Das ist einer der Problempunkte an den "neuen" Fahrzeugpapieren und dieser unsäglichen Reifenthematik. In der ZB1 gibt es nur eine (die "kleinste") Reifengröße und den allgemeinen Hinweis, der auf die Betriebserlaubnis verweist. In der Praxis hat der Fahrzeughalter bei der alten nationalen Fahrzeug-Betriebserlaubnis aber gar keine Chance einzusehen, was dort steht. Völliger Mist. Bei neueren Fahrzeugen mit EG-BE gehört zum Fahrzeug ein "COC" Dokument, das auch beim Gebrauchtkauf immer dabei sein sollte, da sieht man dann als Halter auch weitere in der BE zugelassene Rad/Reifenkombinationen. Das können je nach Fahrzeug dann durchaus "viele" sein.

Graukittel und die Rennleitung haben natürlich die Möglichkeit, ABEs einzusehen.

Grüße
Marcus