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  1. #21
    Avatar von OXY
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    AW: Falscher Fahrzeugschein ausgestellt?

    Zusätze in den Fahrzeugpapieren

    N: steht für ’nationale Vorschrift’ bei Erstzulassung bis 07.11.1980 (kann auch weggelassen werden)[/QUOTE]

    Hi there,
    Denke mit EZ hat das nicht zwingend was zu tun. Wie haben hier einige Beispiel mit späterer Zulassung, die N eingetragen haben und auch den dazu passenden Wert von ca. 80.
    Für meine CS gilt das ebenfalls: Vom Band 2/81, EZ 5/81 aber 82N/82/N in den Papieren. Evtl. gilt ja das Datum der Typ-Prüfung, nicht EZ.
    Ist aber nur Spekulation meinerseits
    Schöne Grüße

    Stephan

  2. #22

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    AW: Falscher Fahrzeugschein ausgestellt?

    Da steht doch drin das es eine Übergangszeit bis Ende 83 gab
    Manfred

  3. #23
    Avatar von OXY
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    AW: Falscher Fahrzeugschein ausgestellt?

    oder so
    Schöne Grüße

    Stephan

  4. #24
    Avatar von hofmannra
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    AW: Falscher Fahrzeugschein ausgestellt?

    Zitat Zitat von mk66 Beitrag anzeigen
    Gibt es dafür eigentlich Präzedenzfälle oder Belege? Ich würde eher vermuten, dass sich die Gendarmen im Nachbarland nicht mit dem Wirrwarr alter nationaler Geräuschmessverfahren aus Deutschland auseinandersetzen.

    Grüße
    Marcus
    Irgendjemand hatte hier schon mal eine offizielle Stellungsnahme der Tiroler Behörde gepostet, da stand das mit dem "N" und den +21dB drin. Weiss aber nicht mehr wo und hab jetzt auch keine Lust zum Suchen...
    Viele Grüße
    Rainer

  5. #25

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    AW: Falscher Fahrzeugschein ausgestellt?

    offizielle Stellungsnahme der Tiroler Behörde gepostet,
    Die war von mir. Und gleich drauf schrieb dann einer das bei den Schweizer da nix drin steht.

    Soweit mir bekannt wurde schon dagegen geklagt
    Manfred

  6. #26
    Avatar von hofmannra
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    AW: Falscher Fahrzeugschein ausgestellt?

    Die Schweizer hatten vor 1996 gar kein Standgeräusch eingetragen, sind deshalb auch nicht betroffen
    Viele Grüße
    Rainer

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