Seite 1 von 3 123 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 23
  1. #1
    Avatar von meister pumpe
    Registriert seit
    11.10.2010
    Ort
    Hünfelden bei Limburg
    Beiträge
    3.140

    Freigabe K28 Heidenau

    moin

    im Kfz Schein meines R75/6 Gespann steht unter Reifen

    400S18 und natürlich
    Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten


    möchte gern den Heidenau K28 4.00-18TT 70P aufziehen

    woher weiß ich welche Reifen gemäß Betriebserlaubnis zugelassen sind
    oder muss ich den Reifen eintragen lassen ?

  2. #2
    Häretiker Avatar von Zimmi
    Registriert seit
    25.06.2012
    Ort
    Oooschdalb
    Beiträge
    3.176

    AW: Freigabe K28 Heidenau

    Servus,

    vom Lastindex und der Größe her würde ich jetzt nicht erkennen, dass der in irgendeiner Form in Frage zu stellen wäre...

    Grysze, Michael

    P.S.: Ich finde den K28 gut...

  3. #3

    Registriert seit
    18.08.2010
    Beiträge
    7.685

    AW: Freigabe K28 Heidenau

    Selbst wenn irgendwas dazu in der Betriebserlaubnis stehen würde (kann ein hilfsbereiter TÜV das nicht mal nachgucken?). Den Reifen gab es doch damals nicht. Der kann also nicht drinstehen. Würde ich denken. . .


    Stephan
    Immer unterwegs, aber nie am Ziel. . .

  4. #4

    Registriert seit
    24.01.2017
    Ort
    Mönkeberg
    Beiträge
    1.748

    AW: Freigabe K28 Heidenau

    Zitat Zitat von meister pumpe Beitrag anzeigen
    moin

    im Kfz Schein meines R75/6 Gespann steht unter Reifen

    400S18 und natürlich
    Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten


    möchte gern den Heidenau K28 4.00-18TT 70P aufziehen

    woher weiß ich welche Reifen gemäß Betriebserlaubnis zugelassen sind
    oder muss ich den Reifen eintragen lassen ?
    Moin,

    die Betriebserlaubnis für den Fahrzeughalter ist die ZulBesch Teil I, wenn da keine Fabrikatsbindung drin steht, mußt ich mich an keine halten. Die BE, auf die sich der Spruch bezieht, liegt beim KBA in Flensburg und ist für den Fahrzeughalter nicht verfügbar, ich halte mich also an das, was ich von Amts wegen als Fahrzeugpapiere habe.

    Das Problem ist in diesem Fall eher, daß in deiner ZB I der Geschwindigkeitsindes "S" (= 180 kmh) steht, dein Wunschreifen aber "P" (= 150 km/h) hat, deswegen müßtest du beim aaS vorstellig werden und mit dem ausdiskutieren, ob er den Geschwindigkeitsindex in der ZB I ändert, weil dein Gespann gar nicht so schnell ist.

  5. #5

    Registriert seit
    30.12.2014
    Beiträge
    5.998

    AW: Freigabe K28 Heidenau

    Zitat Zitat von hansen_reloaded Beitrag anzeigen
    ...die Betriebserlaubnis für den Fahrzeughalter ist die ZulBesch Teil I, wenn da keine Fabrikatsbindung drin steht, mußt ich mich an keine halten. Die BE, auf die sich der Spruch bezieht, liegt beim KBA in Flensburg und ist für den Fahrzeughalter nicht verfügbar, ich halte mich also an das, was ich von Amts wegen als Fahrzeugpapiere habe. ....

    genau so.

    Die Frage ist vielmehr, warum der bekloppte Spruch überhaupt in den Papieren steht. Im Original Fahrzeugbrief wird der nicht drin gestanden haben. Auch wenn er faktisch wirkungslos ist, kann man wohl verlangen, dass eine Behörde keine derartige Verunsicherung stiftet nur weil sie aus Bequemlichkeit in alle "neuen" Papieren den gleiche Mist reinschreibt.
    _______________________
    Grüße, Frank

    R80GS, 3/88

  6. #6
    Avatar von Fritzel
    Registriert seit
    03.01.2010
    Ort
    Flensburg
    Beiträge
    1.000

    AW: Freigabe K28 Heidenau

    Wie siehts denn mit dem Geschwindigkeitsindex aus? "S" ist nicht "P"

    Wie hoch ist die eingetragene Höchstgeschwindigkeit?

