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  1. #11
    Gewerbetreibender Avatar von Euklid55
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    AW: Französische Zulassung

    Hallo,

    nachdem ich mich in dem Wust der EU Verordnungen etwas schlau gemacht habe, ist die gültige Certificate of Conformity (COC) 2002/24/EG von 2002 für Motorräder. Das Fahrzeug ist von 1997. Könnte somit entfallen?

    Gruß
    Walter
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  2. #12

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    AW: Französische Zulassung

    Zitat Zitat von Euklid55 Beitrag anzeigen
    Das Fahrzeug ist von 1997. Könnte somit entfallen?
    Beim Hersteller oder Importeur nachfragen. Das CoC wurde 1993 eingeführt, für meine 93er DR350 gibt es das bereits.

  3. #13
    Avatar von Zagato
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    AW: Französische Zulassung

    Der COC Schein ist nicht zwingend in Frankreich gültig, auch wenn er "EU....irgendwas" heisst.

    Wenn das Motorrad < 100PS hat (die genaue Grenze ist eigentlich 106) UND damals in FR auch importiert war, DANN kann der Importateur nach Frankreich einen Homologation Schein GEGEN GEBUHR besorgen.

    Eine K1100 mit 98PS sollte keine Probleme machen. Ggf kann der Kaüfer bei BMW Frankreich vorab mal Fragen ob er den Homologation Schein für dieses Model bekommen wird.
    Geändert von Zagato (28.12.2020 um 13:46 Uhr)
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  4. #14
    Gewerbetreibender Avatar von Euklid55
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    AW: Französische Zulassung

    Zitat Zitat von Zagato Beitrag anzeigen
    Der COC Schein ist nicht zwingend in Frankreich gültig, auch wenn er "EU....irgendwas" heisst.

    Wenn das Motorrad < 100PS hat (die genaue Grenze ist eigentlich 106) UND damals in FR auch importiert war, DANN kann der Importateur nach Frankreich einen Homologation Schein GEGEN GEBUHR besorgen.

    Eine K1100 mit 98PS sollte keine Probleme machen. Ggf kann der Kaüfer bei BMW Frankreich vorab mal Fragen ob er den Homologation Schein für dieses Model bekommen wird.
    Hallo,

    habe nunmehr bei BMW München nachgefragt. Hier ein Textauszug:

    Leider müssen wir Sie enttäuschen. Eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EC - Certificate of Conformity, auch CoC genannt) kann für Ihre BMW K 1100 LT nicht ausgestellt werden, da dieses Fahrzeug noch nach nationalem Recht in den jeweiligen Importmärkten homologiert wurde.

    In diesem Fall können wir Sie nur bitten, sich an unsere Tochtergesellschaft in Frankreich, BMW France SA, cicmotorrad@bmw.fr, zu wenden. Dort kann man für Ihre Maschine ein Dokument ausstellen (kostenpflichtig), das die Zulassung der Maschine in Frankreich ermöglicht.

    Das wird auch noch zu schaffen sein.

    Gruß
    Walter

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  5. #15
    Avatar von desmonocke
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    AW: Französische Zulassung

    Zitat Zitat von Euklid55 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    habe nunmehr bei BMW München nachgefragt. Hier ein Textauszug:

    Leider müssen wir Sie enttäuschen. Eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EC - Certificate of Conformity, auch CoC genannt) kann für Ihre BMW K 1100 LT nicht ausgestellt werden, da dieses Fahrzeug noch nach nationalem Recht in den jeweiligen Importmärkten homologiert wurde.

    In diesem Fall können wir Sie nur bitten, sich an unsere Tochtergesellschaft in Frankreich, BMW France SA, cicmotorrad@bmw.fr, zu wenden. Dort kann man für Ihre Maschine ein Dokument ausstellen (kostenpflichtig), das die Zulassung der Maschine in Frankreich ermöglicht.

    Das wird auch noch zu schaffen sein.

    Gruß
    Walter

    Hallo Walter,
    du wirst doch nicht nach Frankreich auswandern wollen.
    Dort hast du dann demnächst nur noch Ausgang bis 18.00
    Uhr.
    Gruß
    Klaus
    Man soll Andere nicht dümmer halten als man selbst ist!

  6. #16
    Gewerbetreibender Avatar von Euklid55
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    AW: Französische Zulassung

    Zitat Zitat von desmonocke Beitrag anzeigen
    Hallo Walter,
    du wirst doch nicht nach Frankreich auswandern wollen.
    Dort hast du dann demnächst nur noch Ausgang bis 18.00
    Uhr.
    Gruß
    Klaus
    Hallo,

    keine Angst Klaus. Die Garage muß leere werden, immer noch dem Motto: der alte Schrott muß raus und neuer Schrott muß rein.
    Auch nicht viel schlechter als bei uns. Was nutzt dir die spätere Sperre wenn man schon tagsüber nicht in die Forsthäuser kann um sich zu stärken! Flüssige und feste Stärkung unterwegs ist mittlerweile ja auch verboten.
    Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht 

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    Ein Bild von damals...

