigkeit sicher gegeben ist. Dann hat er sich die Installation angeschaut und eine Probefahrt gemacht. Fertig...

  4. #4

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    AW: 90/6 mit Lenker LSL 03 eintragungspflichtig

    So ähnlich würde mein TÜVi das auch sehen. Muß der aber nicht. . .


    Stephan
    Immer unterwegs, aber nie am Ziel. . .

  5. #5

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    AW: 90/6 mit Lenker LSL 03 eintragungspflichtig

    Hallo,

    vielen Dank für die hilfreichen Antworten.

    Soweit ich das nun verstanden habe, komme ich um eine Eintragung in den Fahrzeugbrief nicht herum, obwohl die 90/6 mit diesem Lenker bisher immer ohne Beanstandungen durch den TÜV gekommen ist.

    Eine Eintragung im Fahrzeugschein sehe ich auch nicht so problematisch. In der ABE des Herstellers ist u. a. auch eine BMW R1200 R angegeben.

    Sobald ich weitere Infos habe werde ich hier berichten.

    Allen einen schönen Sonntag,

    viele Grüße Jürgen

  6. #6
    Avatar von ABT
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    AW: 90/6 mit Lenker LSL 03 eintragungspflichtig

    Also nach meinem Wissensstand muss zumindest alles Sicherheitsrelevantes was vom Auslieferungszustand eines Fahrzeugs abweicht, entweder mit einer ABE belegbar sein, oder eben per Abnahme in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.


    Bis eben noch "minimi", nun nenne ich mich "ABT"!

    Gruß Christian

  7. #7
    Ex Avatar von Roland
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    AW: 90/6 mit Lenker LSL 03 eintragungspflichtig

    Hallo,
    obwohl alle Vorschreiber sicher Recht haben, würde damit einfach ohne Eintragung zum TÜV fahren. Im Zweifelsfall würde ich mich darauf berufen, dass ich einen LSL 3-Lenker nicht von einem BMW-Standardlenker unterscheiden kann...

    Grüße und gute Entscheidungen
    Roland
    Mein anderes Motorrad ist auch eine /6

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