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02.09.2020, 14:24 #1
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Beiwagen geeignet, bzw. nicht - Unterschiede ABE
Hallo zusammen,
weiß jemand warum manche 100/7 Modelle Beiwagen geeignet sind und andere wiederum nicht?
Laut der ABE Typenliste hier im Forum haben die frühen Baujahre eine andere ABE Nummer
R100/7 05/76-06/77 R100: A103
R100/7T 04/77-09/80 247: A339 / A339 N3
Aber was genau ist die Ursache dafür?
Besten Dank und viele Grüße
Patrick
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02.09.2020, 15:26 #2
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AW: Beiwagen geeignet, bzw. nicht - Unterschiede ABE
Hallo Patrick,
mal abgesehen davon dass es m.W. für kein Modell der Gleitlager-2V's ab Werk eine Gespann-Eignung oder gar -Freigabe gab liegt das von wem auch immer festgestellte geeignet Sein oder nicht wahrscheinlich an den Rädern.
Die 100/7 hatte Speichen-, die 100 T Gussräder. Und Letzteren trauten Gespannbauer und -prüfer diese Belastungsteigerung i.d.R. nicht zu.
Werner
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02.09.2020, 15:32 #3
AW: Beiwagen geeignet, bzw. nicht - Unterschiede ABE
Hallo Patrick,
ich bin da ganz bei Werner: keiner der BMW R100 ist für Beiwagenbetrieb geeignet. Es ist nur die Frage ob im Brief steht "nicht geeignet" oder "nicht geprüft". Du brauchst in beiden Fällen einen Hilfsrahmen/Rahmenverstärkungen und nen verständigen Prüfer, um ein Gespann daraus zu machen.
Aber die Unterschiede zwischen den ABEs kenne ich auch nicht ;-)
Grüße MartinA-GSWer Rechtschribbelfehler findet, darf sie bei ebay verkaufen.....
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02.09.2020, 16:47 #4
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AW: Beiwagen geeignet, bzw. nicht - Unterschiede ABE
Servus,
genau, das mit dem Hilfsrahmen ist mir bewusst.
Hatte heute ein Gespräch beim TÜV.
Der hat mit meinen Angaben aus dem Brief (ABE A103) beim KBA nachgeschaut und gesehen, dass für diese ABE keine Genehmigung/Prüfung für Beiwagenbetrieb vorliegt.
Mich hat das dann verwundert, da mein Onkel und dessen Kumpel beide auch 100/7 haben mit eingetragenem Beiwagen. Bei beiden steht auch nichts im Brief/Schein in Richtung "Beiwagen geeignet".
Sind nur etwas jünger vom Baujahr und haben in der Tat eine andere ABE Nr. im Schein. Der TÜV Ansprechpartner meinte dann, dass es durchaus sein kann, dass diese ABE Nr. eben schon eine Beiwagen Eignung hergeben kann und meine nicht.
Da es sich allerdings wie gesagt auch in bei beiden um 100/7 Modell 247 handelt und ja augenscheinlich auch das gleiche Motorrad ist, frage ich mich jetzt wo der Unterschied herkommt. Speichenfelgen haben wir alle 3 drauf.
Der TÜV Prüfer, ein ziemlich junger Kerl, konnte mir dahingehend leider auch nichts sagen.
Wäre halt schade, wenn sich nur eine Lapalie hinter der anderen ABE steckt, die eigentlich keine Auswirkung auf den Beiwagenbetrieb hätte. Andere Hupe verbaut oder sowas
Viele Grüße
Patrick
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02.09.2020, 17:06 #5
AW: Beiwagen geeignet, bzw. nicht - Unterschiede ABE
Hallo Patrick,
also egal welche ABE von BMW vorliegt, keine 2-Ventiler BMW mit dem Gleitlagermotor ist ab Werk gespanntauglich. Das stellte BMW mit der /5 Baureihe ein. Und warum bei den Mopedten von deinem Onkel und dessen Kumpel ein Beiwagen eingetragen ist, kann ich von hier aus nicht sagen.
