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  1. #11
    Avatar von hofmannra
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    AW: Falscher Fahrzeugschein ausgestellt?

    Das "N" hatte bisher eigentlich nur Vorteile. Es weisst darauf hin, dass die Messung in 7m Abstand gemacht wurde, heute wird in 0,5m Entfernung gemessen.
    Wenn Du bei einer Polizeikontrolle angehalten wirst und die eine Geräuschmessung vornehmen wollen, signalisiert das "N", dass sie aufgrund des verringerten Abstands 21dB zum eingetragenen Wert dazu addieren müssen, zusätzlich gibts noch 5dB Toleranz. In Summe wären das bei deinen 79dB also 106dB, die das Messgerät anzeigen darf. Ohne "N" darf es nur 79dB anzeigen! Besser also mit "N"

    Seit Tirol ist das aber zwiespältig. Bei einer Kontrolle wird nur nach Aktenlage entschieden, bei "N" werden 21dB addiert (du wärst mit 79N also raus, da 79+21 = 100 dB, also >95dB). Ohne "N" gibts keinen Aufschlag. Besser also ohne "N"

    Ich vermute, dass bei dir das "N" eigentlich rein gehört, ob du es korrigieren lässt oder nicht, kannst du dir jetzt raussuchen...
    Viele Grüße
    Rainer

  2. #12

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    AW: Falscher Fahrzeugschein ausgestellt?

    Habe jetzt natürlich auch schon viel gelesen und so wie du das darstellst stimmt es nicht ganz ob N dahinter steht oder nicht hat auch noch etwas mit der Erstzulassung zu tun also vor 81 Zugelassen kommen immer 26DB drauf weil die Nahfeldmessung erst ab 81 in Kraft getreten ist.

  3. #13

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    AW: Falscher Fahrzeugschein ausgestellt?

    Standgeräusch
    Für das Standgeräusch existieren keine Grenzwerte. Es wird nur gemessen und eingetragen. Bis 07.11.1980 wurde dieses aus 7m Entfernung, danach als Nahfeldmessung aus 0.5m und 45 Grad hinter dem Schalldämpfer gemessen. Die Standgeräusche dienen als Anhaltspunkt. Von einem erhöhten Standgeräuschwert kann auf erhöhte Fahrgeräusche geschlossen werden.
    Will die Polizei vor Ort eine Standgeräuschmessung für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 07.11.1980 durchführen, gilt folgendes: Auf den eingetragenen Wert werden 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A) aufaddiert.
    Zusätze in den Fahrzeugpapieren
    D: steht für ’DIN-Phon’ bei Erstzulassungen bis 13.09.1966 (kann mit Dezibel-skalierten Meßgeräten nach damaligen Methoden gemessen werden)
    N: steht für ’nationale Vorschrift’ bei Erstzulassung bis 07.11.1980 (kann auch weggelassen werden)

  4. #14
    Avatar von hofmannra
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    AW: Falscher Fahrzeugschein ausgestellt?

    Ob Nahfeldmessung oder nicht, ist nicht vom Datum der Erstzulassung abhängig, sondern davon, wann die Betriebserlaubnis für den Fahrzeugtyp erteilt wurde. Daher gibt es auch Fahrzeuge mit EZ nach 1980, die noch das "N" drinhaben
    Geändert von hofmannra (03.09.2020 um 14:56 Uhr)
    Viele Grüße
    Rainer

  5. #15

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    AW: Falscher Fahrzeugschein ausgestellt?

    wenn du vor 1980 hast ist das schon abhängig weil das Gesetz ja erst 1980 in Krtaft getreten ist, dannach kann es natürlich ausnahmen geben wenn ein Fahrzeug das gebaut wurde später zugelassen worden ist, darum geht es mir ja aber nicht es geht darum das wenn vor!!! 1980 Zugelassen worden ist gilt 26DB drauf dann brauchste auch kein N hinter der DB Zahl
    Geändert von restrepode (03.09.2020 um 15:44 Uhr)

  6. #16
    Admin Avatar von hg_filder
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    AW: Falscher Fahrzeugschein ausgestellt?

    Es wäre sehr hilfreich, wenn mal ein paar Punkte und Kommas gesetzt werden würden - ist ja nahzu unlesbar.

    Hans
    R 100 GS '92 Nur eine, aber meine.

  7. #17

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    AW: Falscher Fahrzeugschein ausgestellt?

    Das wurde bereits 100mal durchgekaut.
    Können wir da nicht eine eigene Rubrik aufmachen. Thema: Nachgekaut?
    Manfred

  8. #18
    № 121 Avatar von mk66
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    AW: Falscher Fahrzeugschein ausgestellt?

    Zitat Zitat von hofmannra Beitrag anzeigen
    Seit Tirol ist das aber zwiespältig. Bei einer Kontrolle wird nur nach Aktenlage entschieden, bei "N" werden 21dB addiert (du wärst mit 79N also raus, da 79+21 = 100 dB, also >95dB).
    Gibt es dafür eigentlich Präzedenzfälle oder Belege? Ich würde eher vermuten, dass sich die Gendarmen im Nachbarland nicht mit dem Wirrwarr alter nationaler Geräuschmessverfahren aus Deutschland auseinandersetzen.

    Grüße
    Marcus

  9. #19

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    AW: Falscher Fahrzeugschein ausgestellt?

    Zitat Zitat von restrepode Beitrag anzeigen
    wenn du vor 1980 hast ist das schon abhängig weil das Gesetz ja erst 1980 in Krtaft getreten ist, dannach kann es natürlich ausnahmen geben wenn ein Fahrzeug das gebaut wurde später zugelassen worden ist, darum geht es mir ja aber nicht es geht darum das wenn vor!!! 1980 Zugelassen worden ist gilt 26DB drauf dann brauchste auch kein N hinter der DB Zahl
    Nö, wenn man was am Motorrad geändert hat, sagt das Baujahr für N oder nicht N nichts aus.


    Stephan
    Immer unterwegs, aber nie am Ziel. . .

  10. #20
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    AW: Falscher Fahrzeugschein ausgestellt?

    Zitat Zitat von Blue QQ Beitrag anzeigen
    Das wurde bereits 100mal durchgekaut.
    Können wir da nicht eine eigene Rubrik aufmachen. Thema: Nachgekaut?
    Manfred
    Oder eine bebilderte Anleitung an die linke Leiste heften: Wie nutze ich die Suchfunktion?
    Viele Grüße
    Bernd

    R 100 RT (Bj. 1982)
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    Die Maschine ist die souveräne Beherrscherin unseres gegenwärtigen Lebens.
    Arthur Schopenhauer (1788 - 1860), deutscher Philosoph

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