    Wenn es mit P passt, würde ich mir keine Sorgen machen.

    Gruß

    Friedel
    Oben klar und unten dicht, mehr braucht Mann im Alter nicht

  7. #7
    Avatar von caddytischer
    Registriert seit
    05.11.2019
    Ort
    Kirchwerder, Fünfhausen, Vier und Marschlande, Hamburg
    Beiträge
    930

    AW: Freigabe K28 Heidenau

    Moin,
    in der Datenbank habe ich folgendes gefunden:
    Für alle BMW-2V-Boxer bis einschließlich Modelljahr 1990 gibt es keine Reifenfabrikatsbindung! Bei diesen dürfen alle Reifen montiert werden, die der Spezifikation in den Feldern 15.1 und 15.2 entsprechen oder besser sind.
    caddytischer, Claus
    caddytischer, Claus

    BMW R50, mit R80 Gleitlagermotor, ganze 50 PS, /5 Gabel


  8. #8
    Admin Avatar von dl6dx
    Registriert seit
    19.04.2009
    Ort
    Telgte
    Beiträge
    4.755

    AW: Freigabe K28 Heidenau

    Zitat Zitat von caddytischer Beitrag anzeigen
    Für alle BMW-2V-Boxer bis einschließlich Modelljahr 1990 gibt es keine Reifenfabrikatsbindung!
    Das ist natürlich richtig, gilt aber erst mal nur für die Solo-Maschinen im Originalzustand, bei denen die BE auf Basis der ABE erteilt wurde.

    Zitat Zitat von meister pumpe Beitrag anzeigen
    R75/6 Gespann
    Da ich vermute, dass sein Gespann per Einzelabnahme eine BE erhalten hat, hängt es davon ab, was der aaS in seinem Abnahmegutachten geschrieben hat. Hat er keine Reifenfabrikatsbindung verlangt, passt alles, was die angegebenen Dimensionen, Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindizes aufweist. Hat er bestimmte Reifenmodelle vorgegeben, dann gilt erst mal das und muss ggf. über ein neues Gutachten angepasst werden.
    Viele Grüße

    Stefan

    Die blaue Q:
    R75/6 (1976) mit
    Doppelscheibenbremse
    und S-Cockpit
    Streckensperrungen betreffen uns alle!
    Hilf mit und werde BVDM-Mitglied!

  9. #9
    Avatar von meister pumpe
    Registriert seit
    11.10.2010
    Ort
    Hünfelden bei Limburg
    Beiträge
    3.140

    AW: Freigabe K28 Heidenau

    Zitat Zitat von dl6dx Beitrag anzeigen
    Das ist natürlich richtig, gilt aber erst mal nur für die Solo-Maschinen im Originalzustand, bei denen die BE auf Basis der ABE erteilt wurde.



    Da ich vermute, dass sein Gespann per Einzelabnahme eine BE erhalten hat, hängt es davon ab, was der aaS in seinem Abnahmegutachten geschrieben hat. Hat er keine Reifenfabrikatsbindung verlangt, passt alles, was die angegebenen Dimensionen, Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindizes aufweist. Hat er bestimmte Reifenmodelle vorgegeben, dann gilt erst mal das und muss ggf. über ein neues Gutachten angepasst werden.


    per Einzelabnahme ? Ne , ist einfach eingetragen mit Roadrunner Hilfsrahmen und Velorex Boot . Wahlweise Solobetrieb ,
    Höchsgeschwindigkeit mit Boot 130 km/h

    Ich mach Ihn drauf . Kann mir nicht vorstellen , dass bei dieser komplexen Thematik bei einer Kontrolle noch jemand Bescheid weiß . Zumal der Reifen ja die richtioge Größe hat und so aussieht als gehöre er auch ans Gespann .

  10. #10

    Registriert seit
    18.08.2010
    Beiträge
    7.685

    AW: Freigabe K28 Heidenau



    Würde ich auch so machen. . .


    Stephan
    Immer unterwegs, aber nie am Ziel. . .

Seite 1 von 3 123 LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
OK, verstanden

Diese Website verwendet Cookies. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden. Falls Sie nicht einverstanden sind, können Sie die Browsereinstellungen ändern oder diese Seite verlassen. Weitere Information hier