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Hybrid-Darstellung
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02.09.2020, 14:24 #1
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Beiwagen geeignet, bzw. nicht - Unterschiede ABE
Hallo zusammen,
weiß jemand warum manche 100/7 Modelle Beiwagen geeignet sind und andere wiederum nicht?
Laut der ABE Typenliste hier im Forum haben die frühen Baujahre eine andere ABE Nummer
R100/7 05/76-06/77 R100: A103
R100/7T 04/77-09/80 247: A339 / A339 N3
Aber was genau ist die Ursache dafür?
Besten Dank und viele Grüße
Patrick
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02.09.2020, 15:26 #2
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AW: Beiwagen geeignet, bzw. nicht - Unterschiede ABE
Hallo Patrick,
mal abgesehen davon dass es m.W. für kein Modell der Gleitlager-2V's ab Werk eine Gespann-Eignung oder gar -Freigabe gab liegt das von wem auch immer festgestellte geeignet Sein oder nicht wahrscheinlich an den Rädern.
Die 100/7 hatte Speichen-, die 100 T Gussräder. Und Letzteren trauten Gespannbauer und -prüfer diese Belastungsteigerung i.d.R. nicht zu.
Werner
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02.09.2020, 15:32 #3
AW: Beiwagen geeignet, bzw. nicht - Unterschiede ABE
Hallo Patrick,
ich bin da ganz bei Werner: keiner der BMW R100 ist für Beiwagenbetrieb geeignet. Es ist nur die Frage ob im Brief steht "nicht geeignet" oder "nicht geprüft". Du brauchst in beiden Fällen einen Hilfsrahmen/Rahmenverstärkungen und nen verständigen Prüfer, um ein Gespann daraus zu machen.
Aber die Unterschiede zwischen den ABEs kenne ich auch nicht ;-)
Grüße MartinA-GSWer Rechtschribbelfehler findet, darf sie bei ebay verkaufen.....
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02.09.2020, 16:47 #4
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AW: Beiwagen geeignet, bzw. nicht - Unterschiede ABE
Servus,
genau, das mit dem Hilfsrahmen ist mir bewusst.
Hatte heute ein Gespräch beim TÜV.
Der hat mit meinen Angaben aus dem Brief (ABE A103) beim KBA nachgeschaut und gesehen, dass für diese ABE keine Genehmigung/Prüfung für Beiwagenbetrieb vorliegt.
Mich hat das dann verwundert, da mein Onkel und dessen Kumpel beide auch 100/7 haben mit eingetragenem Beiwagen. Bei beiden steht auch nichts im Brief/Schein in Richtung "Beiwagen geeignet".
Sind nur etwas jünger vom Baujahr und haben in der Tat eine andere ABE Nr. im Schein. Der TÜV Ansprechpartner meinte dann, dass es durchaus sein kann, dass diese ABE Nr. eben schon eine Beiwagen Eignung hergeben kann und meine nicht.
Da es sich allerdings wie gesagt auch in bei beiden um 100/7 Modell 247 handelt und ja augenscheinlich auch das gleiche Motorrad ist, frage ich mich jetzt wo der Unterschied herkommt. Speichenfelgen haben wir alle 3 drauf.
Der TÜV Prüfer, ein ziemlich junger Kerl, konnte mir dahingehend leider auch nichts sagen.
Wäre halt schade, wenn sich nur eine Lapalie hinter der anderen ABE steckt, die eigentlich keine Auswirkung auf den Beiwagenbetrieb hätte. Andere Hupe verbaut oder sowas
Viele Grüße
Patrick
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02.09.2020, 17:06 #5
AW: Beiwagen geeignet, bzw. nicht - Unterschiede ABE
Hallo Patrick,
also egal welche ABE von BMW vorliegt, keine 2-Ventiler BMW mit dem Gleitlagermotor ist ab Werk gespanntauglich. Das stellte BMW mit der /5 Baureihe ein. Und warum bei den Mopedten von deinem Onkel und dessen Kumpel ein Beiwagen eingetragen ist, kann ich von hier aus nicht sagen.
Aber es gab in den letzten 40ig Jahren viele Umbauten an unseren Motorrädern, wer weiß schon so genau, was da alles von den diversen Vorbesitzern gemacht wurde.
Aber wenn du deine R100/7 in ein Gespann verwandeln willst, kommst du um Hilfsrahmen/-teile nicht drum rum. Aber sprech das Vorhaben erst mit dem TÜV -Prüfer, der es abnehmen soll durch, bevor du irgendwas kaufst.
Grüße MartinA-GSWer Rechtschribbelfehler findet, darf sie bei ebay verkaufen.....
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02.09.2020, 17:15 #6
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AW: Beiwagen geeignet, bzw. nicht - Unterschiede ABE
und aus dem vorherigen Post
war dann wohl der Grund für deren erfolgreiche Eintragung... und wird, falls ich mich dazu entscheide, auch der Casus Knackus für eine Eintragung bei mir sein. Ich befürchte aber die meisten, oft jungen, Prüfer gehen nur auf die ABE und sehen.. Ah, is nich'.
Viele Grüße
Patrick
Komfortfederbeine fuer die R65
27.04.2024, 11:16 in Mechanik