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06.09.2020, 19:06 #1
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Welcher Hinterradreifen ist erlaubt?
Hallo an die Reifenexperten!
Meine R100R (247E) aus 1994 braucht einen neuen Hinterradreifen.
Fahre seit jeher immer nur Metzeler, ob gut oder schlecht, soll hier
bitte nicht diskutiert werden. Wie beschrieben, ist der Lasertec
130/80-17TL 65H abgelutscht. Mir liegt eine "Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung gemäß §19 Abs. 3 StVO" für mein Krad
vor mit Datum vom 08.05.2006.(TÃœV Nord) - Hinten:130/80-17 65H Reifenpaarung nur Metzeler ME 330/550 oder gemaess anderer Reifenfreigaben-
Nun gibt es ja neue EU Vorschriften, die ich nicht in letzter Konsequenz verstehe.Darf ich nun weiterhin den 130er Reifen fahren, oder muß ich zum 140er Reifen wechseln, der im Brief erwähnt wird.140/80VB17
(ME55A)
Erbitte belastbare Antworten. Vielen Dank.
Gruß
Klaus
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06.09.2020, 19:25 #2
AW: Welcher Hinterradreifen ist erlaubt?
Gruß
Michael
Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.
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07.09.2020, 09:18 #3
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AW: Welcher Hinterradreifen ist erlaubt?
Moin Michael
vielen Dank für die promte Antwort!
Allerdings sollen diese Reifenfreigaben in Zukunft nicht mehr gueltig sein!?
Lese ein Schreiben des ADAC von 10/2019.
Zitat:
"In der oben genannten aktuellen Verkehrsblatt-Verlautbarung 15/2019 wird dargestellt, wie zukünftigvorzugehen ist, wenn von der Reifenspezifikation der ursprünglichen Typzulassung abgewichen wird. Auch in diesem Fall sollen die Unbedenklichkeitserklärungen der Reifenhersteller
ihre bisherige Bedeutung bzw. Wirksamkeit zumindest formal verlieren, allerdings mit Nachteilen für den Fahrzeughalter.
Wer Reifen auf seiner Maschine montieren lässt, die nicht den nominellen Vorgaben der Typzulassungdes Fahrzeugs entsprechen und die außerdem in der Praxis breiter oder schmaler ausfallen als die Normvorgaben der zugelassen Reifendimension, riskiert trotz vorliegender Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Reifenherstellers den Fortbestand der Betriebserlaubnis seiner Maschine."
Damit wären alle Reifenfreigaben hinfällig, obwohl sie in der DB stehen....
Das wird meines Erachtens hier im Forum zu wenig diskutiert.
Gruß
Klaus
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07.09.2020, 12:33 #4
AW: Welcher Hinterradreifen ist erlaubt?
Hi Klaus,
ja, da ist ˋ was dran. War vor zwei Wochen mit der 100RS beim TÜV, und der Prüfer hat sich verdächtig lange den Hinterreifen angesehen. Es ist ein Bridgestone, Größe ist mir gerade entfallen, jedenfalls kein 4.00 18.
Dann hat er gefühlt eine Stunde in den Computer geguckt und mir eine Freigabebescheininung ausgedruckt (die ich nicht hatte und die beiden vorherigen TÜV-Termine auch nie gebraucht hatte), die ich immer mitführen solle.
Beim nächsten TÜV in zwei Jahren würde das so nicht mehr gehen, und die Reifen müßten eingetragen werden.
Wie sagt man in Bayern: Schaun mer mal, dann seng mer scho.
Viele Grüße
FrankTechnische Videos der Uni Bayreuth: www.YouTube.com/@prof-rieg
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07.09.2020, 12:59 #5
AW: Welcher Hinterradreifen ist erlaubt?
Hallo Klaus,
schaust du hier für die komplette Diskussion und da für die R100R im Speziellen. Vielleicht findest du ein paar Hinweise, die du brauchen kannst. Irgendwo gab es noch den Tipp, einen Reifen mit Unbedenklichkeitsbescheinigung aufzuziehen (beispielsweise einen 130er von 2020) und diesen als Gesetzloser erst bei der nächsten HU eintragen zu lassen. Finde ich aber nicht mehr.
Gruß Bernhard
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09.09.2020, 09:01 #6
AW: Welcher Hinterradreifen ist erlaubt?
Hi
Ich denke da ist ein großer Unterschied:
Reifenfreigabe des Reifenherstellers gegenüber Reifenfreigabe des Fahrzeugherstellers.
Wenn BMW schreibt das ein bestimmter Reifen freigegeben ist, muss das reichen, sowohl dem TÜV als auch der Verkehrskontrolle.
Wobei ich nicht ausschliessen möchte das da nicht trotzdem die ein oder andere Diskussion dann aufkommt.
mfg GS_manBackup not found:
A>bort R>etry P>anic?
PS: Ich nehme mich selbst nicht ernst, Du bist selbst schuld, wenn Du es tust!
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09.09.2020, 17:32 #7
AW: Welcher Hinterradreifen ist erlaubt?
Beste Grüße
Hans
R 80 Bj. 04/86 mit Siebenrock-Power-Kit für heiße Tage
R 100 RT Classic BJ. 11/95 für Frühling und Herbst
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10.09.2020, 07:22 #8
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AW: Welcher Hinterradreifen ist erlaubt?
Moin moin,
das stimmt! Habe ich gestern am eigenen Leib spüren müssen. Auf meiner R80RT von ´87 habe ich vorne einen Conti Road Attack 2 in 100/90/18 seit über 4 Jahren montiert. Habe zusammen mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung von Conti nie Probleme deswegen bekommen und immer wurde die neue Plakette auf´s Nummernschild geklebt. Gestern habe ich bei der Dekra wegen des Reifens keine Plakette bekommen, mit dem Hinweis, ich müsste diesen beim TÜV eintragen lassen. Diese Gesetze und Vorgehensweise machen uns kaputt und sind leider mal wieder typisch deutsch
Gruß Uwe
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10.09.2020, 08:22 #9
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10.09.2020, 10:04 #10
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