Ergebnis 1 bis 10 von 10
  1. #1
    Avatar von ohrenkneifer
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    Reifen mit zu niedrigem Geschwindigkeitsindex

    Moin,

    bei den Autos ist es doch möglich, Winterreifen zu fahren, die einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex haben, als in den Papieren eingetragen.
    Es bedarf lediglich eines gut sichtbaren Aufklebers im Sichtfeld des Fahrers mit der nunmehr erlaubten Höchstgeschwindigkeit.

    Ist dieses Prozedere für Motorräder oder speziell für Gespanne auch zulässig?

    Gruß Werner
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  2. #2
    Avatar von MartinA-GS
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    AW: Reifen mit zu niedrigem Geschwindigkeitsindex

    Zitat Zitat von ohrenkneifer Beitrag anzeigen
    Moin,

    bei den Autos ist es doch möglich, Winterreifen zu fahren, die einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex haben, als in den Papieren eingetragen.
    Es bedarf lediglich eines gut sichtbaren Aufklebers im Sichtfeld des Fahrers mit der nunmehr erlaubten Höchstgeschwindigkeit.

    Ist dieses Prozedere für Motorräder oder speziell für Gespanne auch zulässig?

    Gruß Werner
    Hallo Werner,
    für Reifen ab Baujahr 2020 ist das nicht mehr zulässig. Ist der Reifen laut DOT Nummer älter und es steht "M&S" drauf darfst du in Deutschland einen Aufkleber mit der niedrigeren Höchstgeschwindigkeit im Sichtbereich des Fahrers anbringen und diesen legal bewegen. Also auch bei Motorrädern und Gespannen.
    LG MartinA - gs
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  3. #3
    Avatar von remsper
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    AW: Reifen mit zu niedrigem Geschwindigkeitsindex

    Was ich aus diesem Grund gemacht habe: bei meiner R80R waren noch die Solo V Reifen eingetragen, was ich mit beiwagen nie im Leben brauche (vom freien Fall mal abgesehen). Daher bin ich bei nächster Gelegenheit zum Prüfer meines Vertrauens und habe den Geschwindigkeitsindex ändern lassen - auf "P". Das erreiche ich mit den 50PS nämlich auch nicht
    Honda NX250/NX650 Dominator Forum http://forum.nx250.de/index.php

  4. #4
    Avatar von ohrenkneifer
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    AW: Reifen mit zu niedrigem Geschwindigkeitsindex

    Zitat Zitat von remsper Beitrag anzeigen
    ...bei meiner R80R waren noch die Solo V Reifen eingetragen, was ich mit beiwagen nie im Leben brauche (vom freien Fall mal abgesehen). Daher bin ich bei nächster Gelegenheit zum Prüfer meines Vertrauens und habe den Geschwindigkeitsindex ändern lassen - auf "P". Das erreiche ich mit den 50PS nämlich auch nicht
    Moin,

    das habe ich anfangs auch versucht, aber einem TÜV-Ingenieur mit Fakten zu kommen, ist kontraproduktiv.
    Erst wollte er einer Änderung nur zustimmen nach einer natürlich kostenpflichtig amtlich festgestellten Höchstgeschwindigkeit per Fahrversuch.
    Dann ließ er sich zumindest dazu bewegen, den Index auf "S" (180 km/h) zu senken, obwohl in der Zulassung eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 150 km/h steht.
    Mein dezenter Hinweis auf diesen Fakt und den daraus resultierenden Geschwindigkeitsindex "Q" (160 km/h wegen Sicherheitspolster) entgegnete er: "Ich kann es auch ganz sein lassen."

    Was für eine Ignoranz und Willkür.

    Gruß Werner
    Geändert von ohrenkneifer (10.09.2020 um 12:40 Uhr)
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  5. #5
    Avatar von gespanntreiber0
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    AW: Reifen mit zu niedrigem Geschwindigkeitsindex

    Hallo Werner,
    beim R80/100ST Gesann habe ich Q drin (150Km/h)
    bein R80/100GS Gespann habe ich P drin (145 Km/h)
    haben verschidene Prüfer eingetragen.

