Ich lauf gerade möglicherweise in die Irre mit einer Bestellung von zwei neuen Reifen für meine R 80 RT Bj. 89 und würde das gerne als Anlass nehmen, Wissen zu sammeln, den allgemeinen Erkenntnisstand zu verbessern und eventuell sukzessive die Datenbank zu bereichern mit auszutauschenden Dokumneten i.e. Kopien von bereits existierenden Zulassungsbescheinigungen. Also der ganz grosse Rundumschlag, aber wenn ich was dick hab, dann gesichertes Halbwissen.

So, wie gesagt, R 80 RT, Bj. 89: eingetragene Formate Front 90/90-18 51H, Rear 120/90-18 65H. Eintrag im "Schein", Zeile 22: Reifenfabrikatsbindung beachten.
Laut DB, Thema Fabrikatsbindung hat dieser Eintrag keine Gültigkeit. Woher stammt diese Erkenntnis? Wissen das die TÜV- Prüfer auch? Alle?

Laut DB, Thema Rad/Reifenkombinationen gibt es eine sehr schöne Auflistung. Stammt diese aus gesundem technischen Menschenverstand, will fragen, wissen die TÜV- Prüfer auch hierüber Bescheid und welche Relevanz hat diese Liste für uns, wenn wir zum TÜV eiern?

Und dann noch etwas mit Bitte- und/oder Aufforderungscharakter:
Wer hat denn welche Reifenfreigaben sowohl in Hinblick auf Fabrikate als auch auf Dimensionen für unsere Mopetten und würde diese in Kopie/Bildform zur Verfügung stellen, bzw. im ersten Anlauf mal für o.g. Moped?

Mein Ziel war, den Metzeler roadtec 01 im Format 100/90 und 120/90 eintragen zu lassen. Hat jemand aktuelle Erfahrungen damit? Hat jemand eine Freigabe/Serviceinformation von Metzeler für diesen Gummi?

So jetzt reichts fürs Erste.

Danke vorab für eure Beiträge.....

Gruss

Peter