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  1. #11

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    AW: Freigabe K28 Heidenau

    Zitat Zitat von der niederrheiner Beitrag anzeigen
    Selbst wenn irgendwas dazu in der Betriebserlaubnis stehen würde (kann ein hilfsbereiter TÜV das nicht mal nachgucken?). Den Reifen gab es doch damals nicht. Der kann also nicht drinstehen. Würde ich denken. . .


    Stephan
    besagte aktuelle(?) Listen(n) gibt es schon, z.B. hier:

    https://www.bmw-motorrad.de/de/servi...e-options.html

    Auf 'R-Modelle' klicken.

    Im pdf, fast ganz unten, gibt es ein Kapitel 'R models, 2V'

    Ob's noch andere Listen gibt, weiß ich nicht.

    Gruß

    Walter

  2. #12

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    AW: Freigabe K28 Heidenau

    Die Liste fängt mit den 1250er an und hört aber schon '83 auf. . .


    Stephan
    Immer unterwegs, aber nie am Ziel. . .

  3. #13

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    AW: Freigabe K28 Heidenau

    Zitat Zitat von RachtzigR Beitrag anzeigen
    besagte aktuelle(?) Listen(n) gibt es schon, z.B. hier:

    https://www.bmw-motorrad.de/de/servi...e-options.html
    Die Datei ist vom 21.06.2019, ist fehlerhaft und wird für die 2V wohl auch nicht mehr gepflegt. Ganz am Schluß steht die R100RT mit Modellcode 0446 (= Modell 81) und Vorderreifen 90/90-18 drin, das Format hatte aber erst die Monolever-RT ab 1987 mit Modellcode 0459. Da ist der Umbaukatalog aktueller.

  4. #14

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    AW: Freigabe K28 Heidenau

    in der Realität sehe ich dieses Thema auch ziemlich entspannt, da es bei mir noch nie Proleme bzg. '... Fabrikatsbindung ...' gab.
    Korrekterweise sollte aber (meiner Meinung nach) BMW, die ja Verursacher dieser Eintragung ist, eine einigermaßen aktuelle Liste bereitstellen. Vielleicht gibt's ja auch irgendwo in den Tiefen der BMW Datenbanken ein Dokument, das sich zu diesem Thema äußert.

    Gruß

    Walter

  5. #15
    Avatar von caddytischer
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    AW: Freigabe K28 Heidenau

    Moin,

    im Kfz Schein meines R75/6 Gespann steht unter Reifen:

    400S18 und natürlich
    Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten


    Für alle BMW-2V-Boxer bis einschließlich Modelljahr 1990 gibt es keine Reifenfabrikatsbindung! Bei diesen dürfen alle Reifen montiert werden, die der Spezifikation in den Feldern 15.1 und 15.2 entsprechen oder besser sind.

    der Hinweis von Stefan ist richtig, das Blaue gilt für Solomaschinen, das Grüne hat ein aaS bei der Abnahme des Gespannes eingetragen. Der sollte also Wissen was er damit gemeint hat.

    Das Blaue kann eine Argumentationshilfe bei dem aaS sein, damit die (indirekte) Reifenfabrikatsbindung rausgenommen wird.

    Bein meiner Abnahme (R50, 800er Motor) ist keine Fabrikatsbindung eingetragen, nur die montierte Reifengröße UND die alten Eintragungen in Bezug Reifengröße sind geblieben.
    caddytischer, Claus
    caddytischer, Claus

    BMW R50, mit R80 Gleitlagermotor, ganze 50 PS, /5 Gabel


  6. #16
    Avatar von hofmannra
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    AW: Freigabe K28 Heidenau

    Ich denke, dass weder BMW noch der aaS für diesen „Reifenbindung gemäß...“ verantwortlich sind. Vielmehr dürfte das die Zulassungsstelle von sich aus reingeschrieben haben. Das haben die lange Zeit bei der Umstellung auf die neuen Papiere nämlich immer automatisch mit eingefügt
    Viele Grüße
    Rainer

  7. #17

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    AW: Freigabe K28 Heidenau

    Zitat Zitat von caddytischer Beitrag anzeigen
    Für alle BMW-2V-Boxer bis einschließlich Modelljahr 1990 gibt es keine Reifenfabrikatsbindung!
    ich hab eine R45, EZ 10.08.1982 und eine R80GS, EZ 07.10.1988, beide mit ... Reifenfabrikatsbindung ... in der Zulassungsbescheinigung Teil 1

    Gruß

    Walter

  8. #18

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    AW: Freigabe K28 Heidenau

    Moin,

    bei meiner im Spätherbst 2014 erworbenen 88er R 65 Mono stand auch in der Zulassungsbescheinigung der ominöse Satz mit der "Beachtung der Reifenfabrikatsbindung".

    Ich habe mir damals über'n Winter von BMW-Classic schriftlich bescheinigen lassen dass es zu diesem Zeitpunkt gar keine solche Fabrikatsbindung gab.

