Moin zusammen,

ich habe es 1986 mit meiner R90/6 "Emma" mal gemacht.
Aus der CH nach D importiert.

Damals brauchte ich :

- Zollbescheingung des nächstgelegenen Zollamtes bei meinem D-Wohnort - war damals Freiburg/Breisgau. Es war eine Bescheinigung darüber, dass kein Importzoll erhoben wurde

- Kraftfahrtbundesamt-Bescheinigung, dass das Fahrzeug noch nie in D zugelassen war (wozu - keine Ahnung - dauerte 6 Wo !!!!!!)

-Grundabnahme TÜV, dann zur Versicherung und dann zur Zulassungsstelle : neuer dtsch. Brief u. KFZ-Schein mit dtsch. Kennzeichen.

- Einzug der CH-Papiere und des CH-Nummernschildes zur Rücksendung an die CH-Zulassungsstelle - ich durfte es nicht behalten (steht heute in einer Vitrine in Emmendingen : mein BE 33082 )


Läuft das heutzutage auch noch so ab ? Mich nervte am meisten das Warten auf die Antwort vom KBA ......6 Wo


Wer hat sowas in jüngerer Zeit gemacht und kennt die Details ?

Vielen Dank im voraus für Eure Tipps !

Liebe Grüsse
Martin