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  1. #21
    Avatar von hofmannra
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    AW: Freigabe K28 Heidenau

    Nochmal: bei der Umstellung auf die neuen Papiere ist dieser Eintrag von den Zulassungsstellen automatisch in die neuen Papiere aufgenommen worden. Ohne Zutun von BMW oder aaS-Gutachten!!
    Viele Grüße
    Rainer

  2. #22

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    AW: Freigabe K28 Heidenau

    Jep. Kann ich so bestätigen. Der Satz tauchte immer wieder auf. Das schreibt ja nicht der Bearbeiter des Amtes aus eigenem Antrieb rein. Das ist wohl eher so'n Textbaustein. Die lassen einen ja nicht auf den Bildschirm gucken. . .

    Und das es bisher keine Probleme mit den Reifen gegeben hat, wird daran liegen, das es da eine Zeitklausel gibt. Soll bedeuten, sind es noch "alte" Reifen, dürfen die so drauf und auf gefahren werden.


    Stephan
    Immer unterwegs, aber nie am Ziel. . .

  3. #23
    Admin Avatar von MM
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    AW: Freigabe K28 Heidenau

    Zur Eingangsfrage:

    Wenn der Gespannbetrieb wahlweise zum Solobetrieb genehmigt ist, sind natürlich auch nur Reifen zulässig mit Geschwindigkeitsindex "S".
    Ist das Fzg. ausschließlich als Gespann genehmigt und die Höchstgeschwindigkeit "130" in den Papieren eingetragen, reicht der Reifen mit "P".
    Alles andere bedarf der Korrektur in den Papieren.

    Und natürlich gibts für eine /6 keine Fabrikatsbindung!
    Gruß
    Michael




    Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

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