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Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Avatar von meister pumpe
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    Freigabe K28 Heidenau

    moin

    im Kfz Schein meines R75/6 Gespann steht unter Reifen

    400S18 und natürlich
    Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten


    möchte gern den Heidenau K28 4.00-18TT 70P aufziehen

    woher weiß ich welche Reifen gemäß Betriebserlaubnis zugelassen sind
    oder muss ich den Reifen eintragen lassen ?

  2. #2
    Häretiker Avatar von Zimmi
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    AW: Freigabe K28 Heidenau

    Servus,

    vom Lastindex und der Größe her würde ich jetzt nicht erkennen, dass der in irgendeiner Form in Frage zu stellen wäre...

    Grysze, Michael

    P.S.: Ich finde den K28 gut...

  3. #3

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    AW: Freigabe K28 Heidenau

    Selbst wenn irgendwas dazu in der Betriebserlaubnis stehen würde (kann ein hilfsbereiter TÜV das nicht mal nachgucken?). Den Reifen gab es doch damals nicht. Der kann also nicht drinstehen. Würde ich denken. . .


    Stephan
    Immer unterwegs, aber nie am Ziel. . .

  4. #4

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    AW: Freigabe K28 Heidenau

    Zitat Zitat von der niederrheiner Beitrag anzeigen
    Selbst wenn irgendwas dazu in der Betriebserlaubnis stehen würde (kann ein hilfsbereiter TÜV das nicht mal nachgucken?). Den Reifen gab es doch damals nicht. Der kann also nicht drinstehen. Würde ich denken. . .


    Stephan
    besagte aktuelle(?) Listen(n) gibt es schon, z.B. hier:

    https://www.bmw-motorrad.de/de/servi...e-options.html

    Auf 'R-Modelle' klicken.

    Im pdf, fast ganz unten, gibt es ein Kapitel 'R models, 2V'

    Ob's noch andere Listen gibt, weiß ich nicht.

    Gruß

    Walter

  5. #5

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    AW: Freigabe K28 Heidenau

    Die Liste fängt mit den 1250er an und hört aber schon '83 auf. . .


    Stephan
    Immer unterwegs, aber nie am Ziel. . .

  6. #6

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    AW: Freigabe K28 Heidenau

    Zitat Zitat von RachtzigR Beitrag anzeigen
    besagte aktuelle(?) Listen(n) gibt es schon, z.B. hier:

    https://www.bmw-motorrad.de/de/servi...e-options.html
    Die Datei ist vom 21.06.2019, ist fehlerhaft und wird für die 2V wohl auch nicht mehr gepflegt. Ganz am Schluß steht die R100RT mit Modellcode 0446 (= Modell 81) und Vorderreifen 90/90-18 drin, das Format hatte aber erst die Monolever-RT ab 1987 mit Modellcode 0459. Da ist der Umbaukatalog aktueller.

  7. #7

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    AW: Freigabe K28 Heidenau

    in der Realität sehe ich dieses Thema auch ziemlich entspannt, da es bei mir noch nie Proleme bzg. '... Fabrikatsbindung ...' gab.
    Korrekterweise sollte aber (meiner Meinung nach) BMW, die ja Verursacher dieser Eintragung ist, eine einigermaßen aktuelle Liste bereitstellen. Vielleicht gibt's ja auch irgendwo in den Tiefen der BMW Datenbanken ein Dokument, das sich zu diesem Thema äußert.

    Gruß

    Walter

  8. #8

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    AW: Freigabe K28 Heidenau

    Zitat Zitat von meister pumpe Beitrag anzeigen
    moin

    im Kfz Schein meines R75/6 Gespann steht unter Reifen

    400S18 und natürlich
    Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten


    möchte gern den Heidenau K28 4.00-18TT 70P aufziehen

    woher weiß ich welche Reifen gemäß Betriebserlaubnis zugelassen sind
    oder muss ich den Reifen eintragen lassen ?
    Moin,

    die Betriebserlaubnis für den Fahrzeughalter ist die ZulBesch Teil I, wenn da keine Fabrikatsbindung drin steht, mußt ich mich an keine halten. Die BE, auf die sich der Spruch bezieht, liegt beim KBA in Flensburg und ist für den Fahrzeughalter nicht verfügbar, ich halte mich also an das, was ich von Amts wegen als Fahrzeugpapiere habe.

    Das Problem ist in diesem Fall eher, daß in deiner ZB I der Geschwindigkeitsindes "S" (= 180 kmh) steht, dein Wunschreifen aber "P" (= 150 km/h) hat, deswegen müßtest du beim aaS vorstellig werden und mit dem ausdiskutieren, ob er den Geschwindigkeitsindex in der ZB I ändert, weil dein Gespann gar nicht so schnell ist.

  9. #9

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    AW: Freigabe K28 Heidenau

    Zitat Zitat von hansen_reloaded Beitrag anzeigen
    ...die Betriebserlaubnis für den Fahrzeughalter ist die ZulBesch Teil I, wenn da keine Fabrikatsbindung drin steht, mußt ich mich an keine halten. Die BE, auf die sich der Spruch bezieht, liegt beim KBA in Flensburg und ist für den Fahrzeughalter nicht verfügbar, ich halte mich also an das, was ich von Amts wegen als Fahrzeugpapiere habe. ....

    genau so.

    Die Frage ist vielmehr, warum der bekloppte Spruch überhaupt in den Papieren steht. Im Original Fahrzeugbrief wird der nicht drin gestanden haben. Auch wenn er faktisch wirkungslos ist, kann man wohl verlangen, dass eine Behörde keine derartige Verunsicherung stiftet nur weil sie aus Bequemlichkeit in alle "neuen" Papieren den gleiche Mist reinschreibt.
    _______________________
    Grüße, Frank

    R80GS, 3/88

  10. #10
    Avatar von Fritzel
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    AW: Freigabe K28 Heidenau

    Wie siehts denn mit dem Geschwindigkeitsindex aus? "S" ist nicht "P"

    Wie hoch ist die eingetragene Höchstgeschwindigkeit?

    Wenn es mit P passt, würde ich mir keine Sorgen machen.

    Gruß

    Friedel
    Oben klar und unten dicht, mehr braucht Mann im Alter nicht

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