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  1. #21
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    AW: Überführung aus Österreich, was beachten

    Zitat Zitat von Kairei Beitrag anzeigen
    Die 500er ist die bessere 750er!
    … und die Harmonischte der ohc-Four ist die CB 400 F.
    Geändert von WoKo (05.12.2020 um 13:51 Uhr)

  2. #22
    Avatar von Fritzel
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    AW: Überführung aus Österreich, was beachten

    Oder die 350er. Sehr feine Maschine.
    Oben klar und unten dicht, mehr braucht Mann im Alter nicht

  3. #23

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    AW: Überführung aus Österreich, was beachten

    Zitat Zitat von Schlingel Beitrag anzeigen
    Moin Werner,
    ich habe meine 90/6 aus der CH ( die gehörte mir schon in der CH und ich hatte die CH-Papiere dafür) )nach D reimportiert.
    Das war 1986.
    Ich musste eine
    -Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
    und eine
    -Bescheinigung vom KBA Flensburg, dass die Maschine noch nie in D zugelassen war ( Grauimportschutz )

    besorgen.
    Danach Grundabnahme TÜV und mit den ganzen Papieren zur Zulassungsbehörde :
    neuer KFZ-Brief, neuer Schein, deutsche Nummer, CH-Nummer Bern 33082 wurde eingezogen mit der Begründung, sie müsse den CH-Behörden zurückgeschickt werden...Steht tatsächlich in Emmendingen bei der Zulassungsstelle in einer Vitrine .
    Im Strafrechtsjargon wäre das wohl Diebstahl und Unterschlagung zu nennen. Die Nummer hätte ich nämlich gerne selber behalten für die Garage ....als Erinnerung.

    Das Schlimmste war die KBA-Bescheinigung ...dauerte über 1 Monat

    Vielleicht hat sich inzwischen was vereinfacht ... Stichwort EU-Binnenmarkt
    Liebe Grüße
    Martin
    Dem ist tatsächlich so, dass das Schild eigentlich zurück in die Schweiz müsste! Das Schild gehört der Behörde und wird dem Fahrzeuglenker lediglich leihweise zu Verfügung gestellt! In der Schweiz werden die Schilder nach 2 Jahren Depotzeit wieder an einen neuen Halter weitergegeben! Gruss BRC

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