    Bei der Wiederzulassung/Umschreibung auf mich im Frühjahr 15 hat daraufhin der Sachbearbeiter im örtlichen Straßenverkehrsamt diesen Passus nicht in die neue Zulassungsbescheinigung übernommen.

    Ergo wird es beim K28 höchstwahrscheinlich nur das Problem mit dem Geschwindigkeitsindex geben. Einfach 'nen Aufkleber am Tacho mit der zulässigen Reifenhöchstgeschwindigkeit wie früher mit "langsamen" Winterrädern beim PKW ist nicht mehr erlaubt. Wenn eine niedrigere Vmax als 150 km/h eingetragen ist hätte zumindest "mein" Prüfer kein Problem mit der Umänderung von "S" auf "P".

    Werner

  9. #19
    Avatar von hofmannra
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    AW: Freigabe K28 Heidenau

    Der Geschwindigkeitsindex dürfte ein Problem werden, da - wenn ich das richtig gelesen habe - das Boot wahlweise eingetragen ist.
    Viele Grüße
    Rainer

  10. #20
    Avatar von caddytischer
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    AW: Freigabe K28 Heidenau

    Moin,
    zu Reiner: ich glaube nicht das sie (Zulassungstelle) es "einfach" mit reingeschrieben haben. Woher haben die Sachbarbeiter die Fachkompetenz in Bezug technische Abnahmen/Eintragungen?
    Deswegen übrigens mein Hinweis der Kontrolle, nach erhalt der "Papiere".

    Das Procedre läuft doch folgendermaßen ab (korrigiert mich bitte, wenn dem so nicht ist):
    Ich gehe zu einem aaS und lasse meine Umbauten begutachten. Ich bekomme von dem aaS ein Gutachten nach §21 StVZO.
    Mit diesem Papier gehe ich zur Zulassungstelle um die begutachteten Eintragungen in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 eintragen zu lassen.
    Wenn die Sachbearbeiter der Zulassung jetzt nicht aufpassen, dann übernehmen sie blind die Daten von BMW für das Motorrad. Also auch den Hinweis auf den Reifenhersteller. Wenn dein aaS keinen Reifenhersteller eingetragen hat, dann kann die Zulassungstelle es nicht eingetragen, sondern sie hat die Eintragungen von dem aaS so zu übernehmen und alles in Feld 22 einzutragen.

    Deswegen das Beispiel mit meinem VW Armarok. Hier ist es beim Begutachten/Umschreiben der Aufbauart von BA auf BE passiert. Der Gutachtern hat die neue Aufbauart "BE" in das Formular eingetragen und die original VW Daten "überspielt". 3,0t Gesamtgewicht übernommen, obwohl der Armarok eine Zulassung bis 3,4t hat.

    Es kann eben auch sein, dass der aaS Daten nicht korigiert, ändert

    Siehe mein Gutachten.
    der Stammdatensatz, alter Brief, hat bei den Reifen vorn: 3.50-18, hinten: 4.00-18 drinstehen, Leistung 19/5800, Hubraum 490, Standgeräusch: 82 D

    Aus dem Gutachten wird alles in Feld 22 eingetragen. Unter anderem, zu 15 (Reifeneintragungen) "ww.auch mögl 100/90-18M/C, dann zu 15.2:110/90-18M/C (vorne und hinten) Kein Reifenhersteller genannt!

    Der Gutachter muss händisch ändern: P.2,P.4 37/6500 (kw/Drehzahl), G:200 (Gewicht), P.1 785 (Hubraum), T: 155 (Höchstgeschwindigkeit)

    Tut er das nicht, dann bleiben die alten Daten drin. In diesem Fall die von einer R 50.
    Für mich wäre das nicht schlecht, Steuer und Versicherung sind günstiger.
    Der Motor ist ja unter Feld 22 eingetragen:
    "geänd.Motor Herst BMW,Typ R80"

    U.1: im Gutachten ist nichts eingetragen, also übernehmen die Sachbearbeitern den Wert aus dem alten Brief: Standgeräusch db(A): 82D

    Passt ja auch: Feld 22 Seite 2 (nicht abgebildet):zu U.1,U3. (Stand-, Fahrgeräusch) geänd.Schalldämpfer Herst.: BMW Typ 69S

    Man kann auch Lärmmessung (U.1: neu), Geschwindigkeitprüfung (T: neu), etc machen. Das geht dann ins Geld, da können einige sicherlich ein Lieg von singen. Mal eben offene Luftfilter eintragen lassen...... .
    caddytischer, Claus
    Miniaturansichten angehängter Grafiken Miniaturansichten angehängter Grafiken Briefeintragung1.JPG   Briefeintragung2.JPG  
    Geändert von caddytischer (26.11.2020 um 17:48 Uhr)
    caddytischer, Claus

    BMW R50, mit R80 Gleitlagermotor, ganze 50 PS, /5 Gabel


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