    Mal anderen Prüfer fragen.
    Grüße aus dem schönen Allgäu

    Martin

    Seit ich 18 bin, fahre ich kein Moped mehr.

    Tagesgericht: Kaltes Schaumsüppchen von Hopfen und Gerste (Vegan)

  6. #6
    Avatar von MartinA-GS
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    AW: Reifen mit zu niedrigem Geschwindigkeitsindex

    Zitat Zitat von gespanntreiber0 Beitrag anzeigen
    ........

    Mal anderen Prüfer fragen.
    Das würde ich auch mal versuchen,
    Bei meinem R100R Gespann ist auch "Q" auf meinen Wunsch eingetragen worden.
    Grüße Martin A-GS
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  7. #7
    Admin Avatar von MM
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    AW: Reifen mit zu niedrigem Geschwindigkeitsindex

    Bei einer eingetragenen Höchstgeschwindigkeit von 150 km/h wäre das theoretisch P. Wegen möglicher höherer Geschwindigkeiten in der Realität (starker Rückenwind oder Bergabfahrt) ist es gängige Praxis, sicherheitshalber zwei Stufen höher (R) vorzugeben.
    Dass ein Gespann eine geringere Maximalgeschwindigkeit erreicht als die gleiche Solomaschine, weiß jeder Prüfer; aber ohne jeglichen Nachweis darf er die Höchtgeschwindigkeit nicht nach Belieben ändern.
    "Ignoranz und Willkür" ist das also nicht, sondern Übervorsicht. Wenn dir R in der Praxis was hilft, kannst du mit meiner oben genannten Argumentation beim Prüfstellenleiter vorstellig werden.
    Gruß
    Michael




    Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

  8. #8
    Avatar von ohrenkneifer
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    AW: Reifen mit zu niedrigem Geschwindigkeitsindex

    Zitat Zitat von MM Beitrag anzeigen
    "Ignoranz und Willkür" ist das also nicht, sondern Übervorsicht.
    Moin,

    mich ärgert halt, daß tatsächlich im Bekanntenkreis eine R100GS als Gespann läuft, die eine adäquate Reifeneintragung besitzt.
    Aber mit Briefkopien darf man ja heute keinem "sachverständigem Ingenieur" mehr kommen, die werden einfach ohne plausible Begründung abgelehnt.
    Das interpretiere ich halt so, daß die dem Sachverstand ihrer eigenen Leute grundsätzlich misstrauen und uns natürlich zusätzlich Geld abschneiden wollen.

    Gruß Werner
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  9. #9

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    AW: Reifen mit zu niedrigem Geschwindigkeitsindex

    Hallo Leute,

    ich verstehe das Problem nicht. Ein Fahrzeug das nach EG-Typgen. zugelassen ist muß einen Geschwindigkeitsindex haben der der bbH im Fahrzeugschein entspricht (Feld T). Hat das Fahrzeuge eine Einzel BE oder BE nach StVZO dann braucht es einen Sicherheitszuschlag (ca.6,5 kmh).
    Der Lastindex muß zu den Achslasten passen.
    Der Geschwindigkeitsindex und Lastindex im Feld 15 wird scheinbar von den Reifen übernommen die bei der Homologation aufgezogen waren.
    Fertig, sonst nichts.

    Zur Reifenbindung sag ich jetzt nichts.

    Gruß
    Christian

  10. #10

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    AW: Reifen mit zu niedrigem Geschwindigkeitsindex

    Als ich mein großes Gespann eingedeutscht habe, hat mir der Prüfer geglaubt. Ich hab die Höchstgeschwindigkeit mit dem Navi kontrolliert. In beide Richtungen der Autobahn. Von wg. Gegenwind, Steigung oder so. . .


    Stephan
    Immer unterwegs, aber nie am Ziel. . .

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