Hallo an die Reifenexperten!
Meine R100R (247E) aus 1994 braucht einen neuen Hinterradreifen.
Fahre seit jeher immer nur Metzeler, ob gut oder schlecht, soll hier
bitte nicht diskutiert werden. Wie beschrieben, ist der Lasertec
130/80-17TL 65H abgelutscht. Mir liegt eine "Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung gemäß §19 Abs. 3 StVO" für mein Krad
vor mit Datum vom 08.05.2006.(TÃœV Nord) - Hinten:130/80-17 65H Reifenpaarung nur Metzeler ME 330/550 oder gemaess anderer Reifenfreigaben-
Nun gibt es ja neue EU Vorschriften, die ich nicht in letzter Konsequenz verstehe.Darf ich nun weiterhin den 130er Reifen fahren, oder muß ich zum 140er Reifen wechseln, der im Brief erwähnt wird.140/80VB17
(ME55A)
Erbitte belastbare Antworten. Vielen Dank.
Gruß
Klaus