Suche Geräuschgutachten SGS 2 mit 1043 bzw. 1070ccm

Dürres

Aktiv
Seit
01. Sep. 2013
Beiträge
227
Ort
Schduargerder Eck
Hallo Forumskollegen,

ich steh gerade vor der Abnahme meines HPN-Umbaus.
Bis auf die Auspuffanlage ging alles glatt durch. Mein Prüfer möchte ein Geräuschgutachten zur Leistungssteigerung durch 1043ccm bzw. 1070ccm in Verbindung mit der Siebenrock SGS2, respektive SR Racing Anlage.

Das normale Gutachten von SR Racing reicht ihm leider nicht.

Kann mir hier jemand behilflich sein.

Ich hab ja mit allem möglichen an Problemen gerechnet. Damit aber nicht, da ja doch sehr viele mit der Auspuffanlage iVm leistungsgesteigerten Motoren unterwegs sind.

Bin für jede Hilf dankbar!
Grüße Benni
 
Tach Benni,

da wirst Du keinen finden, der ein Gutachten vorweisen kann, dass DIR nützt.
Die Kisten sind alle so unterschiedlich, daß die Ergebnisse abweichen.

Um eine Messung Deiner Maschine bei dem aaS kommst Du m.E. nicht herum.
Bei mir hat die §21 inkl. Lärmmessung knapp 300,- gekostet.
 
Hallo Benni,

da wird nix anderes bei raus kommen außer Messen und Messen.

Die ABE der Anlage gilt halt nur für ein Serien-Motorrad, da hilft auch kein fremdes Gutachten.

Sei froh wenn er nicht auch noch nach einer Leistungsmessung fragt.

Habe mir gerade mal eine Predigt anhören müssen.

Laut meinem aktuellen lieblings Prüfer darf man z.B. nur ein Bauteil mit einer ABE an seinem Fahrzeug haben.

Denn die ABE bezieht sich ja immer auf ein ansonsten serienmäßiges Motorrad.

Wenn jetzt schon ein Wilbers Federbein mit ABE dran ist, geht keine Austauschbremsleitung mehr....weil durch das Federbein ist das Krad ja schon nicht mehr Serie.

Das wird zwar selten so genau genommen, könnte aber.

Also mit einem Packen ABE´s könnte das bei einer Kontrolle schwer werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo ihr beiden,

doch, mein Prüfer ist so kulant. Er meinte, dass ihm ein fremdes Gutachten reichen würde.
Hat einer von euch beiden ein Gutachten, dass er mir zur Verfügung stellen könnte? Werde es nicht verbreite, veröffentlichen oder sonst ein Schindluder treiben.

Grüße Benni
 
Hallo ihr beiden,doch, mein Prüfer ist so kulant. Er meinte, dass ihm ein fremdes Gutachten reichen würde.
Hat einer von euch beiden ein Gutachten, dass er mir zur Verfügung stellen könnte? Werde es nicht verbreite, veröffentlichen oder sonst ein Schindluder treiben.

DER ist ja lustig. TÜV-Süd ?
Meine 21er Abnahme des TÜV-Rheinland weist 1109 ccm aus. Einspritzung. EZ 1979. P2: 72 (!)
U1: 94 - U2: 3750 - U3: 86
"Schalldämpferanlage SR-Racing, Gen.Nr.E4-2173"

Frag ihn ob das für DEINE Karre relevant ist (EZ79 ?). Wenn ja ping mich an, dann reden wir weiter.
 
Hallo zusammen

Meine SGS 2 wurde direkt von Siebenrock an meine GS mit 1070 ccm montiert.
Auf meine Frage nach ABE antwortete der Chef: da ist die e Nummer drauf. Die gilt für 1070 und für orginal

Hatte noch nie ein Problem beim TÜV.
Erst vor 2 Wochen wollte die Frau Prüferin nur die Nummer sehen.

Gruß Jochen
 
Zuletzt bearbeitet:
Stephan, ich meld mich bei dir!

Jochen, das hört sich interessant an. Ich hab nur eine ABE vorliegen, die die G/S bzw. GS und R mit Originalmotorisierung umfasst. Hast du einen anderen Schrieb, in dem die 1070ccm festgehalten sind? Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass alle mit einem BBK und SGS2 eine Fahrgeräuschsmessung vorweisen mussten. Das ist ja doch ein aufwendiges und kostspieliges Unterfangen.

Grüße Benni
 
Hallo Benni,

da wird nix anderes bei raus kommen außer Messen und Messen.

Die ABE der Anlage gilt halt nur für ein Serien-Motorrad, da hilft auch kein fremdes Gutachten.

Sei froh wenn er nicht auch noch nach einer Leistungsmessung fragt.

Habe mir gerade mal eine Predigt anhören müssen.

Laut meinem aktuellen lieblings Prüfer darf man z.B. nur ein Bauteil mit einer ABE an seinem Fahrzeug haben.

Denn die ABE bezieht sich ja immer auf ein ansonsten serienmäßiges Motorrad.