Aber es gab in den letzten 40ig Jahren viele Umbauten an unseren Motorrädern, wer weiß schon so genau, was da alles von den diversen Vorbesitzern gemacht wurde.
Aber wenn du deine R100/7 in ein Gespann verwandeln willst, kommst du um Hilfsrahmen/-teile nicht drum rum. Aber sprech das Vorhaben erst mit dem TÜV -Prüfer, der es abnehmen soll durch, bevor du irgendwas kaufst.
Grüße MartinA-GSWer Rechtschribbelfehler findet, darf sie bei ebay verkaufen.....
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02.09.2020, 17:15 #6
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AW: Beiwagen geeignet, bzw. nicht - Unterschiede ABE
und aus dem vorherigen Post
war dann wohl der Grund für deren erfolgreiche Eintragung... und wird, falls ich mich dazu entscheide, auch der Casus Knackus für eine Eintragung bei mir sein. Ich befürchte aber die meisten, oft jungen, Prüfer gehen nur auf die ABE und sehen.. Ah, is nich'.
Viele Grüße
Patrick
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02.09.2020, 17:54 #7
AW: Beiwagen geeignet, bzw. nicht - Unterschiede ABE
Hallo Patrick,
ja ich hab das ganze schon zweimal gemacht, einmal vor 15 Jahren, da hat mir "mein" Prüfer noch die selbstgebaute Vorderradschwinge eingetragen und das zweite mal vor 2 Jahren, da war schon nicht mehr so viel möglich. Aber mit vorheriger Absprache noch ne ganze Menge. Am besten du fragst den Hersteller des Hilfsrahmens, den du dir kaufen willst, wie die TÜV Abnahme von statten geht. Oder du lässt Umbauen und die Abnahme ist Teil des Umbaus.
Grüße MartinA-GSWer Rechtschribbelfehler findet, darf sie bei ebay verkaufen.....
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02.09.2020, 18:09 #8
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AW: Beiwagen geeignet, bzw. nicht - Unterschiede ABE
Einen Bauhs Hilfsrahmen, der auch an einer 100/7 war, hat der Kumpel noch.
Die Idee war, den Hilfrahmen ran zu machen und den Beiwagen hier und da mal auszuleihen für nen gemütlichen Ausflug.
Also so offizieller Kauf und Umbau mit entsprechender Anlaufstelle ist nicht gegeben .
Viele Grüße
Patrick
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02.09.2020, 18:59 #9
AW: Beiwagen geeignet, bzw. nicht - Unterschiede ABE
Servus Patrik, das mit mal schnell für eine kurze Ausfahrt das Teil anbauen ist nicht so einfach und auch nicht optimal für deinen Rahmen und Reifen.
"Einmal Gespann, immer Gespann".
Gruß Hubert, aus dem Lkr. Neumarkt/Opf
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02.09.2020, 20:23 #10
AW: Beiwagen geeignet, bzw. nicht - Unterschiede ABE
"Einmal Gespann, immer Gespann"
das ist bei BMW seit der /5 leider so. Wenn man gerne beides möchte kommt nur eine Q vor /5 in frage. Ich hatte einmal eine R50S mit 750 ccm Gleitlager Motor und TR 500 Beiwagen. Alle drei Räder mit Metzeler 4.00 Block K bereift. Wenn ich solo fahren wollte musste ich 2x Kugelköpfe , 2x diagonal Streben lösen, die Elektrik zum Beiwagen trennen und die Hydraulische Bremse zum Beiwagen Rad. Dann noch die Block K Räder gegen Räder mit Solo Reifen austauschen. Das hat, gemütlich angegangen, max. eine Stunde gedauert. In den Papieren war sowohl Gespann als auch solo Betrieb eingetragen. So etwas gab es, meines wissens, danach nicht mehr, jedenfalls nicht bei BMW.
gruss peterGeändert von R 110 ES Peter (02.09.2020 um 20:26 Uhr)
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