    Gruß
    Walter
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  7. #17
    Avatar von desmonocke
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    AW: Französische Zulassung

    Zitat Zitat von Euklid55 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    keine Angst Klaus. Die Garage muß leere werden, immer noch dem Motto: der alte Schrott muß raus und neuer Schrott muß rein.
    Auch nicht viel schlechter als bei uns. Was nutzt dir die spätere Sperre wenn man schon tagsüber nicht in die Forsthäuser kann um sich zu stärken! Flüssige und feste Stärkung unterwegs ist mittlerweile ja auch verboten.
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    Gruß
    Walter
    Die Hoffnung stirbt zuletzt.
    Gruß
    Klaus
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  8. #18
    Avatar von Zagato
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    AW: Französische Zulassung

    Zitat Zitat von Euklid55 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    habe nunmehr bei BMW München nachgefragt. Hier ein Textauszug:

    Leider müssen wir Sie enttäuschen. Eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EC - Certificate of Conformity, auch CoC genannt) kann für Ihre BMW K 1100 LT nicht ausgestellt werden, da dieses Fahrzeug noch nach nationalem Recht in den jeweiligen Importmärkten homologiert wurde.

    In diesem Fall können wir Sie nur bitten, sich an unsere Tochtergesellschaft in Frankreich, BMW France SA, cicmotorrad@bmw.fr, zu wenden. Dort kann man für Ihre Maschine ein Dokument ausstellen (kostenpflichtig), das die Zulassung der Maschine in Frankreich ermöglicht.

    Das wird auch noch zu schaffen sein.

    Gruß
    Walter


    Eigentlich ja genau was Ich Ihnen erklärt hatte. Glaub doch manchmal die Franzose...
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  9. #19
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    AW: Französische Zulassung

    Zitat Zitat von Zagato Beitrag anzeigen
    Eigentlich ja genau was Ich Ihnen erklärt hatte. Glaub doch manchmal die Franzose...
    Hallo,

    bei den Krafträdern hinken wir der Zeit hinterher. Die neuen Steuern auf KFZ in Frankreich sind ja ganz schön happig.
    Was benötigt man für die Zulassung nun in Frankreich. Soll ja elektronisch gehen. Vorhanden ist der KFZ Brief (alte Ausführung), der KFZ Schein, ein alter TÜV Bericht und das Fahrzeug ist zugelassen. Das CoC Papier kommt von BMW France dazu. Reicht es?
    Oder soll ich noch den KFZ Brief in die neue Zulassungsbescheinigung umschreiben lassen? Da müßte ich vorher noch zum TÜV. Der letzte TÜV ist von 2013 gelbe Plakette. So lange bin ich schon nicht mehr gefahren. Die K1100 LT SE soll vom Hof.

    Gruß
    Walter
    Geändert von Euklid55 (04.01.2021 um 17:02 Uhr)
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  10. #20
    Avatar von Zagato
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    AW: Französische Zulassung

    Du kanst die BMW nicht zulassen in Frankreich, dass muss der Kaufer unter seinem eigenen Login tun.

    Wie schon gesagt ist für Motorräder KEIN TUV notwendig, wird auch nicht verlangt.

    Die Zulassung geht NUR noch elektronisch und du brauchst dafür nur:

    - Der alten KfZ Brief , Quer durchgestrichen und mit Hand Vermerkt "Verlauft am...." / "Vendue le..."

    - Der Formular vom Steuer Amt in Frankreich der beweist dass du steuerlich mit dem Import deine Import Deklaration Pflicht getan hast beim Amt (Das Formular muss man beim Steuer Haus verlangen wo mann wohnt, dorthin gehen mit dem Verkaufsvertrag und den alten DE KfZ Brief, und eine Rechnung wo der Kaufpreis angegeben ist; Die Rechnung machst du von Hand auf ein Papier, du gibst die Kennzecihnung und die Bezeichnung des Motorrad an, und Kaufer und Verkaufer unterschreiben es)

    - Der Konformität Zertifikat den man bei BMW France bestellt, bezahlt, und letzendlich inzwischen bekommen hat.

    - Ein ausgefüllten Verkaufsvertrag CERFA 15776:
    https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKE wiNh5bCsIXuAhVwxoUKHU99Dx0QFjABegQIAxAC&url=https% 3A%2F%2Fwww.formulaires.service-public.fr%2Fgf%2Fcerfa_15776.do&usg=AOvVaw1yM0Es0W F_FE-p6La76Vbh

    - Eine Rechnung die beweist wo der Kaufer wohnt (zb eine Strom Rechnung)

    Das sollte es sein.
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