Wenn jetzt schon ein Wilbers Federbein mit ABE dran ist, geht keine Austauschbremsleitung mehr....weil durch das Federbein ist das Krad ja schon nicht mehr Serie.

Das wird zwar selten so genau genommen, könnte aber.

Also mit einem Packen ABE´s könnte das bei einer Kontrolle schwer werden.

ich sag´s ja immer; willkommen in der Bananen Republik Deutschland:D

Grüße Guido
 
Stephan, ich meld mich bei dir!

Jochen, das hört sich interessant an. Ich hab nur eine ABE vorliegen, die die G/S bzw. GS und R mit Originalmotorisierung umfasst. Hast du einen anderen Schrieb, in dem die 1070ccm festgehalten sind? Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass alle mit einem BBK und SGS2 eine Fahrgeräuschsmessung vorweisen mussten. Das ist ja doch ein aufwendiges und kostspieliges Unterfangen.

Grüße Benni


und zum Thema; Benni wenn du eine Fahrgeräuschsmessung brauchst, dann melde dich beim TÜV Calw an, die machen das ohne großen Firlefanz.

Grüße Guido
 
Hallo Benni

Leider hab ich nur die Aussage von Hrn. Siebenrock.
Allerdings hat bei mir jedem Tüvler die e Nummer gereicht.
Sorry + Gruß Jochen

Jochen, das hört sich interessant an. Ich hab nur eine ABE vorliegen, die die G/S bzw. GS und R mit Originalmotorisierung umfasst. Hast du einen anderen Schrieb, in dem die 1070ccm festgehalten sind? Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass alle mit einem BBK und SGS2 eine Fahrgeräuschsmessung vorweisen mussten. Das ist ja doch ein aufwendiges und kostspieliges Unterfangen.

Grüße Benni
 
Zuletzt bearbeitet:
Sodele, hab mitm meinem Prüfer Rücksprache gehalten. 86dB sind leider 2dB zu viel. Das Gutachten sollte max. 84dB ausweisen.
Beim TüV in Calw hab ich auch angerufen. Die machen keine Fahrgeräuschmessungen mehr.

Ich bin also wieder soweit wie gestern.

Vielleicht findet sich ja doch noch ein passendes Gutachten.
Zeige mich auch erkenntlich!

Grüße Benni
 
Vielleicht findet sich ja doch noch ein passendes Gutachten.
Zeige mich auch erkenntlich!

Salü,

Man könnte jetzt hoffen, das hier niemand vom Verein mitliest... (und gleichzeitig wissen wir es besser)

Bei meiner ersten angespitzten Kiste hab ich mir (vor dreissig Jahren) auch zwei Tage frei genommen, und das ganze beim TÜV in München, Ridlerstraße durchgezogen. Es war teuer, aber realistisch. Jeder provinz - TÜVi, der den Stempel auf der Rückseite dieses Briefes gesehen hat, hat quasi vergessen weiterzuatmen, ich hatte mit diesem Moped seitdem nie Geschiss oder Diskussionen.

Sei ein Mann, such dir einen aaS, leg die bunten Zettel auf den Tisch (auch wenn das deiner schwäbischen Seele widerstrebt) und lass dir das ganze vernünftig abnehmen.

Kopfschüttelnd

Ernie
 
Hallo Benni,

als ich damals auf BBK und SGS umgerüstet habe habe ich auch eine Stand- und Fahrgeräuschmessung durchführen müssen. Ich schicke dir mal eine PN mit der Info, vielleicht kannst Du ja was damit anfangen.

Gruß

Thomas
 
Hallo Benni,

da wird nix anderes bei raus kommen außer Messen und Messen.

Die ABE der Anlage gilt halt nur für ein Serien-Motorrad, da hilft auch kein fremdes Gutachten.

Sei froh wenn er nicht auch noch nach einer Leistungsmessung fragt.

Habe mir gerade mal eine Predigt anhören müssen.

Laut meinem aktuellen lieblings Prüfer darf man z.B. nur ein Bauteil mit einer ABE an seinem Fahrzeug haben.

Denn die ABE bezieht sich ja immer auf ein ansonsten serienmäßiges Motorrad.

Wenn jetzt schon ein Wilbers Federbein mit ABE dran ist, geht keine Austauschbremsleitung mehr....weil durch das Federbein ist das Krad ja schon nicht mehr Serie.

Das wird zwar selten so genau genommen, könnte aber.

Also mit einem Packen ABE´s könnte das bei einer Kontrolle schwer werden.



Ja...so schrecklich sich das liest, so formell richtig ist es leider, wenn in der ABE die Serienmäßigkeit der Maschine als Grundlage genannt wird.
Anders wäre es z.B. wenn für Bremsleitungen nur die Serienmäßigkeit der Bremsanlage genannt würde...was natürlich im Prinzip gemeint wurde, aber dann eben nicht so geschrieben.

Es ist schon ein Graus, was man sogar in Teilegutachten und ABE's für Fehler finden kann. Wer Lust hat, kann sich ja mal das SR Teilegutachten für den Replacement Kit in neuer Ausgabe anschauen. Da bitte die Fahrgeräuschdaten. Meineem aaS ist da sofort was aufgefallen, das er mit Kopfschüteln quittiert hat.

Um mir solche Diskussionen zu ersparen lasse ich alles eintragen, auch wenn es das Teil eine ABE hat. Bisher haben die Sachverständigen das anstandslos akzeptiert und im Zweifel eben die Aussagen im Gutachten zur ABE entsprechend beurteilt.

Viel Erfolg bei der Eintragung
Volker
 
Um mir solche Diskussionen zu ersparen lasse ich alles eintragen, auch wenn es das Teil eine ABE hat. Bisher haben die Sachverständigen das anstandslos akzeptiert und im Zweifel eben die Aussagen im Gutachten zur ABE entsprechend beurteilt.

Viel Erfolg bei der Eintragung
Volker
Habe an der 12er den anderen Auspuff eintragen lassen -TEURO 73,90.
Wollte auch noch Windschild, Lenkererhöhung und tiefe Beifahrerrasten eintragen lassen (alle mit ABE).
Wollte es dann nicht mehr, da ich jede Eintragung extra bezahlen sollte. Früher wurde das zusammen als umfangreich abkassiert.
 
Hallo Benni,

Ich habe BBK mit SGS2 auf unseren beiden 91er GS eingetragen. Ich kann dir ne Kopie vom Gutachten und eine Kopie des Scheins zur Verfügung stellen. Das würde damals in Esslingen gemacht also bei dir ums Eck. Frag doch Mal deinen Prüfer ob ihm das für eine Eintragung reicht.

Micha
 
Hallo Benni,


bei dem BBK-Gutachten für die GS, das 7Stein zur Verfügung stellt, ist die SGS-Anlage montiert. Damit habe ich mein BBK ebenfalls mit der SGS-Anlage eingetragen gebracht.


Grüße

Martin
 
Hi Martin,

das Gutachten zum BBK, das der Siebenrock auf der Homepage hat, hab ich mir schon angeschaut. Das steht nix von der SGS 2 drin. Hast du ein andres Gutachten?

Grüße Benni
 
@ Peter,

warum sollten heutzutage keine Kopien mehr akzeptiert werden. Jedes Gutachten hat eine Nummer und diese ist in der TÜV Datenbank hinterlegt.
Der Prüfer hat jederzeit Zugriff darauf...die Gutachtennr.steht auch bei mir im Schein, damit die Rennleitung da ggfs da reinschauen kann.


Micha
 
Moin
Ich habe die Erfahrung gemacht das Kopien von fahrzeugscheinen oder Briefen mit eintragungen nicht akzeptiert werden.Im Rheinland war es nicht möglich.Ich wünsche viel Erfolg

gruss Peter
 
Hallo Benni,

da wird nix anderes bei raus kommen außer Messen und Messen.

Die ABE der Anlage gilt halt nur für ein Serien-Motorrad, da hilft auch kein fremdes Gutachten.

Sei froh wenn er nicht auch noch nach einer Leistungsmessung fragt.

Habe mir gerade mal eine Predigt anhören müssen.

Laut meinem aktuellen lieblings Prüfer darf man z.B. nur ein Bauteil mit einer ABE an seinem Fahrzeug haben.

Denn die ABE bezieht sich ja immer auf ein ansonsten serienmäßiges Motorrad.

Wenn jetzt schon ein Wilbers Federbein mit ABE dran ist, geht keine Austauschbremsleitung mehr....weil durch das Federbein ist das Krad ja schon nicht mehr Serie.

Das wird zwar selten so genau genommen, könnte aber.

Also mit einem Packen ABE´s könnte das bei einer Kontrolle schwer werden.


....... also Pommes entweder rot oder weiß.....

IMG-20201014-WA0001-1.jpg
 
......

Laut meinem aktuellen lieblings Prüfer darf man z.B. nur ein Bauteil mit einer ABE an seinem Fahrzeug haben.

Denn die ABE bezieht sich ja immer auf ein ansonsten serienmäßiges Motorrad.

Wenn jetzt schon ein Wilbers Federbein mit ABE dran ist, geht keine Austauschbremsleitung mehr....weil durch das Federbein ist das Krad ja schon nicht mehr Serie.

Das wird zwar selten so genau genommen, könnte aber.

Also mit einem Packen ABE´s könnte das bei einer Kontrolle schwer werden.

Ich gebe dir grundsätzlich recht. Habe deswegen Federbein, HE Bremse , Bremsleitung, Lenker etc. Eintragen lassen.

Nur fürs Y- Rohr nutze ich die ABE, da Motor und ESD Serie sind. Ich möchte ggs. auch mal wieder mit Sammler fahren.
 
Ich mußte bei meinem ansonsten sehr kulanten AAS eine Leistungsmessung und eine Fahrgeräuschmessung abliefern. BBK, Dell´Ortos, Y-Rohr und Gletter-Topf mit TÜV-Gutachten.
 
Zurück
Oben Unten